BVerfG-Urteil vom 25.07.2012

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Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2012 wurde nicht nur das aktuelle Wahlgesetz aufgehoben, sondern auch rückwirkend alle Wahlen seit 1956. Da alles bis zum heutigen Tage in einem rechtlichen Zusammenhang steht, sind alle daraus ergangen Regierungen nie rechtsmäßig legitimiert gewesen und alle damit verbundenen politischen Entscheidungen, wie Ernennungen (Legislative, Judikative und Exekutive) und Verträge u. u. u., sind nichtig – bis zum heutigen Tag.

Es gibt keine Legitimierte Regierung, Judikative und Exekutive mehr. Alle sind mandat- und arbeitslos. Auch kann das Wahlgesetz nicht mehr geheilt werden, weil niemand dazu legitimiert ist.