Über die Nichtigkeit der Bundestagswahlen 2013 und der fehlenden Legitimation der Bundesregierung

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(Per E-Mail)
Das Bundesverfassungsgericht am 03.07.2008 zum Wahlgesetz:
2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20080703_2bvc000107.html

Leitsatz des Urteils:
„§ 7 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Absätze 4 und 5 des Bundeswahlgesetzes verletzt die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl…“ -> negatives Stimmgewicht (Überhangmandate)

Die Bundesregierung sollte zum 30.06.2011 ein neues verfassungskonformes Wahlgesetz verabschieden. Nur unter dieser Prämisse, durfte die Regierung Merkel im Amt bleiben. Erst am 25.11.2011 änderte diese Regierung das Wahlgesetz, obwohl ab 01.07.2011 offenkundig keine Regierungslegitimation mehr bestand.

Das Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 zum Wahlgesetz:
2BvE 9/11, 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11

http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html

Im Urteil für Recht bekannt:
„§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. …“

Die Konsequenz aus diesen offenkundigen Tatsachen:

Das Wahlgesetz vom 07.05.1956 = nichtig
Das Wahlgesetz von 25.11.2011 = nichtig

Seit 1956 rückwirkend ungesetzlich ausgeübte „Regierungstätigkeit“ in Ermangelung der Legitimation durch Wahlen. Eine der wichtigsten Säulen in einer rechtstaatlichen Ordnung ist die absolute Rechtsicherheit auf allen Ebenen. Ohne Rechtsicherheit = keine rechtstaatliche Ordnung.

Grundsätzlich gilt:
Wenn der Anspruch einer rechtstaatlichen Ordnung erhoben wird, geschieht nichts in einem sogenannten öffentlich rechtlichen Bereich, was nicht durch Rechtsnormen verliehene Kompetenz gedeckt wird. Erst das Wahlgesetz (Rechtsnorm), verleiht der Kompetenz (Regierung), unter Wahrnehmung der rechtstaatlichen Ordnung, die Legitimation zum handeln. Bis heute gibt es kein gültiges Wahlgesetz in der BRD, welches dem Grundgesetz entspricht.

http://www.youtube.com/watch?v=WcabqxkFPpY

Frau A. Merkel dazu: „Das Wahlgesetz ist wie es ist“

Warum wollen Sie als Souverän Ihre Stimme am 22.Sept.2013 zur Bundestagswahl abgeben, obwohl es an der gültigen Rechtsnorm mangelt? Unter Angabe des Aktenzeichens, in Verbindung mit einem großen Kreuz über den Wahlzettel könnten sie Ihre Stimme ungültig machen. Sie als Souverän verweigern diesem System nach Artikel 20.4 Grundgesetz, somit den Gehorsam, sich an nicht rechtmäßigen Wahlen als Wähler zu beteiligen.

http://www.youtube.com/watch?v=2H54_5aOrhc

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