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Aus dem Witzeteil

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Rechtskünstler – Stillstand in der Rechtspflegerpflege
Wem bis jetzt der Stillstand in der Rechtspflege entgangen ist, darf sich nun darüber freuen, dass die Bundesregierung das Gesetz zur Betreuung auf dem Gebiete der Rechtspfleger, das Rechtspflegerbetreuungsgesetz (RpflBetrG) auf den Weg gebracht hat. Das Gesetz sieht vor, alle Rechtspfleger unter sofortige Betreuung zu stellen.

Dabei wird ein neuer Geltungsbereich eingeführt: die funktionelle Geltung. Sie bezieht sich auf die Berufbezeichnung und Berufsausübung. Damit verbunden die Zuständigkeit (Verantwortung und Befugnisse) in der Handlung. Funktionelle Geltung ist eine Zusammenführung, aus sachlicher und persönlicher Geltung. Die zeitliche Geltung bleibt, solange wie die Funktion ausgeübt wird. Da macht das Mobilgerichtsgesetz langsam Sinn.

Empfehlungsanträge liegen an den Verwaltungen, Kiosken und Trinkhallen neben den Anträgen zum Rundfunkbeitrag aus.

Eine weitreichende Entscheidung
Die räumliche Geltung fällt nun offiziell für alle Gesetze weg. Auf diese Weise kann Handlungsverantwortung durch Grenzüberschreitung nicht mehr ausgehebelt werden.

Veganer an die Front
„Niemals aufgeben“, sagt das Gehackte.

Mittendrin, und nicht nur dabei
„Neuseeland. Endlich Urbaub und Ruhe.“ „Guten Tag, ich bin der Vollstreckungsbeamte vom tasmanischen Finanzamt.“

Bedeutung und Täuschung
„Du kannst das Wort einfärben, wie du willst. Es heißt weiter Problem.“

Falschgelerntes
„DE-Mut.“

Sachliche Betrachtung
„Wahrheit wird in der Regel bestraft. Für alles andere gibt es Geld.“

Zwangsmedikation von Soldaten
Truppen sollen jetzt „Aleppo“ einnehmen… Zu riesigen Nebenwirkungen essen Sie die Packungsbeilage…