Banken, Kredite und die eine oder andere kleine Unsäglichkeit

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Ich verfolge ja bereits die ganze Zeit, wie sich das Thema Banken und Kredite zunehmend zuspitzt. Diesbezüglich hatte ich am 22. Februar ein Treffen mit Franz Hörmann, der sich für ein Neues Geldsystem einsetzt und wir haben eine Zusammenarbeit vereinbart. Denn Geld– und Wirtschaftssystem sind eng aneinander gekoppelt. Franz macht seins, wir vom Schubäus-Modell unseres.

Das nur vorweg.

Das liebe Geldsystem und seine Verfechter. Die Anhänger sind ja die anderen, was dem Ganzen eine Religion mit materiellem Anstrich gibt.

Spätestens mit einem Kredit oder der Überziehung seines Kontos, erliegt man einer Täuschung und begibt sich auf einen Pfad der Mehrarbeit, um überzogenes oder in Anspruchgenommenes wieder „gut machen“ zu wollen. Die berühmten Schulden.

Was die wenigsten wissen, dass das „Geld“ (dies möge gelten, statt… später mehr) auf der Bank aus dem Nichts geschaffen wir und in der Buchhaltung sowohl auf der Haben wie auch der Sollseite gebucht wird und die Bank lediglich von den Zinsen lebt, die allerdings nicht mitgeschaffen werden. Auf diese Weise der Täuschung macht sie sich auf Dauer die geschaffenen Werte (das sind die echten) zu eigen. Der abtragende Schuldner ist im Dauerhamsterrad gefangen. Jedoch nur, weil er nicht über die wahren Bedingungen Bescheid wusste und alles für „normal“ hält.

Das Schaffen von Geld aus dem Nichts ist aber nur eine Praxis, wo sich Banken – im näheren die Kaufleute versuchen hervor zu tun. Denn in dem Moment, wenn das was man als Geld bezeichnen könnte erschaffen wurde und später als „Sichteinlage“ auf dem Konto erscheint, hat es keinen Wert nur den, dem der Kreditnehmer ihm zubilligt. Somit ist das Kreditgeschäft keines, was auf einem realen Gegenwert basiert. Getragen wird das Ganze durch fehlende Unterschriften seitens der Bank, die fortan lediglich mit Kontoauszügen ihre Forderung glaubhaft machen will.

An dieser Stelle auf einen Flyer verweisend: Ein Kredit (z.B. 100.000 €) wird durch die Bank aus dem Nichts geschaffen. Es werden lediglich Zahlen in einen Computer getippt und das Ganze erscheint später als „Sichteinlage“ auf dem Konto.

Beschäftigt man sich mit dem „Risiko“ der Bank, liegt dieses für 99.000 € lediglich bei ca. 75 € pro Jahr. Diese 99.000 € plus 1.000 € Eigenkapital gehen, verbunden mit den Zinsen (die nie im System geschaffen wurden), als Forderung an den Kreditnehmer. Gebucht wird das Ganze als Bilanzverlängerung, also “Forderungen” mit “Verbindlichkeiten” im selben Moment.

Bei der “Behandlung” fehlgeschlagener Kreditrückzahlungen agiert die Justiz offensichtlich auf überholten Wissensgrundlagen, welche sich noch auf ein Gold gedecktes Geldsystem beziehen.

Resultierende Maßnahmen, wie Zwangsversteigerungen, Enteignungen, Kontopfändungen, empfindliche Haftstrafen und damit verbundene Existenzvernichtungen etc., sind somit rechtswidrig, basieren auf falschen Grundlagen, fehlenden Zusammenhängen und sind rückabzuwickeln.

Es besteht bei allen momentan laufenden, zurückgezahlten und avisierten Krediten der dringende Verdacht des sittenwidrigen Wuchers nach §138 BGB.

Der tatsächliche Aufwand beläuft sich auf ca. 75,00 € p. a. plus Zinszahlungen in

Höhe von aktuell 0,85 % auf das an den Kunden ausgezahlte reale Eigenkapital von 1.000 € zuzüglich Verwaltungskosten von ca. 300 € p. a. Dem stehen ca. 12 bis 18 % Zinsen gegenüber, was einen Ertrag von ca. 17.616,50 € p. a. und einer Rendite von ca. 4.493,61% p. a. entspricht.

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass der Mindestreservesatz heimlich von 2% auf 1% liquider Mittel gesenkt wurde und nur noch dieser als Sicherheit bei den Zentralbanken hinterlegt werden muss.

Der Rest ist virtuelles Geld. Worin also soll das Risiko der Banken bestehen?

Zumal man sich nachfolgenden rechtlichen Sachverhalt aus dem BBankG vor Augen führen mag:

§ 14 Notenausgabe

(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.

(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.

Mh. Da steht nichts von Buch- oder Giralgeld.

Scheinbar wird versucht, über die Nutzung des Geldsystems die Machenschaften weiter aufrecht erhalten zu wollen.

Hinweis in eigener Sache: Zwar wickeltet ihr mich aus Eurem System ab. Das hat mich jedch nicht bewogen, weiter gegen das kämpfen zu wollen, was sich bereits von selbst in Auflösung befindet. So konzentriere ich mich weiter auf die Realisierung der Lösung und jeder ist dazu eingeladen mitzuwirken. Es soll keiner sagen, er durfte nicht mitmachen.

Einige Videolinks: