Deutsche Gerichte keine Staatsgerichte – Präsident des Finanzgerichts Münster bestätigt diese Rechtsauffassung

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(Leipzig, Eigener Bericht -staseve- vom 24.11.2011). Der Präsident des Finanzgerichtes Münster bestätigt die Rechtsauffassung der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe). Der § 15 Gerichtsverfassungsgesetz beinhaltete das in ‘Deutschland Staatsgerichte bestehen. Er wurde durch die Alliierten 1949 aufgehoben.

Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 auch das Vorschaltgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das ganze Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben. Mit Ausnahme der Schiedsgerichte in Arbeitsgerichtsverfahren nach dem AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 das weiterhin Rechtskraft hat sind, sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte, in der Bundesrepublik nicht Deutschland reine Handelsgerichte nach „Admirality Law“.

Das heisst erst mit Vertragsabschluß akzeptieren des Gerichts kommt ein Contract (Vertrag) zustande und wird das Gericht als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert.

Präsident FG Münster bestätigt – FG ist kein Staatsgericht

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