Die begründete Angst der Richter

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(Geschrieben am Juni 7, 2013 von indexexpurgatorius) In der Bevölkerung macht sich, spätestens seit dem geplatzten Prozess gegen die Tottreter von Jonny K., immer mehr der Eindruck breit, dass Justizia nicht nur blind ist sondern auch die Göttin der Feigheit sein muß.

So werden Vergewaltiger mit Migrationshintergrund gar nicht erst verhaftet, weil der Ermittlungsrichter “keine Anhaltspunkte für Flucht- und Wiederholungsgefahr” sehe oder der Vergwaltiger wird aus religiösen und traditionellen Gründen freigesprochen wird und nur in ganz bösen Fällen eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten erhält, natürlich auf Bewährung!

Doch warum ist dem so?

Ganz einfach, die Justizbeamten haben schlicht und ergreifend Angst. Angst um ihre Familie und vor allem um ihre eigene Gesundheit, denn es gibt nicht nur das Drohpotential der im Rudel auftretenden Migranten, sondern es wird auch hart durchgegriffen, allerdings gegen die Justiziare, wie folgender Fall beweist:

Weil das Familiengericht ihr das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen hat, rastete Souad A. (48) aus, überfiel die Familienrichterin und zwei Behördenmitarbeiterinnen. Nun muss die Ägypterin sich wegen Körperverletzung verantworten.

Die Gewaltausbrüche ereigneten sich bereits Anfang 2010. Das Familiengericht Barmbek hatte Souad A. wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht für ihren damals siebenjährigen Sohn entzogen. Kurz darauf stürmte die Ägypterin in das Büro der zuständigen Familienrichterin, zerrte sie an den Haaren zu Boden, schlug ihren Kopf gegen die Wand, würgte die Juristin.

Am nächsten Tag suchte die gelernte Näherin das Kinderschutzhaus in Heimfeld auf, in dem sie ihren Sohn vermutete, schubste eine Mitarbeiterin die Treppe hinunter, zerrte sie an den Haaren, spuckte sie an und schlug sie mit einem Kabel.

Wenige Tage später attackierte Souad A. ihre frühere Familienhelferin auf offener Straße, riss auch ihr Haare aus, schlug ihr so heftig ins Gesicht, dass die Frau zu Boden stürzte.

Und weil die Richter nun gelernt hatten wie man mit ihnen verfährt wenn sie nicht so entscheiden wie die Migranten es gerne möchten, wurde das Urteil auch entsprechend gesprochen. So wurde die Ägypterin zu einer Geldstrafe von “220 Tagessätze à 10 Euro“ verurteilt.

Sollte sie es sich Aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht leisten können, so springt der Steuerzahler höchstvergnüglich für sie ein, ist doch das Mindeste was die Deutschen in dieser Sache tun können.

Wenn Richter und Familienhelferinnen schon bei Kindesentzug mit dieser Art der physischer Gewalt rechnen müßen, mit was müßen Richter und Staatsanwälte dann bei Tottretern rechnen?

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 07.06.2013