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Prozess in Frankfurt: Dr. Hamer

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Heute lese ich mehr durch Zufall von einem neuen Prozess gegen Dr. Hamer (seit 30 Jahren mit einem Berufsverbot belegt) und auch darüber, dass die Universität Tübingen bereits 1981 an 100 Fällen die Wirksamkeit von Dr. Hamers Erkenntnissen bestätigt hat. Daraus einige Zitate:

„Ende Okt. 1981 hat die Universität Tübingen unter meinem früheren Lehrer Prof Erhard Bock an nächstbesten 100 Patientenfällen hinter verschlossenen Türen die Germanische Heilkunde überprüft. Alle Fälle haben gestimmt, wie mir damals im Nov. 81 Justitiar Schwarzkopf vor der Mensa in Tübingen freudestrahlend mitgeteilt hat.

Herr Dr. Hamer, ich gratuliere Ihnen, Ihre Thesen der Habil-Arbeit sind richtig. Unsere Herren Professoren haben das gleich nach Einreichung Ihrer Habilarbeit schon 100 Mal hinter verschlossenen Türen überprüft. Sie haben jedes Mal festgestellt, daß das alles stimmt. Hätten sie nur einen einzigen Fall gefunden, der nicht gestimmt hätte, dann hätten sie Sie gleich für den nächsten Tag zu einer öffentlichen Überprüfung nach Tübingen eingeladen. Aber das war ja nicht nötig, da ja alle Fälle zu 100 % gestimmt haben.“

Später sollte die Universität diese jedoch wieder ableugnen.

„Wenn eine Behörde, wie die deutschen Behörden im April 1986, für eine wissenschaftliche Entdeckung fundamentalen Kalibers, für die es zu diesem Zeitpunkt 30 Verifikationen von Professoren, Amtsärzten und Universitäten gab, wenn also die Medizin- und Biologie-ignoranten Behörden mir für diese Entdeckung der Germanischen Heilkunde, genauer für die ersten beiden Biologischen Naturgesetze, die nach 30 Jahren von der Hessischen Ärztekammer offiziell anerkannt und nunmehr die größte Entdeckung der Menschheitsgeschichte  sind, wenn mir also die deutschen Behörden dafür 30 Jahre “Berufsverbot“  verhängen wollten, dann mußten sie mir wissenschaftlich nachweisen, daß sie doch falsch waren.
In 35 Jahren haben weder Behörden noch Gerichte jemals versucht, mir nachzuweisen, daß die Germanische Heilkunde falsch ist.“

Am 7. Febr. 2017 findet in der Adalbertstr. 16 in 60488 Frankfurt am Main, vormittags um 11 Uhr in Saal 6 der Prozess statt.

Der vollständige Beitrag ist zu finden unter: Germanische Heilkunde