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DSGVO, Teil 1: Vorgedanken

Lesezeit: ca. 16 Minuten

Zunächst mag ich sagen, dass es wenig bringt, sich bei der Betrachtung nur ein Thema zu Nutze zu machen, da Sachverhalte von vielschichtiger Natur sind und mehrere Disziplinen darauf Einfluss nehmen.

Während man sich Gedanken um mögliche Auswirkungen der DSGVO macht, mag ich zunächst einige Grundgedanken zusammentragen, was sich nicht nur auf die rechtlichen Aspekte und Voraussetzungen ausdehnt.

Zunächst wird in der DSGVO und im BDSG von „Bußgeldern“ und „Strafen“ gesprochen.

Was die „Bußgelder“ und „Strafen“ betrifft, wird hier auf die Strafprozessordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verwiesen.

Dazu bedarf es zu wissen, dass Gesetze über einen persönlichen, einen sachlichen, einen zeitlichen und einen räumlichen Geltungsbereich (nicht Anwendungsbereich) verfügen müssen, damit klar erkennbar ist, wer davon betroffen ist, (ab) wann das Gesetz gilt, auf welchem Staatsgebiet es gilt und um was es geht.
Fehlt einer davon, entfaltet das Gesetz – und wenn noch so viele daran glauben – keine Wirksamkeit.

Der räumliche Geltungsbereich der Strafprozessordnung war bis 2006 in ihrem Einführungsgesetz in §1 geregelt. Dieser Paragraph wurde mit dem 1. BMJBBG zum 25.04.2006 aufgehoben.

Das Einführungsgesetz des Ordnungswidrigkeitengesetzes wurde mit dem 2. BMJBBG zum 29.11.2007 aufgehoben.
Es verfügt zwar noch über einen räumlichen Geltungsbereich (siehe: §5 OWiG).
Bei näherem Lesen entpuppt sich das Ganze jedoch als „Luftnummer“:

„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

„Im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes“ bleibt ohne eindeutige Benennung eines Staatsgebietes undefiniert und wird somit zur Glaubensfrage.

In der DSGVO wird gerne vom „Hoheitsgebiet“ des jeweiligen Mitgliedstaates gesprochen. Wie gesagt.

Wie mittlerweile bekannt ist, war der räumliche Geltungsbereich für die Bundesrepublik Deutschland bis 1990 noch im Artikel 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ geregelt und listete die Bundesländer auf, die von den Alliierten ins Leben gerufen worden waren.
1990 wurde der der Inhalt des Artikels 23 zunächst gelöscht und später mit einem längeren Passus wieder „befüllt“.

Man achte auf das „für“ im Titel „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Es heißt nicht „Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“.

Zum Tamtam fehlender „Räumlichkeit“ gesellt sich das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25.07.2012, das Bundeswahlgesetz von 1956 für verfassungswidrig zu erklären.

Das führt rückwirkend dazu, dass Regierungen und daraus ergangene Gesetzgebungen auf keiner legitimen Grundlage geschehen und nichtig sind.
Ab hier ist der „Ofen“ einfach aus und es geht im Sinne des Gewohnheitsrechts (was sich auf den Konditionierungen der Gesellschaft begründet) munter weiter.

Die einen wollen ihren Betreuungsauftrag gerne weiter „verbessern“, während die Mehrheit damit beschäftigt ist, Geld verdienen zu müssen und sich an die Gesetze – besser: an ihre Vorgesetzten klammert.
Dabei werden Hinweise über fehlende Rechtsgrundlage ignoriert. Denn man muss ja Geld verdienen, hat Familie, Schulden und ein Häuschen.

Somit gehen alle einen Vertrag ein. Die einen tun, was sie für „gut und richtig“ halten – zum Schutze der personenbezogenen Daten, während die anderen „ja keine Zeit haben“ zu hinterfragen, was überhaupt „abgeht“.
Was da „geschützt“ wird, ist jedoch nur der Zustand vor möglichen Veränderungen, weshalb Andersdenkende und Systemhinterfrager automatisch in den Fokus gerückt werden.

„Wo es Narren gibt, gibt es auf Ganoven.“ Norbert Wiener, Kybernetiker

Im Grunde genommen setzen Betreuer und Betreute alles daran, dass der Systemzustand weiter aufrechterhalten bleiben soll, während man gemeinsamen einem möglichen Entwicklungsprozess (Veränderung und Anpassung) weiter aus dem Wege zu gehen versucht.

Genau um diesen Entwicklungsprozess geht es in diesem Wandel. Zwar wird sich hier und da ausgekotzt, dass sich „etwas“ ändern muss – halt bei den anderen – im Grunde genommen ein Verdrängungskonzept. Oder man sucht (wählt) sich andere, die einem „die Kohlen aus dem Feuer holen“ sollen.

Was die BRD betrifft, war die immer nur ein Verwaltungskonstrukt der Alliierten. Was heute davon noch „existiert“, lässt sich ganz prima mit dem Begriff „gilt“ beschreiben.
Was die BRD am Leben erhält, drückt sich nur noch durch den Glauben daran aus und dem Geld, was man für den Glauben erhält:

„Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Wikipedia

Wenn das mit den Gesetzen also eine „Luftnummer“ ist, was für eine „Nummer“ läuft dann? Dazu Blaise Pascal:

„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.298) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 132)

„Es ist gefährlich dem Volke zu sagen, daß die Gesetze nicht gerecht sind, denn es gehorcht ihnen nur, weil es glaubt, daß sie gerecht sind. Deshalb muß man ihm gleichzeitig sagen, daß man ihm gehorchen muß, weil sie Gesetze sind, wie man den Vorgesetzten gehorchen muß, nicht weil sie gerechte Leute, sondern weil sie Vorgesetzte sind. Wenn es gelingt, dies verständlich zu machen und daß hierin die eigentliche Definition der Gerechtigkeit besteht, dann ist man jeder Auflehnung zuvorgekommen.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.326) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 133)

Vom Prinzip hat sich nichts viel geändert:

„Nehmen Sie einmal den Fall eines Völkermordes. Da beschließt ein eiskalter Diktator fünf sechs Millionen Männer, Frauen und Kinder umbringen zu lassen. Dafür braucht er doch mindestens eine Millionen Komplizen. Mörder und Henker. Wie macht er das, dass man ihm gehorcht?“

„Indem er die Verantwortung auf viele Leute verteilt. Ein Diktator braucht einen funktionierenden Staatsapparat. Das heißt, er braucht Millionen von kleinen Funktionären, von denen jeder eine anscheinend eine unbedeutende Aufgabe wahrzunehmen hat. Und jeder von ihnen wird diese Aufgabe ausführen – mit Kompetenz – und ohne Bedenken. Und niemand wird sich klarmachen, dass er der millionste Teil eines grausamen Verbrechens ist.

Die einen werden die Opfer verhaften. Sie haben nur den Befehl ausgeführt, jemanden festzunehmen. Andere verantworten den Transport in die Lager. Und dabei haben sie nur ihren Beruf als Lokomotivführer ausgeführt. Und der Lagerkommandant, der die Pforte hinter den Opfern zuschlägt, tut seine Pflicht wie ein gewöhnlicher Gefängnisdirektor. Natürlich werden die Mörder und Henker am Ende der Kette besonders ausgesucht. Aber den einzelnen Gliedern der Kette macht man den Gehorsam so einfach wie möglich.“ „I wie Ikarus“, 1979

„Herr Berg, Sie müssen wissen, …wir haben Familien, …wir haben Häuser, …wir haben Schulden, Herr Berg…“ Polizeibediensteter in 2013

Wer mag – ich selbst habe es noch nicht gelesen – kann sich dazu im Internet das PDF „Die Naziwurzeln der „Brüsseler EU““ zu Gemüte führen.

Wem jetzt die Frage auf der Seele brennt, wo denn die Länder (also künstliche Überlagerungen des Bodens mit ihren künstlich definierten Grenzen) zu finden sind, schaut sich einfach mal in einen Atlas oder hier.

An dieser Stelle offenbart sich das eigentliche Konstrukt, indem über 99% der Menschen unterwegs sind, nicht selten in der Vorstellung, dass die Behörden und Verwaltungen schon wissen, was für einen „gut“ und „richtig“ sein soll.
Das nennt sich auch erlaubte Fremdbestimmung: Der Mensch in einer künstlichen Vorstellung von Selbstbestimmung, die sich für ihn als Freizügigkeit statt Freiheit und als „souveräner Staat“ äußert. Auch das ist seit langem schon nicht mehr der Fall ist, siehe: „Helmut Schmidts Rede zum westfälischen Frieden in 2012“

Gewinnen Sie nicht auch den Eindruck, dass da noch was anderes am Laufen ist?
Wenn ich alleine schon an die Grundprinzipien des Neoliberalismus denke, sieht das alles wie ein politisch-ökonomischer Machtkampf aus, der auf dem Rücken der Gesellschaft ausgefochten wird.

Und jetzt schickt sich die DSGVO an, nicht nur in ökonomische Strukturen tief eingreifen zu wollen, indem sie vorgibt, personenbezogene Daten von Personen schützen zu wollen.

Ein Werk, was neben der „Digitalisierung“ und der „Industrierevolution 4.0“ (to revolve = sich im Kreise drehen) die ökonomischen Strukturen nur weiter unter Druck setzt, was diese wohl wortlos hinnimmt.

Eine nähere Ausführung dazu mag ich mir hier ersparen.
Es sei nur erwähnt, dass ohne wirksame Neuorientierungen der ökonomischen Strukturen das Ganze alsbald zum Erliegen kommt. Das soll wohl auch so sein.

Meine gut zwölf Jahre andauernden Recherchen haben gezeigt, dass zwar Änderungen gefordert werden, jedoch nicht gewollt sind. „Wahnsinn“ ist dazu die passende Beschreibung.

Wie gesagt: DSGVO. Auch sie behandelt nur die Symptome des Systems, die sich aus dem grundsätzlich strukturellen Aufbau wie auch der gesellschaftlichen Gleichschaltung in ihren wesentlichen Konditionierungen ergeben, welche ich in anderen Beiträgen auf diesem Blog eindringlicher beschrieben habe.

Zunächst taucht in der DSGVO der Begriff der „Person“ auf. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass der Mensch eine Person hat und nicht die Person ist. Gesetze gelten (siehe: Fiktion) immer nur für Personen, nicht für Menschen. Mensch und Person sind zwei Paar Schuhe.
Der Mensch orientiert sich am Natur-, dem überpositiven, dem Vernunftsrecht oder wird unter Zuhilfenahme des positiven Rechts betreut, wenn er unvernünftig bleiben mag..

Mit dem Wegfall der Staatsangehörigkeit endet die Beziehung zwischen Staat (der nur aus Personen, den „Staatsangehörigen“ besteht) und der Person des Einzelnen. Beispiel, §10 EGBGB:

„Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“

Wegfall, wie bei mir geschehen. Zudem sind es alles nur Glaubensprinzipien, an denen wegen des Geldes oder eines möglichen Verlustes, so lange wie möglich (basierend auf Gewohnheiten) festgehalten wird. Die Titanic mit ihren Rettungsringen aus purem Gold.

Im Kern zwingt die DSGVO jeden, sich mit ihren Inhalten zu beschäftigen. Das finde ich sehr trefflich, da sich kaum jemand Gedanken darüber macht, worin er eingebettet ist.

Auf der anderen Seite werden über den Kopf der Bevölkerung hinweg Gesetze (die DSGVO ist nur eine Verordnung. Wo ist dazu das Einführungsgesetz?) erlassen, die einen weiteren Einfluss auf die Wertschöpfungsebene zu nehmen, durch Steuern finanziert, jene Strukturen erst ermöglicht.
Und diese sprechen dann vom Schutz personenbezogener Daten. Klingt schräg.

Da der Mensch eine Person hat, beinhaltet diese alle Daten und Informationen, um diese Person identifizieren und beschreiben zu können. Das ist die Person, die Persönlichkeit, im Kern das „Ich“.

Die natürliche Person wird gern als der Mensch verkauft und alles glaubt daran, dass beides dasselbe sein soll. Das es anders ist zeigt, der Unterschied zwischen positivem und überpositivem Recht.

Genauso irrig verfährt man, wenn es um die Menschenwürde geht, die innerhalb der Rechtsordnung nur der stellvertretende Begriff für das verletzte „Ich“ ist (verletzt durch eine Bestrafung in der Kindheit für eigenständige Entwicklung, die nicht den Konventionen der Autorität entsprachen. Es folgt die Abkehr vom natürlichen Lern-, Lebens- und Entwicklungsprozess. Und vor weiteren Verletzungen muss man sich ja schützen!).

Wenn jedoch die Menschenwürde unantastbar ist, warum sollte sie dann überhaupt „geschützt“ werden müssen? So nebenbei.

Schutzbedürftig sind nur jene, die als Opfer konditioniert wurden, die sich als solches Schutz wünschen, damit die Betreuer ihnen Schutz bieten können. Die Opfer haben verdrängt, dass sie nur Opfer sind. Wer will schon gern ein Opfer sein? Und so übt man sich im „so tun, als ob“.

Die DSGVO soll also dafür sorge Tragen, dass personenbezogene Daten von natürlichen Personen geschützt werden, was beides dasselbe ist. Der Mensch glaubt nur, er sei die Person und geht so einen „Vertrag“ ein.

Der Rest spielt im verdreht gelernten Umgangs mit der Angst ab, der die verdreht konditionierten durch gegenseitiges Teufel an die Wand malen, sich in Schach halten lässt.

P.S. Es lohnt sich den Grips anzustrengen.

Es findet nur statt, weil die Mehrheit mitmacht und wenn es am Ende Tote gegeben hat, will es wieder niemand gewesen sein oder nichts davon gewusst haben. Wie kann er auch? Er musste ja arbeiten und Geld verdienen.

Nachtrag: Dass die EU im Kern nur ein Verein, der undemokratisch zustande gekommen ist habe ich mal „unter den Tisch gekehrt“.