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Ein flotter Dreier

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(V1.1) Der Wähler, die Gewählten und die Geschichte vom bedruckten Papier. Die Tage habe ich läuten hören, dass die AfD eine Anfrage wegen des gelben Scheines und der Rechtmäßigkeit der Wahlen gestellt hat. In der Vergangenheit stellte sich bei der intensiven Auseinandersetzung mit diesem Stück Papier heraus, dass der Personalausweis (ich hab ja keinen mehr) nur die Vermutung auf das Vorhandensein einer Staatsangehörigkeit darstellt und jeder (der noch an die Fiktion glaubt) der wählt und jeder der gewählt werden mag, seine „Staatsangehörigkeit“ mit dem gelben Schein nach GG 116 nachzuweisen hat. Zumal es keine echte „Staatsangehörigkeit“ ist und man im Kern auch keine braucht, wenn man sich als Mensch zu outen gedenkt und nicht nur als Mensch in der Rolle als Rechtssubjekt – der natürlichen Person.

Da macht selbst die Personenstandserklärung der Staatlichen Selbstverwalter keinen Sinn mehr. Gleiches gilt für die RuStaG-Deutschen.

Letzte Woche war der Schornsteinfeger da und hat mich gefragt, ob ich einen „Gelben Schein“ hätte. „Warum“, fragte ich ihn. „Weil heute ihr Rußtag ist.“

So, so. Zunächst fehlt dem GG der räumliche Geltungsbereich, um derartige Aktion grundsätzlich zu ermöglichen. Die 146-paragraphige Broschüre, dient bestenfalls als Hinweis zur Infragestellung des Systems, da lediglich der erste Satz des ersten Artikels davon brauchbar ist. Alles andere ist für jene, die noch weiter an die Betreuung und gerechte Vorgesetzte glauben. Das gleiche Prinzip trifft auch auf die 30 Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu und dem BGB, verbunden mit dem Hinweis auf positives und überpositives Recht.

Des Weiteren ergibt sich so ganz nebenbei, dass das Bundeswahlgesetz seit dem 25.07.2012 sozusagen verfassungsgemäß den Rechtslöffel abgegeben hat. also die Frage besteht, nach welcher „Rechtsgrundlage“ da agiert wurde. Ein Tipp der Begriff versteckt sich im Wort „Gewohnheit“.

Mal sehen, mit welcher Märchenstunde sich die Mitglieder der AfD und die Angefragten da heraus zu winden gedenken.

„Paranoia? Das wird toia.“

Nachtrag: Beim positiven Recht handelt es sich grundsätzlich um eine Fiktion, worin sich der betreute oder betreut werden wollende Mensch bewegt:

„Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“
Wikipedia

Aus diesem Grunde kann man sich jegliche Herleitung der „Gültigkeit des Grundgesetzes“ ersparen.

Um es so auszudrücken: Frieden wird innerhalb der Simulation durch einen Friedensvertrag vorgetäuscht.