Unzureichende Wertdeckung bei der Kreditvergabe der Banken

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(RFD, FD, A. Berg, 10.10.2012) Ein hartes Brot, wenn die Branche der Branchen, also Banken und Sparkassen die Hosen langsam herunterlassen müssen. Offen gesagt, und das tun wir ja immer, kann man alles stets gemeinsam lösen, wenn man dies nur möchte. So als Tipp zur Gestaltung einer für alle wirksamen Zukunft.

Da wird von Wertschöpfung (Geldschöpfung) aus dem Nichts gesprochen, wo Zahlen lediglich in den Rechner eingetippt werden und später als “Sichteinlage” auf dem Girokonto(-Auszug) erscheinen.
Es wird von “Bilanzverlängerungen” gesprochen, von Krediten ohne tatsächlichen entsprechenden Gegenwert – alles Dinge, mit denen sich der “tägliche Mensch” selten beschäftigt. Schließlich ist er ja “gewohnt” einen Kredit zu nehmen, um diesen dann über Jahre hinweg abzustottern und der Mensch stellt den tatsächlichen Geldprozess in seiner Gänze selten bis nie in Frage.

Wenn man sich dann damit beschäftigt, wird von lediglich 75 € “Risiko” also tatsächlichen Kosten für die Bank oder Sparkasse gesprochen, für das die Kredit gebende Bank/Sparkasse  bei ca. 99.000 € “haftet”.  Denn die Bank/Sparkasse kann bei der LZB/EZB einen Risikoschutz für 99.000 € abschließen der aktuell 75,00 € im Jahr kostet und bekommt dafür 99.000 € ausgezahlt. Diese 99.000 € plus 1.000 € Eigenkapital gehen dann, verbunden mit den Zinsen (die nie Teil des gesamten Systems sind) als Forderung an den Kreditnehmer, dem man vorher, schleichend über Steuern, Abgaben und Teuerungen das Geld aus der Tasche gezogen hat, mit dem Ziel: Sein Hamsterrad wieder einmal ein wenig mehr beschleunigen zu wollen (Hust, hust.).

Gebucht wird das Ganze als Bilanzverlängerung, wo die “Forderung” (z.B. 100.000 €) mit einer “Verbindlichkeit” im selben Moment gebucht wird.

Das Interessante: Die Justiz agiert bei der “Behandlung” fehlgeschlagener Kreditrückzahlungen aus heutiger Sicht auf überholten Wissensgrundlagen, welche sich noch auf ein durch Gold gedecktes Geldsystem (Aufgehoben im Sommer 1971 durch den amerikanischen Präsidenten Richard Nixon) (als Gegenwert) beziehen, was im heutigen Fall (Geldscheine sind Schuldscheine auf Staatsschulden, virtuelles Geld, Fiat-Money, Giral-Geld) nicht mehr gegeben ist.

Somit bewegt sich die Justiz kollektiv im falschen Fahrwasser bei der rechtlichen “Behandlung” vermeintlicher Kreditvergehen und ist nun gefordert sich über die gesamten Prozessabläufe einen Überblick zu verschaffen. Beim Rechtssystem geht es ja auch um Erkennen und Entwicklung von Sachzusammenhängen (Ursachen, Wechselwirkungen und Auswirkungen) und nicht nur um Behandlung “sichtbarer” Symptome.

Daraus resultierende Maßnahmen wie Zwangsversteigerungen, Enteignungen, Kontopfändungen, vermeintliche Haftstrafen und Existenzvernichtungen etc., sind in diesem Sinne rechtswidrig, basieren auf falschen Grundlagen und fehlender Zusammenhänge. Alles Sachen, die bei näherer Betrachtung rückabgewickelt werden müssen.

Es besteht bei allen zurückgezahlten, laufenden und avisierten Krediten somit der dringende Verdacht des sittenwidrigen Wuchers nach §138 BGB.

Denn die Bank/Sparkasse hat einen tatsächlichen Aufwand von 75,00 € p. a. plus Zinszahlungen in Höhe von aktuell 0,85 % Zinsen für eine Einlage von 1.000 € ergibt 8,50 € plus noch ein paar Verwaltungskosten von geschätzten 300 € p. a. und stellt aber zum Beispiel bei einem Dispo-Kredit aktuell locker 12 – 18 % in Rechnung. In Zahlen bedeutet das: 100.000 € ergibt eine Zinszahlung pro Jahr von 18.000 € abzüglich 75,00 € für den Risikoschutz abzüglich 8,50 € für Zinszahlung für die Sparkassenkunden (Kapitalanleger)  plus geschätzte Verwaltungskosten 300 € ergibt einen Ertrag von 17.616,50 € p. a.

17.616,50 € geteilt durch 383,50 € ergibt eine Rendite von 4.493,61 % p. a.

Somit liegt ein klarer Verstoß wegen Wucher gemäß § 138 BGB und dies ist sittenwidrig.

Allen zahlenden Kreditnehmern sei hiermit die Frage gestellt, in welcher Höhe sich ihre Bank/Sparkasse tatsächlich im Risiko befindet, wenn Kredite vergeben werden.

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass der Mindestreservesatz heimlich von 2% auf 1% liquider Mittel gesenkt wurde und dieser nur noch als Sicherheit bei der Zentralbank hinterlegt werden muss; der Rest ist virtuelles Geld.

Worin besteht also das Risiko der Banken?