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GV, JS…CV

Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das kam heute per Facebook rein:

„Die JS als GV hat man in letzter Zeit recht häufig. Irgendwo in diesem Forum hatte mal jemand geschrieben, dass die Behörden Justizsekretäre zu Gerichtsvollziehern ausbilden, Justizsekretäre allerdings von der Bezahlung her niedriger angesetzt sind. Somit belässt man die Gerichtsvollzieher länger im Rang eines JS, bzw. JOS und spart damit noch Geld. Die JS als GV sind aber hauptamtlich als GV tätig.“

Für alle, die es noch nicht wissen: GV (also Gerichtsvollzieher) sind seit der Änderung der GVO zum 01.08.2012 privat unterwegs und haben KEINE Eigenschaften eines Beamten mehr.
Die Gerichte sind seit 1950 KEINE rechtsstaatlichen Gerichte mehr (vgl. §15 GVG vor 1950 bis 2006). Mit dem 1. BMJBBG wurde der räumliche Geltungsbereich im EGGVG aufgehoben.

Gesetze ohne räumliche Geltung haben keine Gültigkeit. Es handelt sich nur noch um einen bezahlten und belohnten Glauben.

„Du schreibst ja doch über Gesetze, Herr Berg.“ „Klar. Im Sinne der Auflösung.“ „Warum?“ „Wir sind auf der Ebene angelangt, wo sich alte Ordnung und ihre künstlichen Prinzipien und die natürliche Ordnung begegnen.“

An dieser Stelle mag ich immer wieder auf den Beitrag „Aufwühlendes zu Ordnungswidrigkeiten“ und auf ein grundsätzliches Signal über die Existenz der Verwaltungen hinweisen.