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Hinweise zum Um- und Weiterdenken

Lesezeit: ca. 14 Minuten

In Ausschnitten erhielt ich die Tage die „Einführung in das Grundgesetz“, formuliert von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, BVerfG-Richter a. D. zur 48. Auflage des Grundgesetzes aus 2017. Und auch heute Morgen hatten wir nochmals über das Thema „Verfassung“ gesprochen.

In der Einführung wird als erstes festgestellt, dass das Grundgesetz (der Teil des Titels „für die Bundesrepublik Deutschland“ wird bereits auf dem Buchumschlag weggelassen) die Verfassung der Deutschen sei.

Im Text wird zwar die Besatzung angedeutet, jedoch tunlichst vermieden, dass das Grundgesetz (für die Bundesrepublik Deutschland) von den Alliierten „verordnet“ wurde.

„Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt.“ Willi Brandt, BUNTE, 1421991, S. 94

Und wie bereits in meinem dreiteiligen Beitrag über „Verfassungen – viel spannender“ dargelegt, dienen Verfassungen dazu, die unter anderem die Beziehung zwischen künftig Regierten und Regierenden „regeln“ zu wollen – im Kern ist eine klassische Verfassung nur eine Art Betreuungsvertrag, dem gewohnte Denk- und Verhaltensmuster zugrunde liegen – vereinfacht ausgedrückt.

In den mir zur Verfügung stehenden Ausschnitten wird auch darauf hingewiesen, dass „diese Republik“ das Werk der Bürger ist, die sich selbstbewusst und selbstbestimmt regieren, während zu Anfang des Textes auch darauf hingewiesen wird, dass „eine Verfassung die Form des Staates regelt, zum Beispiel als Republik oder als Demokratie“.

Wer meine Beiträge liest, ich bin ja ein „Freund“, wenn es darum geht, nicht nur eben mal kurz über den gewohnten Rahmen des Rechtssystems hinauszudenken, sondern das Bisherige zur Gänze und vor allem dauerhaft in Frage zu stellen. Dabei kommt immer wieder die Erkenntnis, dass jeder, der „etwas“ ändern will, um diesen Prozess der Infragestellung des Systems nicht herumkommt.

Es sei denn, er tut nur so, nur um am Ende doch wieder nur „die alte Nummer schieben“ zu wollen.
Aus diesem Grunde ist es auch zu einfach gedacht, mich in die Kiste der „Reichsbürger“ zu stecken, was im Kern nicht weit genug greift – auch Terrorist ist nicht der passende Ausdruck.

Zurück zum Thema und der Einführung zum GG von Prof. Di Fabio.
Auf seine Art und Weise macht er darauf aufmerksam, doch mal den Denkprozess über die gewohnten „Abgrenzungen“ hinaus zu betreiben, denn:

Der selbstbewusste und selbstbestimmende Mensch organisiert sich nicht in einem Konstrukt der Fremdbestimmung („…den Staat als politischen Herrschaftsverbund“, „staatliches Gewaltmonopol“ und „legitime Herrschaft“). In diesem Fall: Vielen Dank für den Hinweis zur Infragestellung, lieber Prof. Di Fabio.

Mit einem anderen Satz wird hingegen auf die Beibehaltung des Bisherigen gehofft:

„Wir alle, egal ob wir stark, verletzlich oder hilflos sind, brauchen diese politische Organisation, um ab Person in Rechtssicherheit frei sein zu können. Wir brauchen diese Republik aber auch um als handlungsfähige Gemeinschaft etwas zu bewegen, um zu gestalten – im eigenen Land, in Europa und der Welt, so wie es die großartige Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck bringt.“

Die klassische Beziehung zwischen Politik und „Volk“ (im Kern Vorgesetzte und Untergebene, Betreuer und Betreute) fällt in ihrer gewohnten Organisationsform der Hierarchie und damit auch ihren Institutionen, Werkzeugen und Methoden dem Wandel zunehmend zum Opfer.

Jene, die sich darin berufen sahen und sehen, zeigen durch auf ihre Art und Weise, dass ein Um- und Weiterdenken notwendig ist – denn es ist und war immer nur ein Schauspiel – in dem es darum ging, dass dem Bürger der Prozess der Fremdbestimmung vor Augen geführt wird.
Dies, während man ihm zunehmend kräftiger auf der Nase herumtanzen muss.
Das Opfer wird sich als solches, darin immer sehen wollen.

Es geht um ein Um- und Weiterdenken, was über den nächsten Reichskanzler oder der nächsten, auf üblichen Prinzipien beruhenden Verfassung, mit gewohnter Denke und Inhalten hinausreicht.

Hier mag man ansetzen. An diesem „Ort“ mag man sich treffen. Dort, wo nicht die üblichen Gedankenmuster hochgehalten werden, um sie beibehalten zu wollen, sondern diese zu ihrer Infragestellung gedacht sind.
Gedacht, genauso wie alles Bisherige nur gedacht ist und sich ein Handeln davon ableitet.
Bisheriges, was sich auf jenen Denk- und Verhaltensmustern aufbaut, welche für die alte Ordnung stehen.
Eine Ordnung, die dazu gedacht war und ist, um zu lernen, wie es nicht funktioniert – egal wie viel Geld gedruckt wurde oder als „Sichteinlage“ auf dem Konto erschien.

„Die Grundrechte der Artikel 2 bis 19 GG, aber auch die Rechte der Staatsbürger (Art. 33 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG) und die Justizgrundrechte (Art. 101 bis 104 GG) sind vorbildlich in ihrer konzeptionellen Klarheit: Sie gewährleisten allgemeine Handlungsfreiheit, auf dass sich der Mensch nach seinem Plan und in seiner Verantwortung entfalte (Art. 2 Abs. 1 GG), schützen dazu sein Leben, seine körperliche Integrität, seine Bewegungsfreiheit (Art. 2 Abs. 2 GG), lassen ihn glauben (Art. 4 GG) und sagen (Art. 5 GG), was er will.

Die Grundrechte schützen den Bürger auch in seinem Eigentum (Art. 14 GG) und durch das Recht, in einem Beruf seine wirtschaftliche und soziale Lebensgrundlage zu finden (Art. 12 GG). Mit den Grundrechten kann demnach auch die Mehrheitsentscheidung der Volksvertretung in die Schranken verwiesen werden, damit ein ausreichender Raum an freier Entfaltung der Bürger in der Gesellschaft bleibt.“ Einführung zum Grundgesetz, XIII

Hinweis: Artikel 1, Satz 1 GG ist kein Grundrecht. Warum wohl? Wer seine Verantwortung im Prozess der Wahl an andere abgibt, ist schlichtweg würdelos.

Halten Sie mir, der ich mich so abschätzig über diesen Konsumenten äußere, bitte keine Vorträge über Menschenwürde. Ich bin schon seit langem keinem würdigen Menschen mehr begegnet, sofern ich überhaupt je einen kennengelernt habe. Würde bedingt nämlich persönliche Verantwortung.“ „Wahrheit sagen,  Teufel jagen“, Gerard Menuhin

Die Mehrheit konventionell-traditioneller Konzepte beruht auf der gewohnten Beibehaltung bisheriger Denk- und Verhaltensmuster, die jedoch nichts mit Veränderung und Entwicklung, sondern mit Sicherung, Bewahrung und Erhaltung zu tun haben. Und jeder, der sich näher damit beschäftigt weiß, dass es auch nur Märchenstunden sind.

„Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen vorgängige, in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende, Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden.“ Preußische Verfassung

Denn „gehört“ ihm etwas nur solange, wie er dafür seinen Tribut zollt und sich den Regelwerken einer mehrheitlich anerkannten Autorität unterwirft, die jene Mehrheit aus ihren Denk- und Verhaltensmuster selbst erzeugt.

Um hier üblichen „Haben-Sein-Diskussionen“ vorzubeugen: Auch der Mensch der alten Ordnung zeichnet sich durch ein Sein aus: ein über sich wenig bewusst sein.
Dieser Umstand begründet seine selbst geschaffene Ohnmacht, aus der er sich andere erwählt, die ihm „Süßes“ flüstern und versprechen.
Wer genauer hinschaut erkennt, dass auch dies zu Ende geht und es nicht damit getan ist, sich nur wieder andere zu erkieren.
Andere, die im Grunde genommen, das Gestern als das „Neue Morgen“ weiter verkaufen wollen.

Somit auch die klare Ansage an die gesamte Aufklärerszene, die sich von ihrem Wesen her nicht von jenen unterscheidet, von denen sie sich abzugrenzen versucht, will sie sich nicht im Wandel weiter unter den Verlustigen wiederfinden.

Neues oder anderes gestaltet sich zunächst auf der Prinzipebene, nicht indem man die einen Gesetze gegen andere austauscht, in der Hoffnung weiter Kind sein zu wollen, während man sich damit begnügt, die „Kindergärtner“ nur auswechseln zu wollen – um es mal so auszudrücken.

Das Bisherige gilt es in Frage zu stellen – konsequent in Frage zu stellen und nicht nur an seinen Zitzen herumzuspielen, um dann wieder nur nach den präsentierten Vorteilen zu liebäugeln.

„…trotz des prägnanten Leitbildes der Freiheit nicht doch inzwischen unsere Rechtsordnung in einem erschreckenden Ausmaß überreglementiert ist, ob nicht das Gesetz, das ursprünglich der Verbündete des freien Bürgers war und ist, in seiner großen Zahl und seiner dirigierenden, manchmal unsystematischen Vielschichtigkeit auch eine Bedrohung für die Freiheit werden kann.“ Einführung zum Grundgesetz, XIII

Im Grunde genommen erfordert „einfach“ ein anderes Denken, und nicht im Sinne von „einfach“ durch bloßes Weglassen. Im Näheren: grundsätzliches Um- und weiterdenken auf der Prinzipebene.

Mensch, der sich dem Leben zuwendet – sich also über „die gewohnte Bedeutung des Systems“ hinaus ins größere Ganze begibt – unterwirft sich keinem, vom Menschen (Gesetzgeber) künstlich geschaffenen Gesetzmäßigkeiten, die eine Abkehr vom Leben zur Folge haben und er so nur unter ankonditionierte(!) Fremdbestimmung „funktioniert“ – weil er belohnt oder nicht, daran festhält.

Das Prinzip des Ganzen – außerhalb künstlich geschaffener Grenzen und in sich fortgeführter Unterteilungen von Unterteilungen: Das Leben liebt sich und bringt sich durch Neues Leben zum Ausdruck. Somit sind die Kinder, die die Realität betreten auch kein Eigentum ihrer Erzeuger.

Alles andere sind Vergehen gegen das Leben selbst.

„Kinder verschwinden zu lassen, ist unser persönlicher Krieg, den wir gegen Gott führen. So verlieren die Menschen ihren Glauben und dann werden sie zu Dämonen…“ Prisoners, 2013

Dass jeder eine Verantwortung für sich und in seinem Tun auch für sein Umfeld trägt, kann man aus dem ersten Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte herleiten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

An dieser Stelle gelingt auch der Übergang zur berühmten Diskussion über „Marias unbefleckte Empfängnis“, die sich auf die geistige Ebene des Menschen bezieht, von der er sein Handeln in jenem Moment und weitergegeben ableitet, ob das jung geborene Leben in einen Prozess zunehmender Selbstbestimmung oder gewohnter Fremdbestimmung heranwächst.

Das wiederum erfordert für den „natürlichen Betreuer“ ebenfalls ein Um- und Weiterdenken, ob er sich der natürlichen Entwicklung zuwendet oder nur ein Werkzeug  gesellschaftlich tolerierter „Unter-Haltung“ und Entsprechung heranzieht.

Dem Prozess der Entwicklung entkommt niemand, gleich wie sehr sich dagegen gestellt wird und/oder weitere Ablenkungen stattfinden, die im Kern nur zu weiterer Verkomplizierung der bisherigen Strukturen führen, aus denen in einem Kollaps, dann etwas „Neues“ hervorgeht.

An die sich gewohnt weinerlich gebenden Akteure sei der Hinweis gerichtet: Erst wenn man das Alte und seine Prinzipien erkannt, verstanden und die Bedeutung im Sinne eines Entwicklungsprozesses verinnerlicht hat, wird sich das Neue und nicht nur das Alte präsentieren. Das Alte wird so seine Bedeutung verändern.

Als weiterer Gedanke: Auf der einen Seite wird propagiert, „man“ müsse ja zusammenhalten. Auf der anderen Seite heißt es plötzlich, wenn es ums Weiterdenken geht, dass „jeder“ ja seinen eigenen Bewusstwerdungsprozess hat.
An dieser Stelle entpuppen sich übliche Klagetreffen nur als kleine Hobbyhöllen, sich gegenseitiger Bestätigungen wahrgenommener Unsäglichkeiten und gewohntem sich unterworfen fühlender Akteure – in der Hoffnung, durch ein mehr des Selben, etwas anderes, als sonst erkennen zu wollen.

„Lasst uns treffen und einander die Angst nehmen.“ Ernst gemeinter Satz aus einer E-Mail

Wie gesagt: Hölle ist kein Ort, der nach dem Tode auf einen wartet, sondern eine herrschende, jedoch änderbare Geisteshaltung  darstellt.
All dies in einem selbstgeschaffenen Aquarium, wo sich der Fische über das zunehmend schmutzigere Wasser beschweren, während er das eigene Arschloch nicht sieht.

Musikalische Untermalung: