stones
stones

Inka Soße

Lesezeit: ca. 4 Minuten

risikenWie bekannt, gibt es mehrere Wege wie Geldforderungen eingetrieben werden: per Scheingericht, per Kontopfändung, per privatem Gerichtsvollzieher, per Haftbefehlandrohung, per Eidesstattliche Versicherung, per Vermögensauskunft und per Inkassobüro.

Man sieht hier auch ganz schön, dass der Glaube an den „Schein“ die Gläubigen gern im Bahne zu halten weiß.

Hinweis: Diese Infos sind für alle gedacht, die sich damit auskennen oder damit intensiver beschäftigen. Oberflächliches Kopieren und Verwenden ist einfach nur dumm.

Nachfolgende Gedanken sind für alle gedacht, die von einem Inkassobüro angeschrieben wurden, welches einen „Bankkredit“ einzufordern versucht.

Liebe Lindenblütler,

zunächst einen herzlichen Dank für Ihr „automatisiertes“ Schreiben, was nur „im Auftrag“ unterzeichnet den Anschein einer Wirksamkeit vortäuscht. Mein an Sie gerichtetes Schreiben stellt keinerlei vertragliche Einlassung dar und ist lediglich als einmaliger Hinweis an Sie gerichtet.

Nun zum Wesentlichen:
Geld wird durch einen einfachen Buchungsvorgang aus dem Nichts geschaffen und bei der Bank als Bilanzverlängerung gebucht. Als Kredit gelangt es als „Sichteinlage“ auf ein Girokonto. Damit verbundene Zinsen werden hingegen nicht mit erzeugt und so ist der Kreditnehmer – der vom eigentlichen Geldschöpfungsakt nichts weiß – in die Lage versetzt, diese Zinsen durch wertschöpfende Tätigkeit zurückzuzahlen.

An dieser Stelle ist auch das eigentliche Innenverhältnis klar zu erkennen: Der Wertschöpfer arbeitet für die Bankkaufleute, denn die Bank lebt von den Zinsen: „Jakob, der Fersenhalter.“

Ein weiterer, wesentlicher Gedanke: Aus jedem Geldgeschäft gehen „zwangsläufig“ Zinseszinsen hervor und dazu ein einfacher Hinweis:

BGB § 248 Zinseszinsen, Absatz 1: Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, ist nichtig.

Und an dieser Stelle sind alle jemals getroffen Kreditgeschäfte nichtig.

Im Weiteren ein Hinweis zu „Gerichten“: Sollten Sie sich für einen gerichtlichen Weg entscheiden, vergleichen Sie bitte den §15 des GVG (Gerichtsverfassungsgesetzes) vor und nach dem 20. September 1950. Darin stand bis dato: „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“

Versuchen Sie bei dieser Gelegenheit, einen Richter mal dazu zu bewegen, trotz fehlendem Staatshaftungsgesetz (seit 1982), ein Urteil oder Beschluss selbst und vollständig zu unterschreiben.

Was bleibt, ist die Macht und das Vorschicken anderer, um über den Vorwand einer Rechtmäßigkeit an Geldmittel gelangen zu wollen und das ist dann wieder etwas Reißerisches für das Internet.

Hinweis: Drunter kam man dann wieder die „beglaubigte Putzfrauen-Nummer“ machen.

Psychologischer Hinweis: Das leidende Opfer zieht immer wieder seine Häscher von selbst an.