Neues Schreiben für das Unternehmen „Gemeindeverwaltung Künzell“

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Gemeinde Künzell, Herrn Peter Meinecke, Unterer Ortesweg 23, 36093 Künzell, Fulda, 09. März 2014, Ihr Schreiben vom 05. März 2014

Werter Herr Meinecke,

vielen Dank für Ihre Informationen vom 05.03.2014, die ich nach rechtlicher Würdigung nachfolgend begründet zurückweise: 1. Das BGB ist Ihrem hessischen Meldegesetz (HMG) übergeordnet. Ich berufe mich weiter auf das BGB.

2. Das Melderechtsrahmengesetz ist ein sogenanntes Bundesgesetz und ebenfalls dem Landesgesetz übergeordnet. Siehe fehlendes Inkrafttreten in § 28 MRRG. In dem Zusammenhang ist das Grundgesetz wegen seines fehlenden räumlichen Geltungsbereichs ebenfalls ungültig, falls Sie sich auf Art. 82 GG berufen mögen. Somit besteht keine Meldepflicht. Hinweisend auf §119 BGB und ich keine Willenserklärung zum Beitreten einer nationalsozialistischen Organisation abgebe.

3. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde durch die Aufhebung seines vorgeschalteten EGOWiG 2007 durch das 2. BMJBBG aufgehoben und hat dabei seinen eigentlichen räumlichen Geltungsbereich, der im EGOWiG geregelt war, verloren. Im OWiG selbst steht im §5 steht nur etwas von Schiffen und Luftfahrzeugen. Was hier nicht zur Anwendung kommen kann. Zudem ist es laut seines eigenen §135 OWiG nie in Kraft getreten.

4. Der sogenannte Personalausweis selbst ist, bezogen auf das PAuswG ungültig, weil er offenkundig falsche Angaben enthält. Somit handelt es sich um ein falsches Dokument. Ich habe dies bereits im letzten Jahr bei der Polizei angezeigt und ungültig gemacht (ist dort auch bekannt). Der Personalausweis verstößt gegen §5 Abs. 2 Punkt 1 und 10. PAuswG, siehe „Familienname“ (im Personalausweis stand: NAME) und Staatsangehörigkeit (im Personalausweis stand: Deutsch). Die NAZI-Eigenschaft „Deutsch“ wurde 2010 durch das BRBG aufgehoben.
Erkennbar ist dies jedoch nur durch die Transformationen des RuStaG von 1913 bis in die heutige Zeit. Allerdings sind es alles Rechtstäuschungen, um die Menschen in einer Rechtsblase künstlich geschaffener Regelprinzipien halten und ausbeuten zu wollen. Den Personalausweis habe ich ungültig gemacht. Dies liegt der Polizei seit letztem Jahre vor. Ich weise mich bereits mit anderen Dokumenten aus, die auch anerkannt sind.
Zudem beziehe ich keine Leistungen mehr aus dem bereits verfallenden System BRD.

5. Im Kern basiert alles worauf sich die illegale Struktur BRD und ihre Mittäter noch beziehen, um sich an den Menschen zu bereichern, auf nicht mehr geltende Gesetze, Täuschung und Betrug. Das sieht man am Besten, wenn man erkennt, dass mit dem BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 rückwirkend alle seit 1956 stattgefundenen Wahlen ungültig wurden, weil das Wahlgesetz für ungültig erklärt wurde. Das bedeutet, dass es hier nie eine rechtlich legitime Regierung gegeben hat und alles was diesem vertraglich geregelt nachfolgt und auch alles was mit Gesetzen zu tun hat. Das OWiG war von 1968.

6. In diesem Zusammenhang auch wegen fehlender staatlicher Gerichte (siehe gestrichener §15 GVG durch „Das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts“ vom 12.09.1950 wird rechtskräftig. Wo mögen Sie nun einen rechtskräftigen Beschluss bekommen wollen? Oder gar rechtswirksam unterschriebene Dokumente?

7. Auch darf der Gerichtsvollzieher nicht mehr tätig werden, da er als rein privates Einzelunternehmen ohne amtlichen Auftrag unterwegs ist, siehe GVO vom 01.08.2012.

8. Zum Thema „Beamten“ verweise ich auf das BVerfG, 17.12.1953 – 1 BvR 147/52, Leitsatz 2: Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

9. Hoheitliche Aufgaben bedürfen eines Amtsausweises. So als Information. Die Gemeindeverwaltung Künzell ist ein Unternehmen, eingetragen bei Dun&Bradstreet und bei UPIK – Unique Partner Identification Key. Welchen Handelsvertrag haben Sie als Firma mit mir, der ich ein beseelter Mensch bin?

10. Jedes dort eingetragene Unternehmen unterliegt dem UCC und ich weise an dieser Stelle daraufhin, dass Sie sich mit der Zustellung weiterer Schreiben von Ihnen, Ihren  Mitarbeitern oder anderen, von Ihnen beauftragten, involvierten Personen damit einverstanden erklären, jeweils eine zu begleichende und notfalls auch vollsteckbare Rechnung über jeweils 1.000 Feinunzen in Gold erhalten.

11. Sie unterschreiben Ihre Dokumente bitte nach §125, 126 BGB rechtswirksam und vor allem vollständig, um Sie als Verantwortliche nach § 823 BGB jeweils haftbar machen zu können.

12. Den Rest weiterer Argumente mag ich mir an dieser Stelle sparen und verweise auf das Internet, wo unser beider Kommunikation für alle Interessierten öffentlich zugänglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander