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Per E-Mail: GEZ noch?

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Vom 19. Dezember 2016 um 18:35:

Besonders sticht hier das LG Tübingen hervor, dass mit seinem neuesten Beschluss vom 09. Dezember 2016 das bereits legendäre Tübinger Urteil noch einmal bestätigt und sogar erweitert hat.

Was immer noch als skurrile Verschwörungstheorie der Beitragsgegner gilt, wurde jetzt von den Tübinger Richtern bestätigt: Bei den Rundfunkanstalten handelt es sich nicht um Behörden, die sich in den „Organismus der Staatsverwaltung“ einfügen.
Sondern, so die Richter, die Fernsehsender sind nichts anderes als Privatunternehmen. Ihnen fehlt „z. B. die Behördenstruktur, die Behördenleiterfunktion, die Eingliederung auch in den besoldungs- und haushaltsrechtlichen Staatsaufbau, Verbot der Geldannahme für Behörden“ usw. so die Tübinger Richter. Die Landesrundfunkanstalten dürfen daher laut LG Tübingen keine Festsetzungsbescheide als vollstreckbare Titel erlassen.

Dem ist doch nichts mehr hinzuzufügen.

Quelle: Hans Klein

P.S. Der Rundfunkbeitragsservice muss sparen. Ab Januar 2017 heißt er nur noch Beitragsservice.