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Grundrechtepartei: Rechtsstaatreport

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Ausschnitt aus der rechtswissenschaftlichen Expertise der Grundrechtepartei zur Frage: Ist die Bundesrepublik Deutschland der Rechtsstaat des Bonner Grundgesetzes vom 23. Mai 1949?

„Es ist dahingehend zu bemerken, dass der Begriff des »Rechtsstaats« in der Bundesrepublik Deutschland durch die öffentlichen Gewalten zunehmend missbraucht wird, um auf der einen Seite eindeutig rechtswidrige und durch die Verletzung von Grundrechten auch immer verfassungswidrige Verwaltungsakte zu vollziehen sowie auf der anderen Seite eindeutig rechtmäßige und verfassungskonforme Verwaltungsakte zu unterlassen oder damit in Verbindung stehende gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen, um die damit verbundenen verfassungswidrigen Forderungen, welche meist auf eine (straflose) Abgabenüberhebung oder Leistungskürzung gemäß § 353 StGB hinauslaufen, zunächst zu vollstrecken, und so den dadurch in seinen Grundrechten verletzten Bürger zu zwingen, diese verfassungswidrigen Hoheitsakte und die damit verbundenen Grundrechtsverletzungen entweder widerspruchslos zu akzeptieren oder auf eigene Kosten dagegen zu klagen, und zwar auf dem Wege des Verwaltungsrechtswegs, welcher ausschließlich für nicht verfassungsrechtliche Klagen eingerichtet wurde, oder sogar auf dem Zivilrechtsweg, welcher ausschließlich für Klagen zwischen Bürgern eingerichtet wurde, und nicht auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art gegen die öffentliche Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG bei den ordentlichen Gerichten, denn diesem grundgesetzlich garantierten Rechtsweg fehlt es wiederum an den dafür benötigten Prozessgesetzen, womit er nicht gangbar ist…“

Den kompletten Report gibt es unter: Rechtsstaatsreport

Und aus der Sicht eines konditionierten Glaubensprinzips, die beiden Zitate von Blaise Pascal