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Sabotage im Neubau des BND

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(Berlin, 02.09.2015) Der Wasserschaden im Neubau des Bundesnachrichtendienstes kostete den Steuerzahler bisher über eine Million Euro, zuzüglich der übergangsweise notwendigen 350 Paar abhörsicherer Gummistiefel, für die betroffenen BND-Mitarbeiter.

Über die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und mutwilliger Zerstörung gegen Unbekannt entschied das Amtsgericht Berlin/Mitte im letzten Monat in einer Kantinensitzung, dass eine strafrechtliche Verfolgung nicht zulässig sei, da man im Strafgesetzbuch keinen Geltungsbereich habe finden können, der auf eine klar definierte räumliche Zuständigkeit hindeuten würde.

Eine Revision vor dem Oberlandesgericht verlief begründet ähnlich, doch empfahl das Oberlandesgericht in der nächsten Instanz sich auf eine Ordnungswidrigkeit zu fokussieren, wenn es dem BND in einer angemessenen Frist von 21 Tagen gelingt, den betroffenen Teil des Gebäudes auf ein Schiff oder ein Luftfahrzeug transportieren zu können.

Eine entsprechende Bundesflagge oder ein Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland könne man aus dem 1990 geschlossenen Archiv, auf entsprechenden Antrag vor dem Oberverwaltungsgericht, zeitnah zur Verfügung stellen.