mrrg
mrrg

Schnuffiges zur Meldebescheinigung

Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gerade erhalte ich eine Email, die wieder einmal ins Gesamtbild passt. Wie sollte es auch nicht passen. Es geht um das Thema „Meldbescheinigung“, bei geänderter Gesetzeslage (welche auch immer).

Beim Buzer kann man zum MRRG zunächst lesen, dass „diese Vorschrift  aufgehoben wurde und bis inkl. 31.10.2015 galt “. Interessant, dass es nicht Gesetz, sondern „Vorschrift“ heißt. Die Nachfolgeregelung ist nun das BMG (Bundesmeldegesetz). Die Frage ist zunächst: Welcher räumliche Geltungsbereich wird uns genannt? Richtig, keiner.

Die Meldebescheinigungen sind in der Regel „kostenpflichtig“, wie man dies auf www.service-bw.de nachfolgend lesen kann:

Kosten
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Da hat die Angelika mal fix nachgedacht: Wenn nun aber jeder, von dem eine aktuelle Meldebescheinigung verlangt wird, sich diese in Bezug auf § 64 SGB X ausstellen lässt, entstehen keine Kosten. Gleiches gilt, wenn er eine Meldebescheinigung für die Rentenversicherung benötigt.

So kann der Einzelne unterbinden bei dieser Art von Geldschöpfung mitzumachen. Dies ergab sich aus einem Sachverhalt, dass diesem sowohl ein „Perso“ und ein Mietvertrag mit selbiger Adresse vorlag, also mehr als „wohnsitzend“ genug.

Also bedeutet das Verlangen einer zusätzlichen Meldebescheinigung „Geldschöpfung“ für die jeweiligen Städte und Kreise.

Die Frage, die sich dabei stellt: Was gilt überhaupt, wenn jene, die Gesetze ändern nicht legitimiert sind? Was ist eigentlich am Werke, wenn nicht nur die Macht? Danke, Blaise.