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Schulpflicht trifft nicht auf Staatenlose zu

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Das ist doch mal eine erbauliche Information. Während sich so manche darüber aufregen, ist dies doch ein treffliches Signal des Wandels.

Anmeldung der Schulkinder für das Schuljahr 2020/2021

Liebe Eltern,

aufgrund des Hess. Schulgesetzes werden mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 02.07.2013 bis einschließlich 01.07.2014 geboren sind.

Ihr Kind soll die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk es seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit. Auch für Ihr Kind [NAME], geboren am [DATUM] beginnt die Schulpflicht im Jahr 2020.

Die Anmeldung soll bereits im Monat April 2019 erfolgen. Wir bitten Sie die Anmeldung am Dienstag, 02.04.2019 um 13:15 Uhr vorzunehmen.

Die Entscheidung über die Aufnahme wird nach Feststellung der Schulreife getroffen.

Bei der Anmeldung wird gebeten, persönlich mit Ihrem Kind zu erscheinen. Weiterhin bitten wir Sie. die Geburtsurkunde (oder Familienstammbuch) bei diesem Termin vorzulegen.

Nicht schulpflichtig sind Ausländer oder Staatenlose, die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen den deutschen Gesetzen nicht unterliegen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ihnen aber der Besuch deutscher Schule durch die Schulaufsichtsbehörde gestattet werden.

Ich bitte Sie, sich in allen die Einschulung betreffenden Fragen an die Schulleitung der für Sie zuständigen Grundschule zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
[Krickel]

Schulleiterin