Fliegenpilz
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Spaßkästchen mit der DS-GVO

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(V1.2) Der Ausdruck „personenbezogene Daten“ ist seit der DS-GVO (ab Seite 32, dann Art. 15, 17 und 21) in so manchem Munde.

Personenbezogene Daten sind alle zur Person gehörenden Informationen, die eine Behörde oder ein Unternehmen (im Grunde gibt es da keinen Unterschied, weil alles in Unternehmen umgewandelt wurde und Behörden nur wertschöpfungsfreie Einrichtungen sind) gesammelt hat. Vereinfacht ausgedrückt.

Welche Daten jeweils gesammelt wurden, dazu hat die Person (die natürliche Person ist der Mensch in der Rolle(!) als Rechtssubjekt) natürlich ein Anrecht, diese Informationen vollumfänglich und in einer für die Person einfach verständlicher Sprache zu erfahren, in Form einer kostenfreien Kopie aller gesammelten, personenbezogenen Daten.

Sie merken, es geht hier nicht – besser: es geht nie um Menschen. Ein Staat besteht immer aus Personen, die ihm angehören.
Der Mensch ist nicht seine Person, er hat eine Person – ebenso wie der Mensch ein „Ich“ hat und nicht sein „Ich“ ist.

„Gegenüber dem Staatsbürger haben wir einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, den er in der Regel nicht abgelten kann.“

Jetzt mal locker weitergedacht. Was würde passieren, wenn man eben alle! gesammelten, personenbezogenen Daten zur Person z. B. mal beim Finanzamt anfragt?

Tja…

P.S. Recht auf Auskunft: Betroffene erhalten ein umfangreiches Auskunftsrecht. Es ist grundsätzlich kostenfrei. Die Antworten haben innerhalb eines Monats in klarer und einfacher Sprache zu erfolgen. Ebenso besteht das Recht, eine unentgeltliche Kopie der verarbeiteten Daten zu erhalten.