Staatliche Selbstverwaltungen gründen Minderheitenstaat Freies Deutschland – Registration bei den Vereinten Nationen

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(Staseve, Leipzig, 10. Mai 2012) Anlässlich des historischen Datums 8./9. Mai – dem Tag der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht gegenüber den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs vor 67 Jahren – hat die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe) den neugegründeten und vorübergehenden Minderheitenstaat Freies Deutschland (FD) bei den Vereinten Nationen (UN) angemeldet und registrieren lassen.

In einem Schreiben an UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon teilt der Kommissarische Präsident Peter Frühwald mit, dass damit den Beschlüssen und Forderungen der Potsdamer Konferenz von August 1945 Rechnung getragen wird. Der neue Staat basiert unter anderen auf den Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte. Seine Existenz ergibt sich aus dem Tatbestand, dass am 23. Mai 1945 der ursprüngliche deutsche Staat in den Status der Handlungsunfähigkeit versetzt worden ist. Um diesen bis in die Gegenwart reichenden inakzeptablen Zustand aufzuheben, haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Personen und Personengruppen der UN-Resolution 56/83 vom 28. Januar 2002 bedient und ihre Staatliche Selbstverwaltung erklärt. Vor knapp zwei Jahren – im November 2010 – bildeten sie in Leipzig die Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (ARGE StaSeVe), um ihre Aktivitäten zu bündeln und zu koordinieren.

Das an Generalsekretär Ban Ki-Moon gesandte Dokument, das weiterhin an die Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, die in Deutschland akkreditierten ausländischen Botschafter, den Internationalen Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof sowie die UNO-Einrichtungen in Wien und Genf übermittelt wurde, enthält den Antrag auf Aufnahme in die UNO. Darin wird die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, das nach dem Inkraftreten einer solchen Mitgliedschaft, zügig Verhandlungen zu den Staaten aufgenommen werden, mit denen bislang kein Friedensvertrag geschlossen wurde. Gleichfalls soll eine neue Verfassung für Deutschland entworfen, diskutiert und vom Volk verabschiedet werden.
Dies soll in freier, offener und voller Selbstbestimmung geschehen.

In dem Schreiben heißt es wörtlich: “Die Alliierten Siegermächte haben am 29.09.1990 durch den 2plus4-Vertrag Deutschland in den Grenzen von 1937 freigegeben – durch ein Postliminium im Artikel 7 dieses Vertrages. Da der 2plus4-Vertrag kein Friedensvertrag ist, streben wir momentan als Minderheit aber bei entsprechender Mehrheit unverzügliche Friedensverhandlungen an, um nach 67 Jahren einen Schluss-Strich unter den 2. Weltkrieg setzen zu können.”