Tipp zur EU-Wahl

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Da sich kaum jemand nach BRD-Richtlinien mit einem gelben Schein als wahlberechtigt ausweisen kann, der als einziges die sogenannte „Staatsangehörigkeit: Deutsch“ nach GG 116 (Was seit 1990 nicht mehr gültig ist) glaubhaft macht, „deutsch“ seit 2010 nicht mehr existiert, macht es Sinn, alle Wahlbenachrichtigungen an den Absender als unzustellbar zurück zusenden. Meine „Staatsangehörigkeit ist „nicht bekannt“ und somit darf ich auch nicht wählen. Der Personalausweis ist nicht gütig und keine Glaubhaftmachung der nicht mehr vorhandenen „Staatsangehörigkeit: Deutsch“. Es ist ein ungültiges Dokument mit falschen Angaben.