reichsf
reichsf

Auf kurze Distanz

Lesezeit: ca. 6 Minuten

Reichsbürger bedrohen Merkel und Gauck. Ich musste herzlich darüber lachen, als ich den kurzen Artikel gelesen habe. So fanden sich zum 03. Oktober 2014 gerade mal 300 vor dem geschlossenen Reichstag zusammen – von angeblich 5.000 Preußen. Also, wo ist das Problem?

„Preußen sind keine Reichsbürger.“ „Für die anderen schon.“

Wenn der Verfassungsschutz die Reichsbürger beobachtet, beobachten die Reichsbürger einfach die Richter, Rechtspfleger, Justizbeschäftigte, Staatsanwälte, Polizei und die Oberbürgermeister, Bürgermeister, Politiker und Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden. Ist doch ganz einfach.

Bei Zwangsversteigerungen sind derartige Beobachter noch lieber gesehen. Aus diesem Grund war wohl auch schon die eine oder andere im Netz beim „Amtsgericht“ als „abgesagt“ deklariert, während die Zwangsversteigerungen dennoch stattgefunden haben. Hat aber nichts genützt. Um so mehr stand dem „Rechtspfleger“ der Schweiß auf der Stirn.

erstesmotivAus diesem Grund wurde ja auch die „Interessengemeinschaft Deutsche Rechts- und Behördenbeobachtung“ ins Leben gerufen. Denn bisher hatte sich kaum jemand aus der „Szene“ über die psychologische Auswirkung der Beobachtung gemacht. Schon gar nicht, wenn sie anonym und unsichtbar stattfindet.

Die Nummer geht sowieso zu Ende – sowohl BRD- wie auch DR-Struktur sind lediglich Teil einer alten Ordnung, die sich gerade Stück für Stück selbst abschafft. Also sucht man sich noch schnell ein paar geschmeidige Opfer, die man an die Wand nagelt, um sie als Staats- bzw. Reststaatsfeinde deklarieren zu wollen.

Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Bemerkung: Bundesstaat – ein Staat, der aus mehreren Ländern besteht. Länder waren vor 1990 in Artikel 23 a. F. genannt.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Bemerkung: Mit der Wahl wird die Verantwortung und die Stimme vom Volk abgegeben. Das Volk bleibt damit unmündig. Die Gesetzgebung existiert nur aufgrund beibehaltener Unvernunft des Volkes. Die wiederum benötigt externe Regularieren,  die vollziehende Gewalt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Bemerkung: die verfassungsmässige Ordnung ist die Hierarchie mit ihrem sich selbst unterwerfenden Volk und ihren Vorgesetzen, den Gierigen und ihre Re-Gierung. Zusammen bilden beide das, was man „Staat“ nennt.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bemerkung: Das mache ich gerade. Denn die eigentliche Ordnung ist die Hierarchie, die der natürlichen Ordnung gegenübersteht. 😀

Gerade habe ich vor Augen, wie sich DR und BRD in einem gemeinsamen Endspiel bewegen und gegenseitig den Finger in die Nase stecken, damit jeder das Beste aus dem anderen herausholt. Symptombekämpfung.

„Die Fische beschweren sich wieder über das schmutzige Wasser.“

Offen gefragt: Klingt das ganze Gepimpere nicht eher wie ein Kindergarten?

„Stimmt’s?“ „Ja, es stimmt’s…“

„Du gehörst nur zu uns, wenn du einen Personenausweis hast.“ „Und zu uns nur, wenn du einen Personalausweis hast.“ „Willkommen im Alten, steht auf beiden Antragsformularen. Die einen gestalten ihre Anträge lediglich in ‚Arial’ und die anderen in ‚Fraktur’. Wobei da das ‚k’ bei mir nicht funktioniert.“

 Wer es noch nicht erkannt hat: Es gibt keine Lösung ohne die anderen und die gemeinsame Basis findet sich demnach auch nicht einer neuen Art von „Betreuten und Betreuern“-Organisation.

Art 79 Abs. 3 GG
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder (welche Länder?), die grundsätzliche Mitwirkung der Länder (äh?) bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 (siehe oben) niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Bemerkung: Die Würde des Menschen ist antastbar. Sie heißt: Geld und Besitz. Deshalb bedarf es auch der staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Bemerkung: Es bekennt sich nur im Haben wollen von Rechten, jedoch nicht im Geben von Menschenpflichten.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Bemerkung: siehe oben Art 20 GG.

Weiterdenken angesagt.