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StaSeVe – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen und ius cogens

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(Staseve, Roland Herlicska, 07.04.2012) Vorweg einmal festgestellt, sind wir ja nicht der UN, UNO oder der EU beigetreten und haben daraus auch keine Verpflichtungen denen gegenüber.

Was aber für alle gilt ist eben das Völkergewohnheitsrecht, also der internationalen anerkannten Umgangsregeln der Völker zueinander und auch den Menschen in diesen, welches durch die Jahrhunderte gewachsen ist. Wir können uns deswegen auch nicht diametral dazu verhalten sondern müssen uns in diesen vorgegebenen Regeln bewegen, haben dadurch auch dementsprechende Rechte und Pflichten weil international anerkannt und angewandt.

Dieses Völkergewohnheitsrecht, in Verträgen, Resolutionen, Charten oder ähnliches eingearbeitet, stellt überwiegend ius cogens dar, das Überpositive unabdingbare, unveräußerliche Recht eines jeden Menschen oder Volkes. Diese Rechte hat jedes Volk, jeder Mensch ob er nun will oder nicht, sie gehören zu seinem Menschsein, das Volk oder der Mensch kann diese Rechte auch nicht ablegen oder veräußern.

Darum sind alle völkerrechtlichen Verträge auf der Basis des ius cogens aufgebaut. Siehe Wiener Konvention über Verträge.

Wir sollten  als Volk agieren weil wir damit stärkere Internationale Aufmerksamkeit erzeugen und auch den Internationalen Schutz eines indigenen Volkes fordern können. Ein Auftreten in der Masse erzeugt mehr Eindruck als der eines Einzelkämpfers.
Die Erklärung zur Selbstverwaltung war eines, welches uns das ius cogens vorgegeben hat, wir haben diesen Schritt erfüllt. Nun müssen wir uns als Volk wiederfinden und auch handeln, denn nur so kommen wir zu einer Gesamtstaatlichkeit, Schritt für Schritt.
Dabei ist auch das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gewahrt.

Diesem Ius Cogens folgend sollte auch eine Verfassung für das Freie Deutschland aufgestellt sein. Richtlinien statt Gesetzen, deren Über oder Unterschreiten jeweils im  Ermessen jedes Einzelnen liegt, der Situation und den Gegebenheiten angepasst.
Eine Ahndung durch Gericht könnte also nur erfolgen wenn durch Über-Unterschreiten dieser Richtlinien, durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ein Mensch oder eine Sache dabei zu Schaden käme. Die Strafen dafür jedoch sollten schon an einer gewissen Härte festgemacht sein.

Auch sollte eine Schuld nicht durch Gefängnis oder Zwangsmaßnahmen eingetrieben werden können. Eine größere Strafe dafür wäre eine öffentliche Bekanntmachung notorischer Nichtzahler. Ebenso kann auch ein erworbenes Dokument, wie Führerschein oder dergleichen nicht entzogen werden. Sanktionen für Fehlverhalten müsste die Gesellschaft aussprechen. Bei schweren Vergehen vielleicht Entzug von Privilegien oder Zuwendungen, eben eine gesellschaftliche Sanktion wenn einer Menschen, die Gesellschaft oder Sachen schädigt. Der Straftäter muss spüren, dass er in einer teiligen Gesellschaft auch ohne diese nicht auskommt.
Wie diese Sanktionen ausfallen sollten, gäbe sicherliche einen hohen Diskussionsbedarf.

Keine Eingriffe der Gesellschaft, des Volkes in die Privatsphäre – keine Hausdurchsuchungen, keine Abhörmaßnahmen. Das Heim ist der absolut geschützte Bereich eines jeden Menschen und darf unter keinen Umständen angetastet werden.

Obiges nur mal als Denkansatz für eine Gesellschaftsform dem ius cogens folgend, eine selbstbestimmte, selbstverantwortliche Gemeinschaft.

Es sollten jedem Organ, wie Gerichten, Gemeinde oder Stadtverwaltungen, gewählte Verwaltungsräte überstellt sein die die Verwaltungen auf  Unrechtmäßigkeiten, Willkür und Begünstigungen kontrollieren und gegebenenfalls absetzen können. Nach der Maßgabe, das Volk kontrolliert sich selbst. Damit wäre auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit hinfällig. Kein Richter könnte mehr behaupten über ihm käme nur noch der blaue Himmel.

Wir müssen das Selbstbestimmungsrecht unseres Volkes, der Menschen fördern, wieder in unseren Lebensinhalt einbeziehen. Dies ist sicherlich ein langer Lernprozess der aber auch Freude und die Gemeinschaft fördert, das Volk wieder zusammenwachsen lässt damit sich jeder als wichtiger Teil des Ganzen sieht.