austria22
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Die Österreicher haben wohl eine neue Aufgabenstellung…

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(v2.55, Update) Nun, nachdem man bei ihnen die Impfpflicht eingeführt hat, ist es wohl an der Zeit, dass sie ihre Regierung und ihr Land infrage stellen und sich nicht weiter darum Gedanken machen, dass das, was ihre sogenannte Regierung da verzapft, überhaupt auf geltenden Rechtsgrundlagen basiert.

Noch vor einiger Zeit habe ich bei Dun & Bradstreet Städte als eingetragene US-Unternehmen* gefunden, die vorgeben Behörden, mit hoheitlichen Rechten zu sein. sicher gibt es noch mehr Hinweise.

Dabei geht es NICHT mehr darum, anschließend wieder einen Rechtsstaat ins Leben zu rufen, sondern diese längst überholten Konzepte insgesamt hinter sich zu lassen. Vereinfacht ausgedrückt.

Nachtrag: Sicher gibt es noch mehr, was da im Argen liegt und zwar so sehr, dass man wahrscheinlich „die Hände über dem Kopf zusammenschlagen“ wird. Es gab ja mal ein paar Gruppen, die bereits einiges herausgefunden hatten.

* In 2021 wurde die Städte als solche unter diesem Titel in der Datenbank geführt: US Municipal Governments Companies in Austria. Mittlerweile sind sie keine Unternehmen unter US-Führung mehr, dennoch sind sie Unternehmen.

Als Beispiel bringe ich das sogenannte „Bundeskanzleramt Österreich„. In seinem Impressum findet sich die Angabe: Identifikationsnummern:
UID:  ATU38159201** und EORI:  ATEOS1000040217

Bei der ersteren handelt es sich um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Dazu das Umsatzsteuergesetz von 1994 im Artikel 28:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Art. 28. (1) Das Finanzamt hat Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erteilen. Abweichend vom ersten Satz erteilt das Finanzamt Unternehmern, die ihre Umsätze ausschließlich gemäß § 22 versteuern oder die nur Umsätze ausführen, die zum Ausschluß vorn Vorsteuerabzug führen, auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Der zweite Satz gilt für juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, entsprechend…

Dazu auch § 2 des UStG 1994:

Unternehmer, Unternehmen
§ 2. (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Nachtrag: Ich kann das mit den „Staatsverweigerern“ gut verstehen, wollten die nur das eine gegen das andere austauschen. Es geht jedoch darum, das Bestehende konsequent infrage zu stellen – also nach vorne denken.