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Vom Positiven hinüber ins Überpositive

Lesezeit: ca. 11 Minuten

Dies als Hinweis an alle Menschen da draußen, die noch nicht aufgegeben haben und/oder sich wieder auf den Weg machen möchten. Veränderung zwickt am Anfang immer ein bisschen.

Im Dezember 2017 erhielt ich, ein von der Marke „POLIZEI“ überbrachtes Schreiben des Amtsgerichtes Fulda, wo ich mich zu den Kosten einer Sache aus 2013 äußern sollte.
Jedoch war das Schreiben bereits weit über den besagten Äußerungstermin hinaus überbracht worden und so wanderte das Schreiben in die runde Ablage. Im Anfang März stand „Blau-Weiß“ wieder vor der Tür und überbrachte dazu ein weiteres Schreiben.

„Es wäre mir egal, ob man mit zwei, zehn Mann oder mit dem SEK die Post vorbeibringen würde“, sagte ich den beiden Bediensteten, die dann wieder gingen.

Auf das Schreiben formulierte ich nachfolgenden Brief:

Ihr Schreiben vom 02.03.2018, durch zwei Polizeibedienstete persönlich übergeben am 02.04.2018

Werte Frau W.,

im Sinne einer funktionierenden Kommunikation mit Ihrer Person (ich spreche ja nicht mit dem Menschen) und da ich mich hingegen am überpositiven Recht (Prinzipien der Schöpfung, ius naturae) orientiere, sind die Begriffe Ihrer Rechtsfiktion durch eine kursive Schreibform gekennzeichnet.

Positives Recht basiert grundsätzlich auf einer Fiktion und drückt sich durch den Begriff gilt aus.

Das positive Recht dient lediglich als Werkzeug zur oberflächlichen Kaschierung gesellschaftlich tolerierter Unvernunft, was man jedoch der Masse verschweigt, damit Betreuerstrukturen und damit einhergehende Fremdbestimmung noch weiter erhalten bleiben sollen. Das ist seit längerem nicht mehr der Fall, da sich das System bereits selbst abschafft.

Eine detaillierte, rechtsphilosophische Herleitung mag ich mir aus Zeitgründen ersparen – auch was die Bedeutung und die Symbolik eines räumlichen Geltungsbereichs eines Gesetze angeht. Den Rest finden Sie in den Beiträgen auf meinem Blog (Google: „Berg“ und „Blog“ eingeben, 1. Platz).

Das Rechtsmittel, was aus klassisch juristischer Sicht mit diesem Schreiben zur Anwendung kommt, nennt sich Sofortige Beschwerde (Anmerkung: „Wer sich beschwert, erleichtert sich jedoch nicht.“), da der Inhalt Ihres Schreibens in meinem Rechtsraum – dem überpositiven Recht – erkennbar nicht greift.

Es gibt auch kein Rechtsmittel, was mich dazu bewegen würde, dem positivem Recht und der Fiktion wieder beizutreten – auch kein anderes. Das nennt sich autonome Willensbildung. Dazu Blaise Pascal:

„Das Recht ist fragwürdig, die Macht ist unverkennbar und fraglos. So konnte man die Macht nicht mit dem Recht verleihen, weil die Macht dem Recht widersprach und behauptete, es sei ungerecht und sie wäre es, die das Recht sei. Und da man nicht machen konnte, daß das, was recht ist, mächtig sei, macht man das, was mächtig ist, zum Recht.“ (Blaise Pascal, 1623-1662, Fragment Nr.298) Zitat aus „Der verborgene Pascal“ von Theophil Spoerri, Seite 132)

Begründung
Im Schreiben vom 02.03.2018 – mit der Kennung 22 Ds-12 Js 7778/13 – teilen Sie auf Ihre Art und Weise selbst mit, dass Sie für die juristische Fiktion ALEXANDER GEORGE BERG gar nicht mehr zuständig sind.

Dieser Aspekt scheint Ihnen beim Verfassen jedoch entgangen zu sein, der da lautet: ‚Staatsangehörigkeit: nicht bekannt’

Dieser durchaus bemerkenswerte Zustand liegt bereits seit 2012 vor, siehe: 26 OWi 27/12, 10.04.2012.

Ihr §10 EGBGB, Abs.1 sagt dazu: Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Selbst das ganze „Reichstamtam“ offenbart sich aus dieser Sicht nur als vergeblich ambitionierter Versuch, eine Fiktion wiederbeleben zu wollen. Aus diesem Grunde bin ich auch kein „Reichsbürger“.

Der Begriff „Reichsbürger“ wäre lediglich ein vergeblich plumpes Stigma, um Andersdenkende (die im Kern keine sind, da jene sich auf die Prinzipien der alten Ordnung berufen, wo DR und BRD nur „Betreuungsanstalten“ sind) ausgrenzen zu wollen, was verhaltenspsychologisch nur ein Verdrängungskonzept ist.

Mit dem Wegfall der Staatsangehörigkeit existiert kein positiv rechtliches Verfügungs- und Verwaltungsanrecht mehr über die Person ALEXANDER GEORGE BERG. Ja, sogar die Person selbst existiert nicht mehr, da sie nur innerhalb eines Staates als sogenannter Staatsangehöriger existiert.

Seit dem 15.07.2015, 0:00:01 Uhr besteht mit der Fiktion BRD auch offiziell kein Vertrag mehr: Ich bin nicht der Inhaber eines Personalausweises.

Zudem nutze ich keine Mittel aus dem staatlichen System, um meine Lebensgrundlagen zu gewährleisten, kein Hartz-IV oder sonstige Leistungen, nicht einmal ihre Krankenkasse.

Selbst der Rentenkasse habe ich in 2016 deutlich gesagt: „Ich habe kein Interesse an irgendetwas von der BRD, da ich damit abgeschlossen habe.“

Die von Ihnen verwendete Postadresse ist zudem falsch, da ich dort nicht „wohne“. Zum Wohnen bedarf es einer Wohnung mit Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer usw.

Aus Ermangelung einer Staatsangehörigkeit erübrigen sich somit auch weitere Rechtsaktionismen. Alles andere steht Ihnen frei.

Ihnen ein schönes Leben.

Alexander

Doch schien der Inhalt nicht gewohnter Natur und üblicher Rechtfertigungen zu sein und man beriet sich wohl und gab den Papierkram an die Firma „Landesgericht“, wo ein Richter etwas „über mich“ zu verfügten meinte. Man hatte es wohl eilig, da das Schreiben an einem Abend vom schwarz gekleideten Polizeibediensteten übergeben wurde.

So schrieb ich auf besagte Verfügung:

Zu Ihrem Teilschreiben vom 13.04.2018, persönlich übergeben durch zwei Bedienstete (Ihr Geschäftszeichen: 2 QS xxx)

Werter Herr B.,

im Sinne einer funktionierenden Kommunikation mit Ihrer Person (ich spreche ja nicht mit dem Menschen) und da ich mich am überpositiven Recht (Prinzipien der Schöpfung, ius naturae) orientiere, sind die Begriffe Ihrer Rechtsfiktion durch eine kursive Schreibform – auch rückwirkend – gekennzeichnet.

Es befindet sich nichts von entsprechendem materiellem Wert in meinem Besitz, in das vollstreckt werden kann.

Sie könnten ja „mein“ Konto (was nur „Sichteinlagen“ wären) pfänden, wenn ich nur eines besäße oder „mein“ Auto – was ich seit 2013 auch nicht mehr besitze. Sie könnten die paar Euros aus „meinem“ Geldbeutel erbeuten (lassen) – da war jedoch noch irgendetwas mit Taschenpfändungen unter 500 Euro.

Ein Bekannter bringt mir einmal die Woche etwas zu essen. Sie kennen ihn sogar. Er und ich haben auch bereits über den Fall gesprochen.

Wenn Sie kommen möchten, können wir uns gerne das teilen, was Sie zu finden vorhaben und dabei einen Kaffee trinken. Mit oder ohne Milch?

Oder wie einst John Silver im Film „Die Schatzinsel“ zu Tom Morgan sagte: „Grab‘ doch erstmal weiter. Kann doch sein, dass du noch ein paar Erdnüsse findest.“

Es gibt auch keine Unterschriften für irgendwelche Vermögensauskünfte, da es keinen räumlichen Geltungsbereich für die besagten Gesetze mehr gibt, worin(!) die Gesetze „gelten“ sollen, siehe u. a. ZPO i. V. m. §1 EGZPO vor und nach dem 25.04.2006 – siehe: Art. 49 1. BMJBBG u. v. m.

„Staatsangehörigkeit: nicht bekannt“

Das Wort „gilt“ steht im Recht immer für eine Fiktion. Ich glaube jedoch nicht an Ihre Fiktion. Ich orientiere mich lediglich an den Regelprinzipien der Schöpfung – am Leben selbst – als Teil der Natur und bin hier nur auf der Durchreise.

Wie sagte ein ehemaliger Staatsanwalt aus Ungarn in 2014 zu mir? „Mache dir keine Gedanken. Du bist beschützt.“

Er ist Volljurist, Theologe, Philosoph und von Hause aus Halbjude und befragte mich damals zu meinen Vortrag „Hinüber in die Neue Zeit“ (seit längerem ein PDF zum Herunterladen auf meinem Blog.)

Sie können mich also festnehmen, verhaften, einsperren oder versuchen etwas erzwingen zu wollen oder was Ihnen auch immer beliebt. Dahingehend kann ich Sie hier beunruhigen: Freiheit ist nicht das, was allgemein darunter verstanden wird.

„Freedom is just a another word for nothing left to lose.“ Janis Joplin

Ich schreibe nachher lediglich einen Beitrag auf meinem Blog.

Es nützt auch nichts, in schwarz gekleidete Bedienstete mit der Wortmarke „POLIZEI“ (DPMA-Register: 30243782) zu nächtlicher Zeit Postbotendienste verrichten zu lassen.

Zum damaligen Verlauf in 2013 erhalten Sie den Link zum Blog-Beitrag. Ich wollte ihn erst ausdrucken, jedoch wären dabei die Verlinkungen verloren gegangen.

http://blog.berg-kommunikation.de/wer-haette-das-gedacht/

Gern können wir bei einem gemeinsamen Spaziergang darüber und andere Dinge sprechen. Mein Bekannter hatte die Idee, sich zu einem Termin zusammen zu finden.

Wie bereits gesagt: Aus Ermangelung einer Staatsangehörigkeit (seit 10.04.2012) erübrigen sich weitere Rechtsaktionismen, da Gesetze nur für Personen „gelten“, die einem Staat angehören.

Was ich bisher zu erwähnen vergaß: Eine Berufung – schon aus Ermangelung einer Staatsangehörigkeit – war nie angestrebt.

Sie werden verstehen, dass ich weder Anträge zu stellen, noch mich zu beschweren („Wer sich beschwert, erleichtert sich nicht.“) vorhabe, was beides einer freiwilligen Unterwerfung unter eine künstliche Autorität (Gerichtsbarkeit) gleichkäme.

Segensreiche Grüße

Alexander

P.S. Zudem hätten Sie bei Erlass Ihres Beschlusses die Tatbestandsvoraussetzung des §830 BGB nochmals prüfen müssen, ob ich an der „ach so schlimmen Tat“ überhaupt bewusst und gewollt mitgewirkt habe.

Anmerkung: Dieses Schreiben war am 3.05.2018 verfasst worden.