Trockenes: Peter schreibt…

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PeterSehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Visitenkarte von Herrn Thomas Streit – Polizeihauptkommissar – Bismarckstraße 194, 45889 Gelsenkirchen zwischen meiner Tür gehabt mit der Bitte um Rückruf.

Ich habe Herrn Streit angerufen – er drohte mir mit Freiheitsberaubung wegen zwei Knöllchen a 15,- Euro mich für jeweils zwei Tage nach dem ungültigen Ordnungswidrigkeitengesetz von 1956 – einem Gesetz was bereits im Jahre 2007 – genau am 29.11.2007 – durch das 2. Bundesbereinigungsgesetz aufgehoben worden ist – zu verhaften.

Veröffentlicht im Bundesanzeiger.

Beweis – Mitschnitt des Telefonats! – Am darauffolgenden Tag hat Herr Streit zusätzlich meine Bekannte belästigt, weil ich am Tag zuvor von ihrem Handy Herrn Streit angerufen habe.

Herr Streit meinte auf meinen Einwand, daß es ihm egal ist – entweder bringe ich ihm die 30,- EURO oder er wird eine Fahndung nach mir ausschreiben und mich in die JVA Gelsenkirchen bringen.

Wegen nichtigen Forderungen. Unfassbar!!!

Ich habe bereits eine Vermögensauskunft bei dem Obergerichtsvollzieher Ralf Gerick abgegeben, unter Zwang und Androhung der Freiheitsberaubung- wegen den illagalen Ordnunsgwidrigkeiten seitens der Stadt Gelsenkirchen, ich habe Herrn Gerick die Rechtslage erklärt – doch das interessierte ihn nicht, daß ich mittellos bin – die Stadt Gelsenkirchen und das Amtsgericht Gelsenkirchen hat mir den Kontakt zu meinen Kindern rechtswidrig untersagt – laut dem gelogenen Protokoll des Familienrichters Michael Lelikens – soll dieser Verbot für alle Zeiten auch für meine ganze Familie gelten – meine Eltern, meine Geschwister und meine Neffen und Nichten.

Herr Streit meinte, daß er einen klaren Auftrag von der Staatsanwaltschaft Essen hat – der Staatsanwaltschaft die einen pädophilen Staatsanwalt Sebastian Edathy nach Zahlung einer Geldsumme freilaufen lässt.

Ich gehe davon aus, daß die Polizei sich an das GÜLTIGE Gesetz zu halten hat – so wie ich.
Ich gehe davon aus, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Und ich gehe davon aus, daß die Richter dem Gesetz unterworfen sind.

Folgende Straftatbestände hat Herr Streit verwirklicht:

§ 344 StGb – Verfolgung Unschuldiger
§ 241 StGB – Bedrohung

Ferner möchte ich darauf hinweisen, daß falls weitere Verfolgung oder Freiheitsberaubung ohne eine gerichtliche Verhandlung vor einem gesetzlichen Richter zu weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch von 30.06.2002 führt.

Laut Artikel 7 Nr. 7 Völkerstrafgesetzbuch

einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a)
ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder

Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch und deren Verfolgung verjähren nicht. Der zivile Vorgesetzte ist verantwortlich für seine Untergebenen (§ 13 Völkerstrafgesetzbuch)

Des Weiteren bin ich sogar nach § 138 StgB verpflichtet, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Anzeige zu bringen.

Polizisten, denen gültige Gesetze egal sind und nur im Auftrag handeln, gehören verboten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Paul Smuda
Sternstraße 8
45888 Gelsenkirchen
Geburtsdatum 25.01.1979

P.S. Da ich die polnische Staatsangehörigkeit der Republik Polen habe, sende ich die eMail auch an die Botschaft der Republik Polen in Berlin, da bereits seit August 2013 meine Rechte seitens der Bundesrepublik Deutschland mit Füßen getreten werden und ich kein rechtliches Gehör finde in Gelsenkirchen oder dem Land NRW – damit auch unsere Nachbarn bescheid wissen, welche Willkür hier in der Stadt betrieben wird.

Eigentlich weiß es die ganze Welt – alles ist offenkundig! Das Internet ist KEIN Neuland!

Ferner gilt in der EU!
http://www.menschenrechtskonvention.eu/verbot-der-schuldha…/

Artikel 1 des Pro­tokolls Nr. 4 zur Men­schen­recht­skon­ven­tion ver­bi­etet die Schuld­haft: Nie­mand darf die Frei­heit allein deshalb ent­zo­gen wer­den, weil er nicht in der Lage ist, eine ver­tragliche Pflicht zu erfüllen.

Laut Artikel 25 GG – Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Quelle: Facebook