Stadt Zwickau verstösst gegen Völkerrecht – Unternehmer geplündert

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(staseve, Leipzig, 1. 9.2011) Der Arbeitsgemeinschaft der Staatlichen Selbstverwaltungen (StaSeVe) wurde heute ein neuer merkwürdiger Fall gemeldet. Die Stadtverwaltung Zwickau vollzieht Handlungen, bei denen ein normaler Mensch nur den Kopf schütteln kann.

Nach Mafia-Methode wurde dem Unternehmer Enrico Fazekas, am 05.08.11 von der Mitarbeiterin der Stadtverwaltung , Jeanette Horn, im Auftrag der Stadt Zwickau, ohne Rechtsgrundlagen und ohne rechtskräftigen Bescheid das Konto gepfändet. Die Verfügung wurde am 04.08.2011 ausgestellt, ohne daß der Unternehmer überhaupt von dem Vorgang wusste.

Nachdem er bei einem Blick auf seine Kontoauszüge festgestellte, dass Geld fehlte, monierte er am 09.08.2011 persönlich diesen ungeheuerlichen Vorgang bei der Stadtverwaltung Zwickau. Zu diesem Zeitpunkt hatte er nichts schriftliches oder korrekt elektronisch signiertes in Händen.

Die Stadtverwaltung Zwickau teilte dem Geplünderten im Beisein von vier Zeugen mit, daß der Schriftverkehr ihm zugeschickt worden sei, und dieser sich wohl in der Post befände.

Auf Bitte des Geschädigten Unternehmers, doch bitte mal das Schriftstück zu zeigen, wo diese Aussage bestätigt wird, wurde auf allerlei „Verwaltungstaschenspielertricks“  zurückgegriffen, nur um sich der Sachlage zu entziehen. Die vier Zeugen und der Geplünderte wurden sogar des Raumes verwiesen, nachdem vorher eine zusätzliche „Kraft“ gerufen wurde, die diesem Verweis des Hausrechtes der Stadt Zwickau Nachdruck verleihen sollte!

Nach deutschem Recht kann eine Handlung einer Behörde nur aufgrund einer ordentlichen rechtsstaatlichen Handlung, und diese wiederum in der Umsetzung nur mit einem rechtskräftigen Handlungsbescheid stattfinden.

Hier wurde gegen alle rechtsstaatlichen Normen auch des Völkerrechtes verstossen. Es gab keinen rechtkräftigen Bescheid, es lag somit keine rechtliche Grundlage vor, dennoch wurde eine Handlung vollzogen.

Somit liegt auch in diesem Fall eine Plünderung nach § 47 der Haager Landkriegsordnung vor, da Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag mit den Alliierten abgeschlossen hat. Außerdem wurde gegen internationales Völkerrecht und die Menschenrechte verstossen.

Der Unternehmer hat nunmehr Strafanzeige vor dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, ICC, gestellt, da in Deutschland wegen Nichtvorliegens einer staatlichen Stelle keine völkerrechtliche Strafverfolgung stattfinden kann.

Der Treuhandverwaltung der Alliierten, der Bundesrepublik Deutschland, wurden mit den beiden Bereinigungsgesetzen 2006 und 2007, sämtliche Rechtsstaatlichen Handlungen entzogen, mit Ausnahme des AHK-Gesetzes Nr. 35 – Arbeitsgerichtsbarkeit.

Wer nunmehr weis, daß selbst der Bundestag eine Firma ist (Anmerkung: nur Firmen haben Ust.-Ident.-Nummern), der im Auftrag der Treuhandverwaltung Gesetze (AGB-Bestimmungen) erlässt und beschließt, und dass die Stadt Zwickau ein künstliches Gebilde der Alliierten ohne Körperschaftsurkunde ist (Rechtsgrundlage SMAD-Befehl Nr. 5 in Verbindung mit § 43 Haager Landkriegsordnung bis zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse durch einen Friedensvertrag), der kann nur beim ICC Klage einreichen um sich gegen derartige illegale Handlungen zu wehren.

Das absolute skandalöse ist, dass Kontopfändungen nicht mal mehr angekündigt, sondern ohne Mitteilung an den Kontoinhaber einfach vorgenommen werden! Neue Masche ist es scheinbar auch in Zwickau die Kontoplünderungen noch vor der Mitteilung darüber vorzunehmen!

Anmerkung: Andere Stadt hat auch schon zugegeben auch eine Firma zu sein – wir berichteten: Stadt Jena gibt zu eine Firma zu sein

Anmerkung zur aktuellen Situation des ICC: http://www.faz.net/aktuell/politik/internationaler-strafgerichtshof-haager-fanal-11682655.html