Der negative Zins
Immer wieder regt sich so mancher über die negativen Zinsen auf und stellt sich provokant auf die Seite der Sparer.
Beim Zins an sich geht es jedoch nicht um das, was der Sparer bekommt, sondern dass der Zins bisher bei Darlehen nicht mitgeschaffen wurde – ungeachtet dass der Geldgestehungsprozess an sich fragwürdig ist.
Der Zins wird vom Darlehensnehmer erst durch seine Arbeit (Wertschöpfungsfähigkeit) erbracht. Der Banker (Kaufmann) lebt nicht von der Rückzahlung des Darlehens, sondern von den Zinsen.
Hier tritt das Innenverhältnis zwischen Wertschöpfer und Kaufmann zu Tage. Der Wertschöpfer arbeitet für den Banker: ein Lehensverhältnis.
Wenn der Sparer dann noch immer Zinsen will, hat den Knall noch nicht gehört – schon gar nicht bei den Zinseszinsen, die eigentlich! auch noch verboten sind. So sieht man ganz hübsch, wie eine Gesellschaft sich nicht nur selbst versklavt(e), die Banker Belohnungssbrosamen (Zinsversprechungen und somit Einleitung der Gesellschaft zur Selbstversklavung) auf die Giro-Konten verteilten, sondern darüber hinaus der Sparer mit seinem Konto ebenfalls Zinseszinsen ausgezahlt bekam, die rein rechtlich verboten sind.
Hinzu kommt, dass Giralgeld kein (klassisch) gesetzliches Zahlungsmitel (siehe BBankG §14) ist und so die traditionelle Rechtsebene umgangen wird.
Die eigentliche Lösung liegt jedoch nicht in der Beschuldigung und Bestrafung der Banker. Die Ursache für die gesellschaftliche Situation beginnt über viele Generation weitergetragen in der Familie – vereinfacht ausgedrückt.
So ergibt sich mit dem negativen Zins ein vollkommen anderes Bild für die Gesellschaft, mit dem Hinweis des notwendigen Umdenkens.