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Gedanken zum Rundfunkbeitrag

Lesezeit: ca. 9 Minuten

(V1.2) Da brat mir mal wieder einer einen Rundfunkbeitragsstorch. Ich mach‘ mir ja noch ab und zu einen Spaß mit Schreiben für andere.

Hallo,
mit einer Fiktion zu sprechen, scheint unmöglich. So wirke ich – der Mensch Vorname: Familienname – durch meine natürliche Person, also in der Rolle als Rechtssubjekt.

Sie kontaktieren also lediglich die Person Vorname Nachname, nicht den Menschen selbst.

Ob sich wohl Menschen hinter der Fiktion „Rundfunkbeitragsservice“ verstecken, um durch eine öffentlich-rechtliche, jedoch nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ihre Lebensgrundlagen gewährleisten zu wollen?

„ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.“

 Der „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ ist lediglich ein Vertrag, der zwischen den Rundfunkanstalten und den Ministern der Bundesländer geschlossen wurde.

Es fehlt mir – was den „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ betrifft – immer noch dessen gültige Gesetzesgrundlage auf der er entstanden ist, die Sie mir bitte bis zum 24.08.2018 als Kopie zusenden.

Es wurde kein Vertrag mit mir, dem Menschen Vorname: Familienname – abgeschlossen. Senden Sie mir bitte eine Kopie des Vertrags zu, den ich mit Ihnen geschlossen habe, wo meine Unterschrift zu erkennen ist.

Mit welcher gültigen(!) Gesetzesgrundlage begründen Sie Ihr Handeln, ohne eine Zustimmung zu einer Ratenzahlung bei mir, dem Menschen Vorname: Familienname, eingeholt zu haben? Senden Sie mir diese bis zum 24.08.2018 als Kopie zu.

Gilt der „Rundfunkbeitragsstaatsvertrag“ auch für Menschen? Eine Frage, die Sie mir ebenfalls bitte schriftlich bis zum 24.08.2018 beantworten.

Eine nicht rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung kann überhaupt keine Geschäfte machen, da sie zur Geschäftsfähigkeit zunächst erst einmal rechtsfähig sein muss. Das lernt man in der Ausbildung zum Beamten im Verwaltungsrecht.

Das wirft den nächsten Gedanken auf: Etwas was öffentlich-rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig ist, kann innerhalb des positiven Rechts nicht zur Verantwortung gezogen werden, allerdings auch kein Rechtsweg beanspruchen und sich auch nicht auf das Bundesverfassungsgericht stützen und auch keine „Amtshilfe“ bei den Städten einfordern.

Etwas was öffentlich-rechtlich und gleichzeitig nicht rechtsfähig ist, kann auch nur eine Sache sein. Wie kann also eine Sache auf meine Schreiben reagieren? Oder erscheint es nur so?

Es werden keine Ansprechpartner auf den Schreiben genannt. Denn dann kommuniziere ich mit einer künstlich-intelligenten Maschine. Doch seit wann kann eine Maschine sich über den Menschen erheben und etwas fordern?

Wenn etwas nicht rechtsfähig sind, existiert es innerhalb des positiven Rechts nicht, in dem sich meine Person – Vorname Nachname – jedoch bewegt, ebenso wie das Bundesverfassungsgericht. Das führt zwangsläufig dazu, dass auch das Urteil von 18.07.2018 nicht rechtswirksam ist.

Des Weiteren sind die Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD), nach ihrem eigenen Impressum ein Unternehmen, siehe: USt-IdNr.: DE 812481116; ebenso das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF): USt-IdNr.: DE 149 065 327 sowie Deutschlandradio: USt-IdNr.: DE 123052353.

Dazu § 27a UStG, Abs. 1: Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt Unternehmern im Sinne des § 2 auf Antrag eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Was möchten Sie mir also verkaufen?

Freundliche Grüße

(Hinweis: Das Schreiben ist bis heute unbeantwortet geblieben).

Weitere Hinweise: Mein Schreiben an das „Bundesverfassungsgericht“

Für alle, die darauf hoffen eine erlösende Antwort, also im Kern einen Freibrief erwarten, sei gesagt: Einfach nicht mehr mitmachen und die Konsequenzen tragen. An der Stelle zeigt sich, dann auch wie viel man sich selbst Wert ist oder nur Wert hat.

Nochmals die Leitsätze des Urteils vom 18.07.2018 und die darin enthaltenden Hinweise auf die Fiktion: