Video einer Gerichtsverhandlung legt illegale Praxis der Justiz offen

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Im Zusammenhang mit einer stattgefundenen Gerichtsverhandlung in Fulda vor einiger Zeit, wurde eine Person, die nach UN-Res 217 tätig ist und mit einer Generalvollmacht ausgestattet war, um stellvertretend für zwei Familien zu verhandeln, des Gerichtes verwiesen und der Person wurde kein Gehör geschenkt – ein klarer Verstoß gegen den Art. 103 GG.

Artikel 103 GG

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Der Ablauf wurde komplett gefilmt und ist im Internet öffentlich zugänglich. Es nach Ablauf der Verhandlung versucht, den Filmenden zum späteren Zeitpunkt nachträglich mit einer Ordnungsstrafe Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft) zu belegen.

Leider waren alle als „amtlich“ ausgewiesenen Dokumente nicht rechtswirksam unterschrieben. Zwar bezog man sich auf den § 169 GVG:

„Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.“

Das Ganze wurde dann, um es abzukürzen vor das OLG FFM gebracht und das OLG hat dann den Einspruch des Gerichts zugunsten des Filmers zurückgewiesen. (27.07.2012)

Das Beste war, dass vorher das Amtsgericht Fulda ebenfalls einen Beschluss (nicht rechtswirksam unterschrieben (19.06.2012) verfasst hat, das Handy des Filmers vorübergehend zu beschlagnahmen. dies geschah am 27.08.2012, also einen Monat nach erfolgtem Beschluss des OLG. 😀

Zur Info aller Justiz-Akteure:
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.

Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.

Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach: Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Die Beweise finden Sie mit den hier angegebenen Links:

EGGVG:
http://dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/

EGStPO:
http://dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/

EGZPO:
http://dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:

“Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006″.

Im Jahre 2007 hieß es dann: “Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG).”

Ohne die ZPO ist kein Zivilverfahren, kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat möglich. Vergleichbares gilt für die Strafprozessordnung.

Zusätzlich wurde die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) mit Ausfertigungsdatum: 11.03.1937 angedroht, die sichtlich erkennbar noch von den Nationalsozialisten stammt.

Abschließend darf an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass mir dem Urteil 2 BvF 3/11 des BVerfG vom 25.07.2012 nicht nur das Wahlgesetz sondern auch alle politischen Entscheidungen seit 1956 rückwirkend ungültig wurden.

Da die Politik die Exekutive(über die Ministerien des Inneren) und die Judikative(über die Minsiterien der Justiz) ernennt und nachfolgend auch Verträge geschlossen werden, sind seit 25.07.2012 alle Akteure in der Exekutive und Judikative arbeitslos und nicht mehr legitimiert.