owig
owig

OWiGetz dir denn?

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein interessantes Phänomen mit diesen Ordnungswidrigkeiten. Gerade sprechen wir noch über die Thematik, weil sie ein Kollege betrifft, schneit parallel ein entsprechendes Video vom Kollegen Werner rein, hier im Weiteren gezeigt:


Sicher schreibe ich hier nichts Neues, jedoch fällt bei den meisten OWi-Schreiben auf, dass die darin genannten Maßnahmen bei einer Nichtzahlung mit zwangsweiser Wohnungsöffnung mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss, Beantragung von Erzwingungshaft und Abnahme der Vermögensauskunft „unterfüttert“ werden.

Der Begriff „Behörde“ steht im folgenden Test stellvertretend für: Unternehmen, eingetragene bei www.dnb.com und www.upik.de.

In der Regel schreibt man dieser „Behörde“ zurück und informiert die entsprechende Person unter anderem darüber, dass das OWiG im räumlichen Geltungsbereich kein eindeutiges Staatsgebiet beschreibt. Hier sei nochmals der §5 OWiG genannt:

„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

Die Frage lautet also zunächst, ob die eigenen verfassten Schreiben, den entsprechenden Mitarbeiter überhaupt erreichen, da in der Regel auf die Schreiben nicht reagiert wird und das Spiel „weitergeht“.

Was sichtlich von der sogenannten „Behörde“ vermieden wird, ist der Gang zum Gericht wegen der Ordnungswidrigkeit selbst.

Ob die „Behörde“ wohl mit dem Gedanken spielt, dass man ja nie selbst wegen eines ungültigen OWiG wegen einer Sache vor Gericht gehen würde? Und schon gar nicht eine „Behörde“ selbst. Bis auf die Experten in meiner Heimatstadt. Und was passierte? Das Verfahren wurde eingestellt sowie eine spätere Verkehrsordnungswidrigkeit, die schon beim sog. Regierungspräsidium angelangt war.

So manchem Schreiben einer „Behörde“ liegen Rechtsbelehrungen bei, die inhaltlich die Aussage transportieren, dass es sich lediglich um ein Vertragsangebot handelt und nur dann wirksam wird, wenn der Empfänger eines solchen Schreibens sich durch eine Zahlung damit einverstanden zeigt.

„Na, dann sind wir mal nicht mit einverstanden.“

Durch einen Kollegen aus Norddeutschland ist mir bekannt, dass die Mitarbeiter genötigt sind, „Umsätze“ zu machen, was für eine Frau von der dortigen „Behörde“ Grund genug war, sich irgendwann „krank“ zu melden.

Wenn also der Gang zum Gericht folgt, läuft das auf die gleiche Nummer hinaus, wo mein damaliger Kollege aus Fulda letztlich landete: Einstellung des Verfahrens.

„Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten trägt der Angeklagte… und der Kläger zu doppelten Teilen. Mahlzeit“ 😀

Hinweis: Letztlich kann man immer nur für sich selbst tätig werden, und über den Erfolg pauschaler Lösungen konnte ich bisher nichts lesen. Die aktuelle Rechtsituation soll uns darauf hinweisen, dass es auch über das Gewohnte hinaus geht und das jedes Rechtssystem mit seinen Gesetzen nur ein künstliches Konstrukt ist, was dazu gedacht ist, dass ein Mensch über andere mit Auswirkungen befindet. Das ist zumindest meine Erfahrung, die mich bisher sehr weit gelangen lies. Aber wer meinen blog liest, der weiß das bereits.