8 Fragen an die Fachleute für Staats- und Völkerrecht

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(von Horst Wüsten) Da hier bei Buergerstimme auch regelmäßig Artikel über politische Themen veröffentlicht werden und dies des Öfteren einhergeht mit herber Kritik, Unterstellungen und Anfeindungen, sollen einmal die Fachleute für Staats- und Völkerrecht zu Wort kommen.

Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, zu Fragen Stellung zu nehmen, die unsere Leserschaft brennend interessieren. Gerade in letzter Zeit werden immer öfter Fragen nach der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und der Rechtsposition der Bürger gestellt, die es zu beantworten gilt. Wer könnte dies besser als die Leute vom Fach? Auf Wunsch werden Ihre Ausführungen vertraulich behandelt, Nicknamen bzw. Pseudonyme sind möglich. Wir behalten uns vor, Ihre Ausführungen gegebenenfalls hier bei Buergerstimme (nach Rücksprache) zu veröffentlichen.

1.  Wenn, wie Carlo Schmid in seiner Rede vor der Niederschrift des Grundgesetzes geäußert hat, kein Staat zu errichten war, warum bezeichnet die BRD sich selbst dennoch als Staat? Teilen Sie eine der unten aufgeführten Auffassungen, wenn ja welche? Bitte begründen Sie Ihre Antwort:

a.) Die BRD führt die „Staatsform“ des untergegangenen 3. Reichs weiter.

b.) Die BRD ist selbst kein Staat und stellt, wie im Artikel 133 GG festgestellt, lediglich eine Verwaltung dar.

c.) Die Staatsgründung fand entgegen der Aussage von Carlo Schmidt statt, entsprechend existiert auch eine Gründungsurkunde des Staates Bundesrepublik Deutschland.

2. Wie kann die BRD mit dem Deutschen Reich identisch sein, wenn sie nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs ist? Können Sie die Behauptung widerlegen, das bedingt durch die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“, die 1934 eingeführt wurde, die Identität der BRD sich eher auf das 3. Reich bezieht?

3. Warum führt die BRD die Staatsangehörigkeit  „DEUTSCH“  von 1934 weiter und wendet dadurch nationalsozialistisches Recht an? Welche Konsequenzen hatte die Aberkennung der Länder-Staatsangehörigkeit durch Adolf Hitler für die Deutschen in Bezug auf den Personenstand?

4.  Nach der Definition bezieht sich der Begriff Staatsangehörigkeit auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat. Warum ist keine deutsche Behörde bereit, den Staat als Substantiv zu benennen und verweist stattdessen auf das aktuelle Staatsangehörigkeitsgesetz, das ebenfalls keine Staatsbezeichnung mehr kennt?

5. Können Sie die Behauptung widerlegen, dass durch die Aberkennung der Länderstaatsangehörigkeit bzw. durch die Gleichschaltungsgesetze Adolf Hitlers und durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 2010 alle Deutschen zu Staatenlosen wurden, da sich die Bezeichnung  „DEUTSCH“ seit dem auf keinen Staat mehr bezieht?

6. Aus welchem Grund wird das Grundgesetz Verfassung genannt, obwohl nach der Definition ein Grundgesetz ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung  in einem nach Kriegshandlungen besetztem Gebiet darstellt?

7.  Warum bezeichnet man das Grundgesetz als Verfassung, obwohl die Verfassung von 1919  nach wie vor rechtsgültig und die BRD nicht in der Lage ist, diese gültige Verfassung für ungültig zu erklären? Teilen Sie die Behauptung, das Grundgesetz überlagere die Weimarer Verfassung? Durch die Gültigkeit der Weimarer Verfassung und die Feststellung, das Grundgesetz wäre ebenfalls als Verfassung anzusehen, gäbe es somit zwei gültige Verfassungen. Können Sie das erklären?

8. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 wurden quasi sämtliche Wahlen seit dem Jahr 1956 für verfassungswidrig erklärt. Somit waren und sind sämtliche Regierungen seit 1956 nach nicht verfassungsmäßigen Wahlen zustande gekommen und demnach nichtig. Der Logik folgend, wurde das neue Wahlrecht von einer Regierung zu Papier gebracht, die ebenfalls nach einem nichtverfassungsmäßigen Wahlrecht zustande kam. Wie ist es möglich, dass das neue Wahlrecht dennoch Rechtskraft erlangt?  Laut BGB §139 gilt folgendes:

§ 139 Teilnichtigkeit

Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

Bitte erklären Sie den Sachverhalt. Um rege Teilnahme wird gebeten!

Antworten bitte per Email an: umfragen@buergerstimme.com senden.

Original und Kommentare unter:

http://www.buergerstimme.com/Design2/2013-06/8-fragen-an-die-fachleute-fuer-staats-und-voelkerrecht/