Mit „130*“ mal querbeet – Nettes aus der Rechtsfiktion

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(v1.25, *§130 StGB) Ein möglicher Putsch hat auch immer eine unschöne Seite, so ist es einmal mehr von Bedeutung, an einem Lösungsmuster zu arbeiten, das über die gewohnte „Endlösung: Beseitigung durch Verdrängung z.B. Tötung“ hinausgeht. Gewalt ist nur das Werkzeug der Unwissenden und ihren Gegnern, weshalb sie im Film stets nur als symbolische Warnung zu sehen ist, nicht diesen Pfad zu beschreiten.

Zum Thema „gesellschaftliche Meinungsbildung“ hat man das „Denk-, Verhaltens-, Symptombekämpfungs- und Meinungslenkungsgesetz“ (§ 130 StGB) „erweitert“ (schmunzelnd).

Sein neuer fünfter Absatz krönt sozusagen die Rechtsfiktion – ruhigen Gewissens, dass die Bevölkerung den Unterschied zwischen Mensch und Person nicht kennt und sich weiter gehorsam und entsprechend für ihre Personen hält, im Glauben an ein „alternativloses“ und deswegen „ernst“ erscheinendes (Herrschafts)System.

Innerhalb der alten Ordnung werden die Herrschenden nur ausgetauscht. Anfangs sind es die Eltern, die selbst als Untergebene erzogen wurden, die diesen geistigen Verhaltenszustand über die gewohnte Erziehung nur weitergeben – eine Art „Mem-Virus“ und hoch reaktiv – hinauf, bis aus den Eltern, sich eine Regierung zu konstituieren meint, nur weil die Gehorsamsbereiten mit ihrem eigenen Machtvakuum nicht umgehen können und ihre Herren zu erkieren (hinweisend: auserkoren) meinen.

Die ganze „Nummer“ basiert nur noch auf Gewohnheitsrecht, also auf Basis von Gewohnheiten, die sich wiederum aus gewohnten Denk- und Verhaltensmustern und Glaubensätzen heraus ergeben. So am Rande.

Der Mensch, der sich in der Regel für seine Personen hält – die er unwissend darüber – nur spielt, räumt er sich selbst ein, Gesetze aus von ihm erdachten Symbolen und Symbolgruppen zu formulieren, um so sein Herrschen und damit verbundene Methoden zu rechtfertigen. Ich kann Sie da beruhigen: Es ist nicht der Mensch, sondern nur seine Denk- und Verhaltensmuster, das „Ich“ was ihm vorgaukelt, er sei es.

Darüber hinaus: Nicht der Mensch ist das Problem in der Welt, wenn er seinesgleichen und die Natur nach „seinem“ Gutdünken auszubeuten meint, sondern eben „nur“ seine Denk- und Verhaltensmuster, die über ihn solange herrschen, bis er sich auf den Weg macht, wieder “Herr“ über sich zu werden. Noch so ein nebenbei.

§130 StGB, Abs. 5: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.“

Ergänzend: §130 StGB, Abs. 1, Nr. 1: „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische* Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder“

Na? Dann wollen wir mal.

Geflissentlich hat man hier die Würde des Menschen außen vorgelassen, da diese ja „per se“ unantastbar ist und alles darauf errichtet erschaffene Recht „per se“ dann auch Unfug ist – ergänzend, dass die „Würde“ des Menschen das Leben selbst ist, von dem er sich selbst abgewandt hat, um sein Rollenspiel als einzige Realität anzunehmen. Er schafft sich seine Gesetze selbst, um so sein Handeln zu rechtfertigen.

„Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, machst du das,was ich will.“

Die Würde, also das Leben selbst, ist deswegen unantastbar, da der Mensch ein Teil des unendlichen Lebensprozesses ist und ihm das Leben nicht gehört, wie das mitunter irrtümlich angenommen wird. Niemandem gehört etwas, noch gehört jemand einem anderen – einschließlich des Lebens. So am Rande.

Nichts desto trotz zeigt sich in der neuen Ergänzung des StGBs in „unverfälschter Art“, dass vom Menschen erdachte Gesetze (das positive Recht insgesamt) auch weiterhin auf dem Glauben an eine Fiktion beruhen, um so auf „Personen“ (Rollen, Hüllen), die der Mensch spielt, zuzugreifen. Wieso eigentlich „Rechtsfiktion“?

Reklame: „Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia

Anmerkung: Eine Fiktion kann zwar nicht widerlegt werden (auch nicht durch eine andere Fiktion), jedoch das System auf dem Sie sich errichtet.

Eine Legaldefinition wäre bspw. die des „Fahrzeugführers“, eine kreierte Person, die es für Vergehen im Straßenverkehr zu bestrafen gilt.

Gerade diese Legaldefinition war unter den ersten 15 Paragraphen der StVZO zu finden, die jedoch alle gestrichen wurden. Daraus folgt: Keine Legaldefinition der Person, keine Bestrafung.

Es wird lediglich von „allgemeinem Verkehrsrecht“ gesprochen, was sich so als Gewohnheitsrecht herausstellt. Und warum wird sich daran gehalten? Nicht einfach aus Vernunft und Gewissen, sondern aus Angst vor Bestrafung (Schmerzvermeidung). Etwas von einem anderen Rande.

„Eine beachtliche Erfahrung, in Furcht leben zu müssen. So ist es, wenn man ein Sklave ist.“ „Roy Batty“, The Blade Runner, 1982

Was das im §130 StGB, Abs. 5 erwähnte Völkerrecht angeht: Reparationen (von lateinisch reparare‚ ‚wiederherstellen‘) sind ein Begriff aus dem Völkerrecht und bezeichnen Entschädigungen, die ein Staat nach einer Niederlage im Krieg an den oder die Sieger entrichten muss. Reparationen können in Geld geleistet werden, in Sachlieferungen oder in Arbeitsleistungen. In Frage kommen dabei Demontagen, Enteignungen von Auslandsvermögen, Beschlagnahme von Patenten und Entnahmen aus der laufenden Produktion. Der Begriff wurde nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt“ Wikipedia

Anmerkung: Geld (was stets als Dar-Lehen aus dem Nichts ins System gelangt) erhält man als „Lohn“ (Belohnung) dafür, wenn man durch geleistete Arbeit „Sachen“ (Produkte) produziert hat. Jener in der Rolle des „Verlierers“ wird versklavt. Über Reparationen wird die Sklaverei über das „Völkerrecht“ legitimiert.

Hinweisend: Über den anerzogenen Glauben an den Wert von Geld, Arbeit und was an Produkten und Dienstleistungen daraus hervorgeht, versklavt sich der Mensch selbst“

Wenn ich von „Staaten“ spreche, dann in diesem rechtlichen Zusammenhang. Tatsächlich handelt es sich bei den mit „Staaten“ bezeichneten Institutionen innerhalb des Systems, nur noch um Unternehmen, siehe einmal mehr die Rede Helmut Schmidts zur Verleihung des Westfälischen Friedens in 2012 und für die in der Rolle der achtsamen Kinogänger:

„Obwohl an der First Avenue so viele Flaggen wehen, gibt es heute keine Nationen mehr. Nur noch Unternehmen… internationale Unternehmen. Da sind wir. So funktioniert die Welt.“ „Kuman-Kuman“, Die Dolmetscherin, 2005

Ein Gesetz bedarf, um in der Fiktion zu „gelten“ (siehe: „Rechtsfiktion“) sowohl eines räumlichen (Gebiet (Was durch künstliche Abgrenzung und Benamen bereits eine Fiktion ist.)), eines sachlichen (um welchen Sachverhalt (basierend auf einer dazugehörenden Legaldefinition) geht es?), eines zeitlichen (ab und in welchen Zeitraum „gilt“ es?) sowie eines persönlichen Geltungsbereichs (Für welche Personen gilt es?).

Der Ausdruck „Geltungsbereich“ selbst, bestätigt nochmals das Vorhandensein einer Fiktion, wobei – wenn schon beim Aufwasch – auch die „Gesetzgeber“ sowie jene in den Institutionen „Judikative“, „Exekutive“ und „Verwaltung“ gleichsam nur Personen (Rollen, Hüllen) innerhalb ihres ebenfalls erdachten Rollenspiels, einer Fiktion, sind.

„Räuber und Gen-Darm.“

„Die Personen und Ereignisse in diesem Spielfilm sind fiktiv. Jegliche Ähnlichkeit mit tatsächlichen Personen oder Ereignissen ist unbeabsichtigt.“ (Anmerkung: Da muss ich beim Lesen schon lachen.)

Jemand sagte einmal sinngemäß zu mir, ich würde mich über alle lustig machen, worauf ich sagte: „Es ist besser, jemanden „auf die Schippe“ zu nehmen, statt ihn mit selbiger zu begraben.“

„Ich bin Richter!“ „Nein. Sie sind ein Mensch, der lediglich die Rolle eines Richters spielt.“ (Anmerkung: Im Kern, um sich durch vom Menschen geschaffene, künstliche Gesetze über einen anderen Menschen erheben zu wollen. Vereinfacht ausgedrückt.)

Und warum glauben jene daran?

Als ich in 2012 zwei POLIZEI**Bedienstete im Schlafanzug über nicht mehr geltende Gesetze (die „berühmten“ Bereinigungsgesetze) aufklärte, sagte der eine: „Herr Berg, wir glauben aber daran.“ Schon Interessant, dass er seine Haltung damit argumentiert, dass er daran glaubt.

Besagter Glaube ist damit verknüpft, dass all jene, die im Haben und damit ermöglichter Fremdbestimmbarkeit erzogen wurden, einschließlich gewohnter Erziehung zur Gehorsamsbereitschaft und Entsprechung, deswegen daran „glauben“, weil sie unter anderem auch mit Geld und wohlwollend zugestandenen Privilegien dafür belohnt werden – im Glauben, dass sie das „Recht auf ihrer Seite haben“ und durch ihre selbstgeschaffenen Gesetze ihr Handeln gegenüber anderen Personen („den Bösen“, den „Tätern“, den „Verbrechern“, den „Betrügern“, den „Verdächtigen“ usw.) zu rechtfertigen meinen.

„Wo es Narren gibt, gibt es auch Ganoven.“ Norbert Wiener

Reklame: „Herr Berg…bevor wir anfangen…Herr Berg… muss ich erst mal was sagen… Wissen Sie… wir haben Familien, wir haben Häuser… und wir haben Schulden, Herr Berg.“ Mensch in der Rolle als POLIZEI**Bediensteter, 2013

Weiter mit dem § 130 StGB.

Der §130 StGB, Abs. 5 verweist, wie oben nachlesbar, auf seinen Abs. 1, Nr. 1 hin, wo von nationalen, rassischen, religiösen und ethnischer Herkunft entspringenden Gruppen gesprochen wird. Es handelt sich hierbei um vom Menschen geschaffene Kategorien, um die Gemeinschaft der Menschen, die sich im Leben bewegen, künstlich zu unterteilen über

  • Nationen (künstlich geschaffene und abgegrenzte Länder und „Staaten“, namenloser Boden bekommt einen Namen vom Menschen, „Woher weiß der Boden, dass er „Deutschland“ oder sonst wie heißt?“),
  • Rassen (was erst die Grundlage für Rassismus schlechthin ist, der auch nur innerhalb der Fiktion existiert),
  • künstlichen Glaubensrichtungen „Religionen“, die – hier die Bibel erwähnend – ebenfalls auf das Konzept der „Personen“ aufbauen (Gleichnisse werden so zu Vergleichen von Personen und ihrer Taten in der Bibel mit Personen in der Realität, weswegen „Wunder“ dann auch etwas merkwürdig daherkommen, wie bspw. „Wasser in Wein zu verwandeln“.) sowie
  • über Ethnie – stark vereinfacht ausgedrückt: Volkszugehörigkeit durch Sprache, Kultur usw.), wo später von „Deutschen“, „Chinesen“, „Russen“ usw. gesprochen wird, statt von Menschen, die deutsch, chinesisch, russisch usw. sprechen.

„Ich habe keine Staatsangehörigkeit mehr.“ „Dann sind Sie ja kein Deutscher mehr.“ „Es reicht doch, wenn ich „deutsch“ spreche… und, Sie sind nicht mehr für mich zuständig.“ Dialog in 2018 mit zwei POLIZEI**Bediensteten

„Ethnie (Aussprache: [ɛtˈniː], [etˈniː], auch [ˈɛtni̯ə]; von altgriechisch ἔθνος éthnos „Volk, Volksstamm, Volkszugehörige“) bezeichnet in den Sozialwissenschaften (insbesondere der Ethnologie) eine abgrenzbare soziale Gruppe, der aufgrund ihres intuitiven Selbstverständnisses und Gemeinschaftsgefühls als Eigengruppe eine Identität als Volksgruppe zuerkannt wird. Grundlage dieser Ethnizität können gemeinsame Eigenbezeichnung, Sprache, Abstammung, Wirtschaftsordnung, Geschichte, Kultur, Religion oder Verbindung zu einem bestimmten Gebiet sein.

Eine Ethnie muss keine gemeinsame Abstammungsgruppe sein (familienübergreifend), die Selbstzuschreibung der Zugehörigkeit entsteht mit der Erziehung eines Kindes (familienumfassend) und es muss keine eindeutigen Grenzziehungen geben (Zugehörigkeit zu mehreren Ethnien möglich). Der geschichtliche, soziale und kulturelle Vorgang der Entstehung einer Ethnie wird als Ethnogenese bezeichnet.

Zu rund 1.300 weltweit erfassten Ethnien gehört eine große Anzahl indigener Völker (lateinisch „eingeboren, ursprünglich“; siehe die Liste indigener Völker). Im Deutschen wird die Bezeichnung „Volk“ gemeinsprachig mit gleicher Bedeutung wie Ethnie verwendet, während Wissenschaftler sie eher vermeiden oder als Oberbegriff für Gesamtgesellschaften aus mehreren verbundenen Ethnien verstehen.“ Wikipedia

** Wortmarke „POLIZEI“, eingetragen beim „Deutschen Patentamt“

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