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Verfassungen – viel spannender, Teil 2

Lesezeit: ca. 8 Minuten

(v1.1*) DSGVO und EU-Charta waren für mich der passende Anlass, mich mit dem Thema „Verfassungen“ näher auseinanderzusetzen. Sicherlich wird sich der eine oder andere darüber mokieren, dass Grundgesetz, Verfassung und Charta unterschiedlicher Natur sind. Darum geht es hier jedoch nicht.

Es geht lediglich darum aufzuzeigen, wie „sinnvoll“ alles an bisherigen „Verfassungen“ und Grundlagen tatsächlich ist und welch üblichem Zweck sie dienen (sollen) und welche Aufgabe dem Leser stets zufällt – im eigentlichen Sinne.

In der deutschen Aufklärerszene wird immer wieder gern darüber diskutiert, welche der vielen Verfassungen den nun die „gültigere“ sei. Unter der Vielzahl findet sich die Weimarer, die Preußische, die EU-Charta, die Paulskirchen, die DDR-Verfassung &c.

Da es allgemein um Verfassungen geht, habe ich zusätzlich die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika hinzugenommen.

Eines haben sie alle gemeinsam: Es gibt sie in gedruckter Form und sie dienen in der Regel zur Rechtfertigung betreuender, wertschöpfungsfreier Strukturen.

Ich muss an dieser Stelle zugeben, dass ich bis dato keine von diesen Werken näher in Anschein genommen hatte (Okay, vor ein paar Jahren ging es um eine Verfassung für die Republik Freies Deutschland, wo ich mehr als passiver Leser mitwirkte.).

So mancher hat, was Verfassungen angeht, auch so seinen persönlichen Favoriten. Und das führt zwangsläufig zu Grüppchenbildung, Rechthabereien und Trennung, statt einem Zusammenwirken – ein weit verbreitetes Phänomen.

So eine Verfassung regelt im Kern die staatlich-gesellschaftliche Ordnung, spricht mitunter gern von Grundrechten und umgibt sich in der Präambel nur allzu in wohlgeformten Begriffen wie Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit.

Als Staat kann man also alles bezeichnen, wo sich Lebewesen organisieren – und dort, wo die Verantwortung zur eigenen Entwicklung abgegeben wird, entsteht eine Konstellation aus Betreuern und Betreuten – stark vereinfacht ausgedrückt.

„Reichsgewalt, Reichsheer, Fahneneid, Seemacht, Krieg, Befehlshaber, die Person des Kaisers ist unverletzlich, Reichsminister, Reichstag.“ Begriffe der Paulskirchenverfassung

„Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben.“ Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik

Die Rechte des Menschen sind ganz etwas anderes, als das, was später in den Werken nachfolgt, denn geht es immer nur um Land (politisch), Personen und deren Verwaltung unter Anwendung „vereinbarter“ Werkzeuge.

Zwar werden Rechte zugestanden, die jedoch unter Anwendung von Gesetzen auch wieder ausgehebelt werden können.

„Der Mensch (Gesellschaft) gewährleistet durch arbeitsteilige Wertschöpfung (Ökonomie) seine Lebensgrundlagen, bei sinn- und vernunftvollem Einsatz (Ökologie) der natürlichen Ressourcen (Natur).“

Je nach dem, ob der Mensch vernünftig ist oder nur so tut, als ob, bestimmt er so selbst über die Fortführung oder zunehmende Beendigung seiner Betreuung. Also mal ein echt anstrebenswerter Gedanke – so am Rande.

„Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.“ Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Grundgesetz für die Bundesrepublik von Deutschland (Anmerkung: Ist keine Verfassung)

Da wird einem richtig warm ums Herz: „Das Deutsche Volk… vor Gott und den Menschen…“

Was für gewöhnlich in einer Verfassung festgelegt wird, entpuppt sich dann als übliche Struktur für Betreuer und ihre betreuten Personen, also das System aus Vorgesetzten und Untergebenen im Glanz der Fremdbestimmung – was vertraglich „gerechtfertigt“ wird. Geschrieben von wenigen für viele. Aus Menschen werden Bürger und Personen und die Betreuer betreten die politische Ebene.

Aus Freiheit, werden Freiheiten und Freizügigkeiten.

„Alle in dieser Verfassung verliehene gesetzgebende Gewalt ruht im Kongress der Vereinigten Staaten, der aus einem Senat und einem Repräsentantenhaus besteht.“ Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortlichkeiten und Pflichten sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen verbunden.“ EU-Charta

Müsste es nicht eher „Gemeinschaft der Menschen“ heißen?

Das sind nur einige kleine „Pfiffigkeiten“, wo der Gewohnte sich (getriggert von seinen Konditionierungen) in der Regel „einfangen“ lässt.

Das hat natürlich auch seine Bewandtnis, dass er sich irgendwann mal aufrappelt und das Ganze hinterfragt und nicht nur andere vor sich „herumregieren“ lässt oder es sogar verdrängt, weil er ja arbeiten und Geld verdienen muss.

Da die Menge (noch) zu träge ist, sich näher damit zu beschäftigen, läuft die übliche „Nummer“ also prinzipiell hübsch weiter. Das muss auch so sein, solange es keine „Lösung“ gibt. Und das Bisherige hat gezeigt, dass es auch nicht funktioniert, weil es sich an den Konventionen der alten Ordnung orientiert hat.

„Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.“ Artikel 9, Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik

„Das Eigenthum ist unverletzlich. Es kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohles gegen vorgängige, in dringenden Fällen wenigstens vorläufig festzustellende, Entschädigung nach Maßgabe des Gesetzes entzogen oder beschränkt werden.“ Preußische Verfassung

Sicher ist das Eigentum unverletzlich. Doch wie sieht es mit der Beziehung zwischen Gegenstand und dessen Eigentümer aus?

Dem Leser wird anhand seines Bildungsstandes die inhaltliche Deutung überlassen, ohne die Bedeutungen der Begriffe in den Verfassungen mitzuliefern, was zu einer einheitlichen Sichtweise führen würde.

Für wenn ist also eine Verfassung wirklich geschrieben?

Verfassungen – viel spannender, Teil 3

Musikalische Untermalung: