Aussagen namhafter Richter und Erfahrungen von Organisationen
(vom Blog von Alexander E. Schröpfer, 27. Mai 2012) Früherer Richter beim OLG Köln Dr. Egon Schneider, jetzt Rechtsanwalt
Hierzu gebe ich einige offen ausgesprochene Worte von Ex-OLG Richter Dr. Egon Schneider wieder, der lange Jahre Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln war, und dann viele Jahre Rechtsanwalt:
„Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht in einer Krise. Den Zustand, in der die Justiz sich befindet, eine Krise zu nennen, wäre eine Beschönigung. Es würde nämlich bedeuten, daß die gegenwärtigen Zustände die Ausnahme wären.
Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten Menschen in unserer Gesellschaft täglich in deutschen Gerichtssälen erleben müssen und für den sie als Steuerzahler sogar noch bezahlen müssen, ist Alltag – und leider nicht die Ausnahme. Das ist nicht die unqualifizierte Meinung von uns Redakteuren. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von Richtern und ehemaligen Richtern, von renommierten Strafverteidigern, allgemein von Juristen, deren Gewissen noch funktioniert und die diese Zustände bitter beklagen.“
Dr. Egon Schneider in „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom 9.1.1992:
„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich. Dafür sorgt § 839 Abs. 2, S. 1 BGB und die schützende weite Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“
Dr. Egon Schneider in „ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische Justizberichte, 2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f:
„Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! – Ferner: Wann werden gemäß der zwingenden Vorschrift des § 273 Abs. 1 ZPO prozeßfördernde Hinweise so früh gegeben, daß sich die Parteien rechtzeitig und vollständig erklären können.
Ebenso verhält es sich etwa bei der Befolgung des § 278 Abs. 1 ZPO, wonach das Gericht zu Beginn der Verhandlung in den Sach- und Streitstand einführen muß und ihn mit den Parteien erörtern soll. Wann geschieht das? Und in welchem zahlenmäßigen Verhältnis stehen die Fälle, in denen korrekt verfahren wird, zu jenen, in denen das nicht geschieht?“
Dr. Egon Schneider in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155:
„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen an. Der Niedergang der Rechtsprechung ist flächendeckend. Was mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangel an Berufsethik und an fachlicher Scham.“
Dr. Egon Schneider in ‘Zeitschrift für anwaltliche Praxis’ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
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