Man tut sich schwer

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(v1.2) Die Tage wurde ich von der Institution „LPR Hessen“ angeschrieben, und man bat mich „freundlich“, doch ein nach Telemediengesetz „entsprechendes“ Impressum zu verfassen, worauf ich mit diesem Schreiben am 16.01.2023 geantwortet habe:

Liebe Frau Jana W.,

zunächst vielen Dank für das nette Schreiben, dessen Inhalt – positiv-rechtlicher Art – nicht auf mich, den Menschen „Alexander [Berg]“, zutrifft.

Vorabbegründung:
Mit der zum Ende des Jahres 2022 durchgeführten Änderung der „Adresse“ bei – ehemals – Schlundtech (daraus folgend auch bei der Denic), hat sich mein Provider beim Umtragen/Aktualisieren der „Adresse“ vertan. Er wurde darauf nochmals darauf hingewiesen. Die „Organisation“ „Berg Kommunikation & Organisation“ besteht schon lange nicht mehr, falls dies gegenteilig vermutet werden würde. Bei der Webseite handelt es sich zudem nicht um einen sogenannten geschäftsmäßigen Online-Dienst mit Entgelten.

Auf der Seite unter: www.berg-kommunikation.de steht zudem seit sehr langer Zeit lediglich:

Es ist sinniger, sich mit Hilfe der Infragestellung des Alten, der Gestaltung der Zukunft zu widmen, statt am Alten festhalten, um es wiederholen zu wollen.

Gedanken.Schaffen.Wirklichkeit.

Der §5 Ihres TMG verweist ausschließlich auf „Diensteanbieter, die gegen Entgelt geschäftsmäßige Telemedien anbieten.“ Auf der Webseite ist alles kostenlos, wenn für den interessierten Leser gedanklich auch nicht umsonst.

Weitere Begründungen:
Die Gesetze, auf die Sie sich berufen, treffen – wie gesagt – nicht auf mich – den Menschen Alexander [Berg]– zu, denn verfüge ich seit dem 10.04.2012 offiziell über keine dazu notwendige Staatsangehörigkeit „Deutsch“ mehr, auf die Sie – per Gesetz – auf die entsprechende Person zugreifen könnten.
Ein entsprechender Ausdruck des Beschlusses der Institution „Amtsgericht Fulda“, der nicht nur die fehlende Staatsangehörigkeit belegt, sondern auch die sich dadurch ergebende Unwirksamkeit der Gesetze des positiven Rechts, liegt diesem Schreiben bei.

Mich interessiert auch keine andere Staatsangehörigkeit, falls die Vorstellung gehegt wird, pauschal mal in die „Reichsbürger-Wundertüte“ greifen zu wollen.

So etwas wie eine „Hessische Staatsangehörigkeit“ gibt es meines Erachtens ebenfalls nicht, wurde und wird von mir auch nicht beantragt oder gar eine Staatsangehörigkeit „Deutsch“.

„Staatsangehörigkeit: nicht bekannt“

Das letzte Schreiben eines Richters vom Landesgericht Fulda in 2018, lief mit entsprechend ähnlich inhaltlich gelagerter Begründung – meinerseits – ebenfalls ins Leere, da die vom Menschen geschaffenen Gesetze für Personen und nicht für Menschen gelten. Bis heute habe ich keinerlei Antwortschreiben in der Sache mehr dazu erhalten.

Aus gleichem Grund gibt es auch so etwas wie eine ladefähige Adresse nicht. Ich lebe, ich „wohne“ nicht. Die sogenannten Fuldaer „Behörden“ wurden bereits in 2017 von mir schriftlich darüber informiert, dass ich wieder hier bei Fulda bin und diesen außerordentlichen Rechtszustand beizubehalten gedenke.
Bis heute hat sich niemand gemeldet, um einen positiv-rechtlich akzeptablen Zustand in irgendeiner Weise „erwirken“ zu wollen, eben weil dies nicht geht.
Mittlerweile haben wir 2023 – übrigens wünsche ich Ihnen – nebenbei – noch ein erfolgreiches Jahr, viel Gesundheit und Glück.

Gleichfalls weise ich darauf hin, dass auch das sogenannte Ordnungswidrigkeitengesetz mangels Vorhandensein einer Staatsangehörigkeit und auch mangels eines sinnvollen räumlichen Geltungsbereichs (Siehe: § 5 OWiG: Räumlicher Geltungsbereich) ebenfalls nicht greift, was gleichfalls eine Verfolgung der Behörden unwirksam gestaltet. Es sei denn, man möchte sich gerne über einen Menschen, der keinem Staat angehört, erheben. Viel Freude dabei.

So nebenbei: Ich verfüge weder über ein Auto, was man pfänden könnte, noch bin ich „Inhaber“ eines Bankkontos oder ähnlichem. Zudem beziehe ich auch keine staatlichen Gelder oder sonstigen staatlichen „Vorzüge“.
In 2016 wurde ich von der Institution „Gesetzliche Rentenversicherung“ angerufen und habe während des Telefonats offiziell – von mir aus – auf alle Rentenansprüche verzichtet. Und wissen Sie was? Mir geht es prima.

Zudem bin ich an kein Arbeitsverhältnis gebunden, wo man evtl. in den „Lohn“ „hineinpfänden“ könnte.

John Silver sagte im Film „Die Schatzinsel“ einst zu Tom Morgan: „Grab doch erstmal weiter. Kann doch sein, dass du noch ein paar Erdnüsse findest.“

Ich bin einfach nur hier… oder da, und Sie können mich gerne besuchen, und wir trinken gemeinsam die eine oder andere Tasse Caro-Kaffee oder Tee.

Um es so auszudrücken: Ich, der Mensch Alexander [Berg], bin nicht mehr Teil Ihres Rechtskreises, noch bin ich Teil Ihrer Rechtsfiktion. Warum „Rechtsfiktion“?

„Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia

Und um den Ausdruck „Staatsangehörigkeit: nicht bekannt“ nochmals näher zu erläutern:

„Ein Staatenloser ist gemäß dem Staatenlosenübereinkommen der Vereinten Nationen vom 28. September 1954 „eine Person(*), die kein Staat auf Grund seiner Gesetzgebung als seinen Angehörigen betrachtet.“ Einfacher ausgedrückt ist ein Staatenloser eine Person(*) ohne Staatsbürgerschaft, die von keinem Staat geschützt wird. Im völkerrechtlichen Sinn gilt Staatenlosigkeit – ebenso wie mehrfache Staatsangehörigkeit – als Anomalie.
Staatenlosigkeit ist jedoch nicht völkerrechtswidrig, da es keinerlei Abkommen gibt, das Staatenlosigkeit verbietet. Die genaue Anzahl der Staatenlosen kann nicht angegeben werden, UNHCR spricht von weltweit einigen Millionen.“ Wikipedia, „Staatenloser*“

* Erläuterung: Die Rolle heißt „Staatenloser“, was jedoch eine systembedingte Überzeichnung für „Mensch, der keinem Staat angehört“ ist.

Das Wort „gilt“ steht – wie bereits geschrieben – im Recht immer für eine Fiktion.
Ich glaube jedoch nicht an die Gesetze Ihrer Fiktion, noch an Ihre Autoritäten, noch unterwerfe ich mich einem sogenannten „Staat“ oder seinen „Zuträgern“, der zudem nur noch ein international agierendes Unternehmen ist.

Ich orientiere mich an den Prinzipien der Schöpfung, also dem überpositiven Recht, dem Vernunftrecht – und damit am Leben selbst – als lebendiges Wesen und bin hier nur auf der „Durchreise“.

Weder Sie, noch Ihre Institution sind mein Gott, dem ich mich gehorsamsbereit zu unterwerfen habe, was ebenfalls für andere Institutionen mit ihren Autoritäten zutrifft.

Sie könnten mich also festnehmen, verhaften, einsperren oder versuchen etwas erzwingen zu wollen oder was Ihnen auch immer beliebt. Ich schreibe nachher lediglich einen Beitrag auf dem Blog. Dahingehend kann ich Sie hier beunruhigen: Freiheit ist nicht das, was allgemein darunter verstanden wird.

„Freedom is just a another word for nothing left to lose.“ Janis Joplin

Es nützt auch nichts, in schwarz gekleidete Bedienstete mit der Wortmarke „POLIZEI“ (DPMA-Register: 30243782) möglicherweise irgendwelche Postbotendienste verrichten zu lassen, um Eindruck zu schinden. Die Person „ALEXANDER GEORGE BERG“ existiert nicht mehr.

Aus Ermangelung einer Staatsangehörigkeit (seit 10.04.2012) erübrigen sich somit weitere Rechtsaktionismen, da Gesetze – wie gesagt – nur für Personen „gelten“, die einem Staat angehören, aus denen er sich konstituiert.

Einvernehmlich freiwillig habe ich jedoch einen Link auf das vorhandene Impressum auf der Weiterleitungsseite(!) eingefügt, abgelegt unter der Domain „www.berg-kommunikation.de“.

Ihr Originalschreiben vom 11.01.2023, erhalten Sie mit diesem Schreiben zu meiner Entlastung zurück.

Segensreiche Grüße

Alexander

Nachtrag: Um Ihnen mögliche interne Kalamitäten durch Vorgesetzte zu ersparen, erhält jener Mensch in der Rolle ihres Vorgesetzten (Prof. Dr. Murad Erdemir), wie auch jener Mensch in der Rolle des Regierungspräsidenten (Mark Weinmeister) ebenfalls eine Kopie dieses Schreibens wie auch der entsprechenden Kopien, der hier mitgeführten Dokumente.


Anmerkung zum Schreiben, 22.01.2023: Wider allen Vorstellungen existiert ein weiteres System, was außerhalb des vom Menschen geschaffenen, künstlichen Rechts existiert.

Der Mensch ist dabei kein „Gesetzloser“ sondern einer, der sich lediglich am überpositiven Recht orientiert, während sich das positive Recht lediglich an die Person heftet, die der Mensch in der Regel spielt – ohne  dies zu wissen, weil er sich für sie hält. Person und Mensch sind jedoch zwei Paar Schuhe.

Die größte Angst der Volksbetreuer und Verwalter besteht in der Erkenntnis, dass das System der alten Ordnung doch nicht so „alternativlos“ und deswegen „ernst“ erscheint, wie man dies bisher glaubte.

Hinweisend: Der Inhalt des Gerichtsbeschlusses ist kein Fake!