Jobcenter benötigen grundsätzlich eine Zulassung? Boar…
Guckst Du…. Wer nicht draufsteht ist nicht dabei. Keine Zulassung, keine juristische Existenz? Hat mein Kollege Werner entdeckt und natürlich auch schon angefragt. Antwort ausstehend.
Hinweis: Aktuell ist das originale PDF auf der Seite des BMAS defekt, was ich in einer E-Mail dargelegt habe und temporär hier heruntergeladen werden kann.
Quellen: SGB 2 § 6a, Liste der zugelassen Einrichtungen