§§ 81 und 82 StGB
Ob jemand schon gemerkt hat, dass das Spiel der Politiker endgütig vorbei ist? BVerfg: Wahlgesetz ungültig und alle Entscheidungen seit 1956 nichtig. Aufwachen, liebe Kollegen, Huhu. Zeit für das Neue. Wer jetzt noch an eine Wahl 2013 denkt, bekommt eine „Einladung“ nach §§ 81 und 82 StGB. 😀