Proklamation und Personenstandserklärung sind keine Pflicht mehr
Die Proklamation und Personenstandserklärung sind keine Pflicht mehr für die Selbstverwaltung. Da in den vergangenen 22 Monaten bei keiner Proklamation widersprochen wurde durch die Alliierten, China, Bundeskanzlerin und Bundespräsident braucht es zukünftig keiner umfangreichen Selbstverwaltungserklärung mehr. Vielmehr reicht ab sofort die Beitrittserklärung als natürliche Person nach staatlichem BGB zur Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe).
Da mittlerweile die hoheitlichen Befugnisse der Arge StaSeVe juristisch faktisch festgestellt sind und dies auch unwidersprochen ist, ist das vereinfachte Verfahren nunmehr möglich geworden.
Beitrittsformular
http://fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/SPEZIAL-STASEVE/Beitritt1.pdf
Eigener Bericht -staseve- Peter Frühwald vom 28.03.2012