Kapitulation des Rechts vor der Macht – IGH beseitigt Grundlagen der Nürnberger Prozesse faktisch
(staseve, Peter Frühwald) Hamburg/Den Haag, 3. Februar 2012 (ADN). Das am heutigen Freitag vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verkündete Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das erklärte der in Hamburg beheimatete Arbeitskreis Distomo unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung, die die Bundesrepublik Deutschland nicht zur Entschädigung von Privatansprüchen für NS-Verbrechen verpflichtet. Das Ergebnis sei eine faktische Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen.
Dieser Tag ist ein trauriger Tag für die Überlebenden des Massakers in Distomo und die ehemaligen italienischen Militätinternierten, wird in einer aktuellen Presseerklärung des Arbeitskreises mitgeteilt. Die NS-Verbrechen und das Leid der Menschen spielten keine Rolle. Der IGH habe sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt. Die Grundlagen der Nürnberger Prozesse seien damit faktisch beseitigt worden. Nun sollen die Opfer um Wohltaten betteln.
In Berlin dürften die Sektkorken knallen. Für die Sache des Menschenrechts hingegen ist es ein trauriger Tag, heißt es in der Mitteilung.
Das griechischen Außenministerium jedoch sieht die Angelegenheit nicht als erledigt an. Das IGH-Urteil beziehe sich auf den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität für Deutschland und nicht auf die deutsche Verantwortung für die im Krieg begangenen Verbrechen.
Offenbar wird zahlreichen Beteiligten allmählich klar, dass den Klageschriften die falschen Ausgangspunkte zum eigentlichen rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zugrunde gelegt wurden. Wenn nämlich eindeutig festgestellt und widerlegt wird, dass es sich bei der BRD nicht um einen Staat handelt, dann wandelt sich das Urteil von Den Haag in kürzester Frist zur Randnotiz. ++ (/mgn/03.02.2012 – 34)