Abgabenordnung, die Zweite :-D
Alexander E. Schröpfer (Mensch) Spitzsteinstraße 1, 83229 Sachrang
Bundesministerium der Finanzen
z. Hd. Herrn Dr. Wolfgang Schäuble
10117 Berlin
Per FAX 03018/ 682- 42 48 (Nachweis des Zugangs)
23.03.2012
Inkrafttreten der Abgabeordnung
Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,
als Rechtsgrundlage zur Steuererhebung wird immer gerne die Abgabeordnung (1977) genannt.
Ich habe darauf im Internet recherchiert und im § 415 der Abgabeordnung, der die Überschrift „Inkrafttreten“ hat KEINEN Nachweis des Inkrafttretens gefunden.
Daher muss ich davon ausgehen, da die Abgabeordnung nicht in Kraft getreten ist, so dass jegliche Rechtsgrundlage für Steuererhebungen fehlt.
Daher beantrage ich den rechtsverbindlichen Nachweis, wann die Abgabeordnung in Kraft getreten ist. Dieses geht aus der aktuellen Version eben NICHT hervor.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__415.html
Dito http://www.buzer.de/gesetz/1966/a28123.htm
Weiterhin beantrage ich den rechtsverbindlichen Nachweis aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) über den Geltungsbereich der Abgabeordnung, den ich auch nirgends gefunden habe.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Alexander E. Schröpfer
Hier das Original als PDF 2012.03.23 Bundesfinanzministerium AO