Abwicklungen – Über die Änderung des Bundesmeldegesetzes
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Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung von Mietern entfällt künftig. Hierdurch reduziert sich der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um 1,184 Millionen Euro pro Jahr in Form von Bürokratiekosten.
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Der Aufwand für die notwendige Umstellung des elektronischen Systems dürfte zumeist von den bestehenden Wartungs- und Pflegeverträgen mit den Softwareherstellern abgedeckt sein. Soweit das nicht der Fall ist, dürfte der einmalige Umstellungsaufwand zwischen 3 000 und 10 000 Euro liegen.
Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der elektronischen Bearbeitung und der Abschaffung der Wohnungsgeberbestätigung Verwaltungsaufwand abgebaut. Im Ergebnis werden die Einsparungen die Kosten für eine Bereitstellung und Pflege des elektronischen Zugangs übersteigen. Es ist anzunehmen, dass sich der Aufwand der Kommunalverwaltung jährlich um circa 700 000 Euro reduziert.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt Aufgaben der Vollstreckungshilfe nach dem Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sowie Aufgaben des Strafnachrichtenaustausches nach dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates vom 26. Februar 2009 wahr.
Quelle: PDF des Bundesrates
Hinweis: Aus §54 BMG lässt sich herauslesen: (1) Ordnungswidrig handelt, wer… Und das war’s dann. Siehe 2. BMJBBG in 2007 sowie §§ 5 und 135 OWiG. Welchen räumlichen Geltungsbereich hat das BMG nochmals?