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Abwicklungen – Über die Änderung des Bundesmeldegesetzes

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Die  Mitwirkungspflicht  des  Wohnungsgebers  bei  der  Abmeldung  von  Mietern  entfällt künftig. Hierdurch reduziert sich der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um 1,184 Millionen Euro  pro  Jahr  in  Form  von  Bürokratiekosten.

Der Aufwand für die notwendige Umstellung des elektronischen Systems dürfte zumeist von den bestehenden Wartungs- und Pflegeverträgen mit den Softwareherstellern abgedeckt sein. Soweit das nicht der Fall ist, dürfte der einmalige Umstellungsaufwand zwischen 3 000 und 10 000 Euro liegen.

Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der elektronischen Bearbeitung und der Abschaffung der Wohnungsgeberbestätigung Verwaltungsaufwand abgebaut. Im Ergebnis werden die Einsparungen die Kosten für eine Bereitstellung und Pflege des elektronischen Zugangs übersteigen. Es ist anzunehmen, dass sich der Aufwand der Kommunalverwaltung jährlich um circa 700 000 Euro reduziert.

Das  Bundesamt  für  Justiz  (BfJ)  nimmt  Aufgaben  der  Vollstreckungshilfe  nach  dem Rahmenbeschluss  2005/214/JI  des  Rates  vom  24.  Februar  2005  über  die  Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sowie Aufgaben des Strafnachrichtenaustausches nach dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI des Rates  vom  26.  Februar  2009  wahr.

Quelle: PDF des Bundesrates

Hinweis: Aus §54 BMG lässt sich herauslesen: (1) Ordnungswidrig handelt, wer… Und das war’s dann. Siehe 2. BMJBBG in 2007 sowie §§ 5 und 135 OWiG. Welchen räumlichen Geltungsbereich hat das BMG nochmals?