Als die Staatsanwaltschaft ein pauschales Hausverbot für zehn Menschen der “Volksaufklärung” erteilen lässt
(A. Berg, Fulda, 22.03.2013) Nach der spannenden Veranstaltung vor dem Finanzamt, was wie gesagt in einem kollektiven Hausverbot endete, entschließt sich die Arbeits- und Interessengemeinschaft „Volksaufklärung“ (AIV), Außenstelle Fulda nochmals die Staatsanwaltschaft am Landgericht aufzusuchen.
Es geht um die Sachstandsanfrage wegen des vor einigen Wochen festgenommenen Gerichtsvollziehers in Kleinlüder und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse der Unterzeichner, wie nun denn der aktuelle Stand der Ermittlungen sei.
Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes DWS ließ im Beisein eines Justizbediensteten unserem Kollegen Becker mitteilen, dass alle Sachstandsanfragen schriftlich anzufragen seien. Der Bedienstete informierte Herrn Becker nochmals darüber, dass er Hausverbot habe.
Sogleich gab Becker sein Schreiben einem anderen Kollegen der AIV in die Hand, er möge dafür die Anfrage machen. Der Bedienstete, sichtlich genervt nahm das Schreiben an sich und kurz danach wiederkommend, dass nun alle Hausverbot hätten und das Gebäude nun verlassen und alle Sachstandsanfragen schriftlich erfolgen sollten.