An das BKA in Wiesbaden
Die wahre Welt des Rechts, Bereinigungsgesetze und das Übel der Gleichschaltung der Staatsangehörigkeit und die „Braune Vorzeigemannschaft“
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab möchte ich Ihnen sagen, dass Sie einen prima Job machen und ich stets bemüht bin, einen Dialog zu entwickeln, von dem mein Gegenüber mit Achtung und Toleranz für sein Wirken geschätzt wird. …Ich muss etwas ausholen, da ich bei Ihnen das richtige Bild und die belegbare Ernsthaftigkeit der nationalen Situation vermitteln möchte und gehen wir das jetzt mal ganz locker an. …
Seit geraumer Zeit häufen sich die medialen Berichte über rechte Gewalt und nationalsozialistische Aktivismen. Ich muss dazu sagen, bis vor etwa acht Monaten war mir die Welt des Rechts mehr fremd, bis ich ein „OWiG“ von unserer Gemeinde auf den Tisch bekam und sich mir die Welt des Rechts wie von Zauberhand öffnete, gefolgt von der „Mähr von der Abgabenordnung“ – Sie sehen, ich bin da etwas anders gestrickt….
Ein nicht vom Richter oder vom Rechtspfleger unterzeichneter Beschluss ist unwirksam. Nicht nur zivilrechtliche Urteile, sondern auch Beschlüsse stellen lediglich dann unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat (BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ. 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198).
Auch richterliche Anordnungen, richterliche Verfügungen und richterliche Erkenntnisse unterliegen diesem Sachverhalt.
Wobei die Rechtsgültigkeit der Unterschrift durch oben genannten Personen auch dann erst gegeben ist, wenn die Unterzeichnung nach § 125 BGB u. § 126 BGB erfolgt ist. Dies gilt auch für scheinbar rechtswirksame amtliche Dokumente durch Zusätze „im Auftrag“, (i. A.), „auf Anordnung“ oder a. A. Denn dies zeigt, dass die unterzeichnende Person keine Verantwortung für ihre Handlungen trägt. Diese Dokumente sind ebenfalls nicht rechtsgültig; gleiches gilt auch bei Namenskürzungen oder Handzeichen oder unvollständige Namensnennung.
Dies gilt ebenso für maschinell erstellte Schreiben. Diese sind ebenfalls, laut § 126a BGB (Elektronische Form) ohne nach §125 BGB und §126 BGB gültiger Unterschrift oder elektronische Signatur rechtlich nicht gültig!
Es wurde so spannend, als ich feststellte, dass wir gar keine Staatsgerichte haben, weil man den Inhalt des §15 des GVG („Alle Gerichte sind Staatsgerichte“, Bundesgesetzblatt von 1950, Seite 455) gestrichen hatte. Im Weiteren fiel 1982 dann noch die Staatshaftung weg und nach §§ 839 und 823 BGB ist jeder Beamte und Angestellte privat voll haftbar. 2006/2007 sind dann noch die Bereinigungsgesetze in Kraft getreten und dann ging das „Rechtslicht“ richtig aus.
…. Naja…, ich habe alle darauf hingewiesen, dass es den Internationalen Strafgerichtshof gibt, der sich mittlerweile mit über 400.000 Strafanträgen aus der Bundesrepublik beschäftigt. Wir sind da ganz gut dran.
Die Bereinigungsgesetze von 2006/2007 bringen es an den Tag
Ohne ZPO kein Zivilverfahren, ohne StPO kein Strafprozessverfahren und kein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und auch kein sonstiges Zwangsverfahren oder eine Umsetzung von Erzwingungshaft in einem wirklichen Rechtsstaat.
In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO (FGO auch) sind also seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Was ich nicht weiter ausführen möchte, gerne jedoch auf Anfrage tue.
Soviel sei gesagt: Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
Wer jedoch danach handelt, macht sich zu gegebener Zeit strafbar. Man kennt Sie ja mittlerweile – unsere Spezies: Der Richter oder sein Rechtspfleger müssen selbst unterschreiben. Die tun dies nicht, weil es dann bewiesener Landes- und Hochverrat ist. 🙂 Wenn meine Frau der Rappel packt, droht sie immer damit, dass sie ihr „Ding“ durchzieht. Habe ihr dazu gesagt, dass ich mich auf jeden Polizisten freue, der meinen Sohn aus der Wohnung holen möchte. Sie kennen das mit dem Thema „Amtsausweis“ und der rechtsgültigen Unterschrift unter gerichtlichen Beschlüssen, Verordnungen, Anweisungen &c.
Wir haben es ja nicht mehr mit Staatsgerichten zu tun, es sind lediglich Handelsgerichte, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegen. An dieser Stelle kommt Artikel 101 des GG zum Einsatz und dann wird es komisch für den Richter, wenn man ihn danach fragt, ob dies ein Staatsgericht sei und er nach 101 GG vereidigt wurde, wird es richtig interessant. Legitimieren kann er, wie auch ein Staatsanwalt sich sowieso nicht. Zudem gibt es mittlerweile auch eine „Gerichtsverwertbare Erklärung an Eides Statt“. Da hilft also nur noch brutale Gewalt und Willkür. Sie sehen, ich nehme dies von der lockeren Seite.
Was das Gesamtkonstrukt betrifft
Schaut man sich nun das Parteiengesetz, im Näheren den §37 PartG in Verbindung mit dem §54 des BGB an, dann wird eines klar: Niemand in diesem Lande handelt verantwortlich. Nach §37 PartG liegt eine illegal organisierte Unverantwortlichkeit der Bundesrepublik von Deutschland (ALT und Neu) vor. Die Legislative wird von den Parteien bestimmt. Die Parteien in der BRD sind nicht rechtsfähige Vereine, denn die Bundesrepublik ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, siehe dazu § 54 BGB, und ist nur teil rechtsfähig (Zonenvertrag).
Ausdrücklich gilt nach §37 PartG die Nichtanwendbarkeit der Vorschrift aus §54 Satz 2 BGB. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereines einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet niemand. Damit liegt offenkundige Nichtigkeit durch Unverantwortlichkeit vor, und zwar auf Bundes-, Länder-, und Kommunalebene. Das BGB ist durch diese Rechtspraxis der Unverantwortlichkeit der Bundesrepublik im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes nicht wirksam und wirklich, sondern willkürlich erreichbar.
Diese unverantwortlichen Personen können nur Unverantwortlichkeit an Gesetzgebung, Justiz und Exekutive abgeben. Eine Amtshaftung scheidet aus. §52 ZPO (obwohl ungültig) belegt diese offenkundige Tatsache der Prozessunfähigkeit und Parteilichkeit im Umkehrschluss.
Eine Person ist insoweit prozessfähig, als sie durch Verträge verpflichten kann. Die Angestellten und „Beamten“ der BRD, wie bereits daraufhingewiesen in Ihrem Fall, haften dadurch privat und persönlich nach §§ 179, 823 und 839 BGB, denn die Körperschaft der jeweiligen Bundesländer besitzt keine Gründungsurkunde als unbedingte Voraussetzung einer juristischen Körperschaft nach Deutschem Recht und Deutscher Verfassung.
Nach §37 PartG in Verbindung mit der Nichtanwendbarkeit des §54 BGB sind Parteien in der Bundesrepublik nicht rechts-, prozess-, und parteifähig, also unmündig und unverantwortlich wie die Bundesrepublik selbst.
Von diesen unverantwortlichen Parteien wird die Bundesrepublik von Deutschland mit unverantwortlichen Gesetzen gesteuert und die Richter von dieser Unverantwortlichkeit in den Richterwahlausschüssen gewählt und vereidigt. Die Verwaltung ist in Folge der Unverantwortlichkeit offenkundig ebenfalls unverantwortlich organisiert und nichtig legitimiert. Das gilt auch für das Bundesverfassungsgericht und Personal, sowie für die Verfassungsorgane.
Von oben nach unten wird Unverantwortlichkeit praktiziert. Da die Verwaltung der Bundesrepublik von Deutschland und der Länder durch das Parteiengesetz gesteuert werden, gilt EGBGB (Einführungsgesetz des BGB).
Der Kern allen Übels – jetzt kommst
Das eigentliche Thema ist eventuell nicht neu für Sie, jedoch möchte ich es Ihnen gerne näherbringen und ggf. auch die Augen öffnen, falls dies nicht der Fall sein sollte – die Sache mit der Staatsangehörigkeit. Dazu ist es notwendig in der Zeit zurück zu gehen. Glauben Sie nichts, prüfen Sie selbst.
Nachfolgenden Text habe ich größtenteils kopiert. Zusammengefasst jedoch kann man verallgemeinernd sagen: Jeder, der hier nach 116 GG in „Deutschland“ zur Welt kommt ist ein Nationalsozialist und es gilt sofort Artikel 139 GG. Die „Braunen Glatzen“ sind nur vom Verfassungsschutz unterlaufene „Vorzeige- und Schaubudenfiguren“, um eine Scheinsauberkeit der Mehrheit der Menschen vorzutäuschen.
Das gleiche Phänomen wie mit Hartz IV beim „verordneten“ Verzicht auf die ersten 20 Artikel des GG. Alles Humbug. Den Status „Sklave“ kann man nicht weiter steigern, wie Sie gleich erkennen werden – so nebenbei. 🙂
Zurück zum Kernthema.
Entwicklung und Ausgangssituation
RuStAG (RoStAG) von 22. Juli 1913: Im Gesetz steht Reichsangehörigkeit = Ausland (betraf Dienstangestellte in den deutschen Schutzgebieten) ODER Staatsangehörigkeit StAG = Inland (Deutsche in den jew. Heimatländen/ Bundesstaaten im Deutschen Reich ) = Es existiert(e) eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Die Heimat der Deutschen Völker: bis 1933 = HEIMAT – Staatsangehörigkeit im Deutschen Reich: „jeweiliges Heimatland (LStA) Mecklenburg, Sachsen, Bayern, Thüringen usw.“
Täuschung, Gleichschaltung: 1934 – 1945 = gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: „deutsch“ /deutsche Staatsangehörigkeit“„/ „Deutsches Reich“/ „deutscher Reichsangehöriger“
Kriegslist, Täuschung, Gleichschaltung: 1945: Kein Frieden, Waffenstillstandsbedingungen mit lfd. Unterbrechungen! HLKO Artikel 24: Kriegslisten sind erlaubt!
1945 – 1949: Weiterführung gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: „deutsch“ / „deutsche Staatsangehörigkeit“/ „Deutsches Reich“/ „Deutschland“
1949 – 1967: gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: „deutsch“ /deutsche Staatsangehörigkeit“
1967 – 1989: gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: „DDR“
1990 – heute: gleichgeschaltete Auslands – Staatsangehörigkeit: „deutsch“ /deutsche Staatsangehörigkeit“
22. Juli 2010: Die Bundesrepublik in Deutschland (BRD) (bitte zum Spaß mal auf den Personalausweis schauen und den englischen Namen unseres Landes übersetzen) hat 2010 das StAG – Gesetz von 1934 mit dem RuStAG von 1913 gleichgeschaltet. Die Reichsangehörigkeit wurde bereinigt (gelöscht), siehe dazu Bundesgesetzblatt III vom 01. August 1959.
Auf dem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 06. Februar 1934 (siehe RgBL Teil I Seite 85).
Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD gibt die Staatsangehörigkeit von 1934 wieder. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD zeigt den Status der Gleichschaltung/ Heimatlosigkeit von 1934 an. (siehe Neues Staatsrecht von 1934, siehe Seite 54, Ausweisdokumentation mit der StA „Deutsch; Deutscher, Deutsche, Deutschland, Deutsches Reich, deutscher Reichsangehörige(r) „ 1934 – bis heute) (siehe Quelle: http://vulder.com/stag/stag2/ (Ausweisrubriken)
Jeder BRD Bewohner hat damit die Auslands – Staatsangehörigkeit (StAG) von 1913 = (StAG) Staatsangehörigkeit von 1934! Jeder Einwohner hat daher nur den Status der Kolonieangehörigkeit. Der Statusdeutsche ist komplett heimatlos, hat nur noch die Auslandsangehörigkeit, ist damit vollkommen entmachtet und entrechtet! Deshalb sind auch die Menschenrechte für uns nicht in Funktion.
Auf unserem BRD- Personalausweis steht die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ nach Staatsangehörigkeitsgesetz (Gleichschaltungsgesetz) vom 05.02.1934. Der Staatsangehörigkeitsausweis der BRD „DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGE (R)“ wird im – AUSLÄNDERAMT – beantragt.
Der neue Personalausweis der BRD dokumentiert, dass die BRD immer noch an der Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ festhält.
Die BRD hat uns dazu den Personalausweis „DEUTSCH“ ohne die notwendige juristische Hintergrundinformation/ Aufklärung ausgestellt! Zwang zur Staatsangehörigkeit von 1934 „DEUTSCH“: Bei Verweigerung des neuen Personal – Ausweises „Deutsch“ droht allgemein ein empfindliches Ordnungsgeld. (Nun ja, wenn die dazu notwendigen Gesetze einen räumlichen Geltungsbereich hätten. :-))
BRD – Amtseid Artikel 56/Art. 64 GG, (alle BRD – Amtspersonen und BRD – Parteien) http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid
Deutscher Richtereid § 18 deutsches DRiG (alle BRD – Richter) http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=139958,45 und alle Schwüre/ Beteuerungen auf das Grundgesetz für die BRD:
Damit haben wir keine „Heimatbehörden“, sondern „Gleichschaltungsbehörden“. Auch jeder Verwaltungsbeamte/Angestellte unterliegt damit den Gleichschaltungsgesetzen! Verweis Staatsangehörigkeit laut StA Gesetz 1934 + Neuen Staatsrecht vom 05. Februar 1934: Seit 1934 hat sich also nichts verändert!
Churchill und Roosevelt haben schon 1942 öffentlich erklärt, die Nazi-Tyrannei zu beseitigen. 1945 wurde das Ziel nicht erreicht, sondern stattdessen die Kriegslist nach Artikel 24 HLKO geschaltet und die Staatsangehörigkeit von 1934 NICHT beseitigt.
Es besteht damit folgender offenkundiger Tatbestand:
Die BRD führt die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz / Neuen Staatsrecht von 1934 weiter! Bundesdeutsches Staatsvolk „DEUTSCH“/ „deutsche Staatsangehörigkeit“ und die Gleichschaltung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz und dem „Neues Staatsrecht“ von 1934: Die BRD führt damit automatisch staatsrechtlich juristisch das 3. Reich weiter! (Und aus diesem Grund sind alle nazifiziert und nach 139 GG im vorauseilenden Gehorsam – so heißt das glaube ich – verpflichtet sich entnazifizieren zu lassen.)
Der Statusdeutsche ist nach dem Artikel 139 GG für die BRD verpflichtet jeden Einwohner sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien! Der den Status „DEUTSCH“ erkannt hat, muss sich als mündiger Bürger im vorauseilenden Gehorsam von den Gleichschaltungsgesetzen befreien. Kommt der Bewohner dieser Pflicht nicht nach, bleibt er in der Betreuungsrepublik nach Kolonialgesetzen (hier Neues Staatsrecht 1934) gefangen und ist komplett entrechtet und entmachtet.
Das ist auch der Grund, warum es die 146 GG Urkunde gibt. Die Reaktion in Hamburg hat gezeigt, dass der Weg der richtige ist. Okay, der Staatsschutz war auch dort. Sie wissen jetzt, was zu tun ist: Die „braune Jagd“ geht nun los.
Ein Nebeneffekt: Wenn man durch die Alliierten „entnazifiziert“ wurde, darf man zudem keine Steuern mehr bezahlen, denn dadurch würde man eine nationalsozialistische Organisation unterstützen. Das ist zum einen strafbar und zum anderen…echt gut. 😀 (Und die Abgabenordnung (AO) ist nebenbei auch ungültig.)
Wissen Sie…, ich will mir von meinen Kindern später nicht vorwerfen lassen, ich hätte nichts getan – das hatten wir schon einmal. Den Kollegen die alle daran arbeiten geht es genauso. Das nennt sich Verantwortung tragen.
War in den Gedanken etwas „Rechtes“ drin? Ich denke nicht. Bis heute kann mir auch niemand so richtig sagen, was „Links“ oder „Rechts“ ist – letztlich sind sie die Handlanger der Mitte.
Ich kann Ihnen sagen, früher ist man ins Kino gegangen und hat sich spannende Filme angeschaut, heute ist das Leben spannender denn je.
In diesem Sinne, viel Freude bei den Nachforschungen… Sie sind jetzt gefragt. Der Tatbestand einer kriminellen nationalsozialistischen Organisation liegt auf der Hand.
An dieser Stelle will ich betonen, dass ich bei voller Gesundheit und klarem Verstand bin und habe auch nicht vor mich von meinem Leben zu verabschieden. Nur so,… 🙂
Ich hätte dazu gerne eine Bestätigung dieses Schreibens (es genügt eine Email an a.berg@berg-kommunikation.de) wie auch ein Feedback innerhalb der nächsten 14 Tage nach Erhalt dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen aus Pilgerzell und im Hinblick
auf eine gemein- und bedeutsame Zukunft
Alexander Berg
P.S. Ein kleines Schmankerl am Schluss. Wenn wir seit 1990 souverän gewesen sein sollen, wie kommt es, dass der Artikel 4 im 2. Bereinigungsgesetz von 2007 „Bereinigung des Besatzungsrechtes“ lautet (wo eine doppelte Verneinung zudem das Besatzungsrechts wiederherstellt)?