Bahn Dir Deinen Weg…
Im Fall Timo Hanke hat die Bahn – genauer gesagt die Gewerkschaft „Eisenbahnvermögen“ (GE) – die Klage gegen die Mutter des volljährigen Timo Hanke seit geraumer Zeit zurückgezogen. Der RA des zweiten Lokführers hat auf Anitas Einschreiben vom 23.02.2015, ob eine Klage von ihm eingereicht wurde, bis zum heutigen Tage nicht geantwortet.
Vorgeschichte: Timo Hanke verstarb am 03.11.2013 bei einem unerklärlichen Zugunglück. Zum Zeitpunkt war Timo bereits volljährig. Eine Rekonstruktion des Vorfalls ist bis zum heutigen Tage nicht geschehen. Der erste Lokführer – vertreten durch die GE – strebte eine Klage gegen Anita an. Der zweite, privat beschäftigte Lokführer versuchte dies über einen RA in Form einer privaten Schadensersatzklage.
All das haben wir zur Einfachheit und Transparenz ins Internet gestellt.
Anitas Appell an die Bahn, Zitat: „Als betroffene verwaiste Mutter appelliere ich an die BAHN, dass sie ab sofort eine Risikoversicherung für ihre Lokführer abschließen soll, wenn diese nach einem Zugunfall nicht mehr ihren Dienst wahrnehmen können, um sie finanziell auch dahingehend abzufangen.
Es ist für die Hinterbliebenen eine starke Herausforderung, noch für den Tod ihres Kindes auf den Zuggleisen, egal ob Unfall, Mord oder Suizid, an die Lokführer bezahlen zu müssen.“
Webseite: Timo Hanke