BRD – Verwaltung verändert permanent Gesetze im Namen des Deutschen Reichs
Veröffentlicht am 22. April 2012 by staseve
Am 19. April 2012, In Neuigkeiten, von Andreas Clauss
Es lohnt sich hin und wieder nach Gesetzen zu schauen, dabei auch auf sogenannte Präambeln oder wie hier auf die Eingangsformel zu achten. Bekanntlich sind mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz 2006 die Einführungsgesetze zur Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung rückwirkend auf 1877 aufgehoben worden. Etwas, was eine BRD-Regierung nicht darf. Im Klartext bedeutet dies, daß die ZPO und STPO nicht mehr gelten, jedenfalls, wenn es sich um einen Staat handeln würde. Dieses NGO / Firmenkonstrukt macht ohnehin, was es will, da soetwas keine Geltungsbereiche braucht, weil es nicht hoheitlich ist und auftreten kann. Aber was jetzt kommt, schlägt dem Fass wieder einmal den Boden aus.
Zu Jahresbeginn 2012 befleißigte sich der Bundestag unter Geschäftsführerin Frau Merkel dann, ein neues Einführungsgesetz jeweils für das “gut gebildete [deutsche]” Volk bereitzustellen.
Die Eingangsformel haben wir zum Lesen hierher kopiert (keine Bange, ist nur eine Zeile und auch hochoffiziell vom Bundesministerium der Justiz): Es ist nur ein Satz, der es in sich hat und erlautet, wie folgt:
“Wir …
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:”
Wer es nicht glaubt, hier sind die Links:
Einführungsgesetz für die ZPO
Einführungsgesetz für die StPO
Es handelt sich hier auch nicht um das dritte Reich, dessen Nachfolgerin sich die BRD ausweislich befleißigt zu sein (nachzulesen im vorletzten Klardenker und im download), denn ein angeblicher Bundesrat soll hier auch zugestimmt haben. Den gab es bei den Nazis nicht mehr. Nocheinmal zum Festhalten: eine Fremdverwaltung oder Kolonialverwaltung verkündet über ihr sogenanntes Bundesministerium für Justiz ein Gesetz im Namen des Deutschen Reichs, das Ganze auch noch nach einer angeblichen Abstimmung im Reichstag, den es aber nur noch als Gebäude gibt, ansonsten wäre da jetzt die Fremdverwaltung Bundestag anzutreffen. Das hat schon etwas. Glatte Lüge – gleich im ersten Satz des Gesetzes, nach dem Motto, die schlucken eh alles. Besser noch ist, dass es, was die Veröffentlichung von Gesetzen im Internet betrifft, auch keine Sicherheit gibt. Eines der wichtigsten Gesetze, wie das Bereinigungsgesetz über Besatzungsrecht finden wir zur Zeit auf Gesetze im Internet diese Version bei Buzzer diese Version. Auf der Seite des Ministeriums wurde glatt der Text des § 2 unterschlagen.
Als Reaktion empfehlen wir – einfach nur abwenden und von diesen Leuten keine juristischen Angebote mehr annehmen.
Quelle: novertis.com vom 19.04.2012