upps19
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Da, schau her!

Lesezeit: ca. 7 Minuten

Seit geraumer Zeit stehen die „Flüchtlinge“ wohl nicht mehr so hoch im Kurs der Aufklärer. Kann es sein, dass man sich am Ende doch daran gewöhnt hat? Das was sicher geblieben ist, ist die Angst. Ob wohl noch Handlungsbereitschaft in der „Szene“ besteht?

„Es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekotzt wird“, sagte der Aufklärer. Das Motto des Bundesbürgers lautet dabei: „Lieber reich ins Heim, als heim ins Reich.“

Ich weiß nicht, wie Sie darüber denken, statt mich zu beklagen, zu jammern und mich zu beschweren, stellt sich diese Zeit – zumindest für mich – als Herausforderung dar. Weil ich nicht selten gefragt werde: Ich gehöre weder zur Riege der klassisch arbeitenden Bevölkerung, noch habe ich mit der gesamten Verwaltungs- und Betreuungsmaschine etwas zu tun: keine Rente, kein Hartz 4, kein was auch immer.

„Ich habe mit der BRD nichts mehr zu tun. Behalten Sie das Geld und machen sich damit einen schönen Nachmittag.“ Antwort im Dialog mit der „Gesetzlichen Rentenversicherung“

„Herr Berg, sie bekommen doch Hartz 4.“ „Wie kommen Sie denn darauf?“ „Haben Sie auch einen Reichsausweis?“ „Was will ich denn mit dem Spielkram?“ „Ich habe auch kein „Deutsch“ mehr.“ „Wie? Jeder hat doch eine Staatsangehörigkeit.“ Dialog mit einem Polizeibediensteten in 2017

Was nicht als Geschenk von selbst kommt, ist nicht da. So einfach ist das. Vertrauen ins Leben selbst und sich daraus(!) entwickelnde Menschlichkeit und miteinander sind das, was zählt. An dieser Stelle bedanke ich mich für alle Geschenke.

Es funktioniert nicht, wenn Geld das Handeln bestimmt, für das man sich eine Scheinsicherheit erkaufen kann oder in der Regel muss und nur danach brav und artig „funktioniert“.

Ein Bekannter behauptete: „Wir beide sind im Grunde genommen gleich, wenn es ums Geld geht.“ „Ja? Würden Sie über 15.000 DINA4-Seiten schreiben, ohne etwas dafür zu verlangen?“ „Nein.“ „Sehen Sie, aus diesem Grunde sind wir nicht gleich, wenn es ums Geld geht.“

Man vermutete schon – sich dabei die Hände reibend – ich würde Geld mit Drogen oder sonstigem Kram machen, doch auch die sind mittlerweile alle abgezogen. Jeder darf das denken, was er mag. Ich bin weder für die gedanklichen Inhalte anderer, noch für deren Angst oder Hoffnungen zuständig.

Arbeiten, Geld verdienen (zu müssen) (also belohnt zu werden), scheint also doch nicht das Einzige zu sein. Ein „zu müssen“ was der Mehrheit anerzogen „hinterlegt“ wurde, ist mir fern.

Es folgt eine schlechte Überleitung.

„Herr Berg, sie müssen mal wieder Aufträge machen.“ „Sie sind mir vielleicht einer! Erst letzte Woche haben Sie mir einen Kunden weggepfändet und eine Woche davor einen anderen. So schnell wie sie die Kunden wegpfänden, kann ich keine Rechnungen schreiben.“ Dialog mit einem Menschen, in der Rolle als „Regierungsrat“ von der Firma „Finanzamt“ mit vier Polizeibediensteten im Schlepptau in 2014

Ein Bekannter gab mir heute den aktuellen Text „Datenschutzhinweis“ aus einem Steuerbescheid aus 2019 für 2018:

„Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.“

Zunächst erläuternd: Der Bekannte hatte erst vor einigen Wochen eine Veranstaltung zum Thema „Vereinsrecht und DS-GVO“ besucht, wo ein Mensch, in der Rolle als „Finanzbeamter“ gesprochen hatte.
Da die DS-GVO eine juristisch unausgegorene Angelegenheit ist, stellte der Vortragende in seinen Ausführungen auch dar, dass dadurch die Steuerbescheide angreifbar und mitunter ungültig sind – ungeachtet der mittlerweile allgemein bekannten Mangelerscheinungen, welche die Gemeinde der Rechtsaufklärer bis heute dazu herausgefunden hat.

So machte ich mich auf und lud von der Webseite: www.finanzamt.de unter „Datenschutz“ das PDF „Informationsschreiben 2019“ herunter und öffnete dieses.

Bereits die Überschrift zauberte mir ein vergnügtes Lächeln:

„Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung“

Na, wenn das nicht Grund genug ist, diesen Einschub im heutigen Beitrag zu formulieren.

In der DS-GVO wird ja gerne von „personenbezogenen Daten“ gesprochen.

Doch was sind „personenbezogene Daten“, wenn es sich um eine Finanzbehörde oder jede andere Behörde handelt? Wenn das nicht alles an Daten, was eine Behörde so an Informationen über die vielen Jahre scheinstaatlicher Angehörigkeit über jeden angesammelt hat.

Wer sich ein bisschen mit der DS-GVO auskennt, weiß um die Informationspflicht der Behörden und dem Recht auf umfängliche Auskunft der betroffenen Person (Artikel 15, „Auskunftsrecht der betroffenen Person“) in Verbindung mit Artikel 12 („Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person“). Wer mag, schaut sich darüber hinaus noch die beiden Artikel 17 und 21 an.

Können Sie sich vorstellen, was die einmalige Bereitstellung in Form von Kopien „personenbezogener Daten“ nicht nur für die Firma „Finanzamt“ für einen Aufwand produziert, die über die letzten Jahrzehnte zu Ihrer Person gesammelten Daten bereitzustellen?

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob nach dem 25.05.2018 irgendeine Behörde – ohne das Einholen einer schriftlichen Genehmigung – überhaupt noch Ihre Daten verwenden darf. Achten Sie darauf, nicht einfach alles hinzunehmen. Vorsorglich kann man ja mal die weitere Nutzung und Weitergabe der „personenbezogenen Daten“ schriftlich verbieten oder sogar löschen lassen. Oder wie sehen Sie das?

😀

Foto: „Justizzentrum Gelsenkirchen“