Das Geschwurbel mit der gesetzlichen Impfpflicht
(v1.2) Wie sehr sich doch im Internet über dieses Thema aufgeregt, „das Maul verrissen“ und mitunter „schriftlich „getobt“ wird. Wohl scheint jedoch bei den Aufklärern eine gewissen Resignation – was die rechtliche Aufklärung darüber angeht – eingekehrt sein, selbst wenn die sogenannte „Impfpflicht“ vom Tisch ist.
Vielleicht in der Hoffnung auf die Rückkehr eines vergangenen Staates? Ich kann es nicht näher feststellen, da nicht wirklich jemand auf derartige Anfragen reagiert oder reagieren mag. Wie auch immer.
Würde man, wenn überhaupt die Legitimation vorhanden wäre, ein solches Gesetz herausgeben, müsste auch geklärt sein, wer für Nebenwirkungen die Verantwortung trägt.
Vor einiger Zeit erhielt ich die Impfunterlagen eines Bekannten. Darin fand keinerlei rechtliche Aufklärung statt. Der Bekannte unterließ es – trotz meines Hinweises – nach einer rechtlichen Aufklärung zu fragen und ließ sich trotzdem vom Arzt impfen.
Wäre es klar geregelt, dass der zu Impfende für die Entscheidung zur Impfung und damit verbundene Nebenwirkungen verantwortlich wäre, so hätten weniger Impfungen stattgefunden, ebenso wenn klar geregelt wäre, dass die Hersteller in der Verantwortung wären. Wahrscheinlich würde man sogar die Produkte vom Markt nehmen.
Das Geschäft mit der Angst und einer angeblichen „Lösung“ findet demnach in einer von beiden Seiten akzeptierten, rechtsfreien Grauzone statt.
Letztlich ist der Geimpfte für die Nebenwirkungen selbst verantwortlich, worüber er sich jedoch kaum Gedanken macht, hat er ja nur die Vorstellung, dass er an einem „Virus“ sterben oder den Rest seiner Existenz leiden könnte – in der irrigen Vorstellung, ihm würde das Leben gehören.
Spräche man nun von einer „gesetzlichen Impfpflicht“, so wäre der „Gesetzgeber“ für die Auswirkungen eines in Kraft getretenen „Gesetzes“ haftbar. Jedoch findet sich im §37 Parteiengesetz (Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ein Hinweis, dass ihm dennoch keine Verantwortung und damit verbundene Haftung zuzuordnen wäre:
„§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien NICHT angewandt.“
Zunächst: Es gibt keinen Satz 2 im §54 BGB mehr. Womit die Antwort bereits selbst gegeben ist.
Dazu jedoch der verbliebene §54 BGB (Anmerkung: der mal der Satz 2 war): „Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten* gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.“
* in dem Fall der zu impfende Bürger
Sichtlich lässt sich so oder so keine Verantwortung für die Entscheidung zu einer gesetzlichen Impfpflicht zuordnen – einschließlich damit verbundener Nebenwirkungen in Ausübung eines solchen Gesetzes.
Bei allem darf man nicht vergessen, dass das Bundeswahlgesetz am 25.07.2012 rückwirkend für unheilbar verfassungswidrig erklärt wurde und so auch kein rechtlich legitimierter Bundestag und -regierung entstanden ist, die in der Lage wäre geltende** Gesetze zu verabschieden.
** „Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.
Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia
„Ich sage euch: Wir haben gar keine Bundesregierung. Wir haben… Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Das ist,… das ist, was sie ist.“ Sigmar Gabriel, 2010
Dazu Artikel 75 UN-Charta: „Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.“
Sowie:
„Tatsächlich aber sind die europäischen Völker ihre Staaten, ihre nationalen Volkswirtschaften, sind alle Unternehmen, von der Entwicklung der Welt, von der ich sprach, auf das Stärkste berührt. Sie wissen es nur noch nicht. Sie haben es nur noch nicht verstanden…“ Helmut Schmidt anlässlich der Verleihung des Preises zum Westfälischen Frieden, 2012
Zieht man an dieser Stelle noch den anerzogenen Glauben an den Wert von Arbeit und Geld hinzu und das bei einem Dar-Lehen zwar Zinsen gefordert, jedoch geldlich nie mitgeschaffen werden, so kann man erahnen, mit was man es wirklich zu tun hat.