Das künstliche Bundesland Bayern und seine Entstehung – Keine demokratische Verfassung bis heute
(staseve, Thomas Neuberger und Peter Frühwald, 13.11.2011)
Das künstliche Land Bayern entstand durch den Befehl der Amerikanischen Besatzungsmacht durch den Proklamationsbefehl- Nr. 2 der Militärregierung – Deutschland – Amerikanische Zone
Proklamation Nr. 2 vom 19. September 1945
geändert durch
die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 (Reg.Bl. Militärreg. Württ.-Baden. S. 30)
An das Deutsche Volk in der Amerikanischen Zone:
Ich, General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Amerikanischen Streitkräfte in Europa, erlasse hiermit folgende Proklamation:
Artikel I. Innerhalb der Amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden; jeder Staat wird eine Staatsregierung haben. Die folgenden Staaten werden gebildet:
GROSS HESSEN: umfaßt Kurhessen und Nassau (ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen;
WÜRTTEMBERG-BADEN: umfaßt die Kreise Aalen, Backnang, Böblingen, Crailsheim, Eßlingen, Gmünd, Göppingen, Hall, Heidenheim, Heilbronn, Künzelsau, Leonberg, Ludwigsburg, Mergentheim, Nürtingen nördlich der Autobahn, Öhringen, Stuttgart, Ulm, Vaihingen, Waiblingen, den Landeskommissärbezirk Mannheim und die Kreise Bruchsal, Karlsruhe, Stadt und Land und Pforzheim Stadt und Land;
BAYERN: umfaßt ganz Bayern, wie es 1933 bestand, ausschließlich des Kreises Lindau.
die von Hessen fortgefallenen Kreise Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen sowie Rheinhessen westlich des Rheins kamen zur französischen Besatzungszone und bildeten seit dem 23. August 1946 einen Teil des Landes Rheinland-Pfalz. “Vergessen” wurde auch die Gemeinde Wimpfen, die zum hessischen Kreis Heppenheim (zu Hessen-Starkenburg gehörig) gehörte, aber seit 1945 faktisch von Württemberg-Baden regiert wurde.
Bei der Errichtung von Bayern nach dieser Proklamation wurde “vergessen”, dass auch die Pfalz (als Bayern links des Rheins) 1933 zu Bayern gehörte, jedoch durch die Besatzungszonengrenzen zur französischen Besatzungszone gehörte und somit staatsrechtlich nicht mehr zu Bayern gezählt wurde; bereits seit 1940 gehörte die Pfalz nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich des Reichsstatthalters von Bayern sondern zum Reichskommissar für die Saarpfalz, ab 1941 zum Reichsstatthalter der Westmark. Der Kreis Lindau gehörte bis 1955 zur französischen Besatzungszone (als Landbrücke zur französischen Besatzungszone in Österreich).
Artikel II. Soweit das deutsche Recht, das zur Zeit der Besetzung in Kraft war, nicht durch die Militärregierung oder den Kontrollrat für Deutschland aufgehoben, zeitweilig außer Kraft gesetzt oder abgeändert worden ist, bleibt es in jedem Staatsgebiete der Amerikanischen Besetzungszone anwendbar, bis es durch neue Gesetzgebung des Kontrollrates für Deutschland oder der Militärregierung oder der hierdurch gebildeten Staaten oder eines anderen zuständigen Organs aufgehoben oder außer Kraft gesetzt worden ist.
Artikel III. 1. Jeder der hierdurch gebildeten Staaten hat unter Vorbehalt der übergeordneten Machtbefugnis der Militärregierung volle gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt, soweit deren Ausübung nicht mit früher und zukünftig getroffenen Maßnahmen des Kontrollrates für Deutschland oder eienr von diesem errichteten zentralen deutschen Behörde im Widerspruch steht.
2. Bis zu diesem Zeitpunkt, an dem die Schaffung demokratischer Einrichtungen möglich sein wird, genügt es für die Gültigkeit staatlicher Gesetzgebung, daß sie von dem Ministerpräsidenten genehmigt und verkündet wird.
Durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 wurde der Artikel III faktisch größtenteils aufgehoben.
Zu Ministerpräsidenten wurden ernannt:
– in Groß-Hessen: am 17. Oktober 1945 Dr. Karl Geiler (bis zur Bildung einer verfassungsmäßigen Regierung am 3. Januar 1947).
– in Württemberg-Baden: am 24. September 1945: Dr. Reinhold Maier (bis zur Bildung einer verfassungsmäßigen Regierung am 25. November 1946).
– in Bayern: vom Mai 1945 bis 30. September 1945 Dr. Fritz Schäffer, danach ab 24. Oktober 1945 Dr. Wilhelm Hoegner (bis zur Bildung einer verfassungsmäßigen Regierung am 21. Dezember 1946).
Artikel IV. Die Befugnis zur Gesetzgebung und zur Ausübung anderer Regierungsgewalten durch Regierungspräsidenten, Landräte, Bürgermeister und andere Beamte örtlicher Verwaltungen wird in dem folgenden Umfange anerkannt:
Diese Befugnisse stehen den vorgenannten Beamten nach Maßgabe des deutschen Rechts zu, wie es zur Zeit der Besetzung in Kraft war und wie es zur gegebenen Zeit durch den Kontrollrat für Deutschland oder durch die Militärregierung oder mit deren Genehmigung abgeändert worden ist oder abgeändert wird. Außerdem haben sie die Befugnisse, die notwendig oder angemessen sind, um die Aufgaben, deren Erledigung ihnen von der Militärregierung übertragen wird, zu erfüllen.
Durch die Proklamation Nr. 4 vom 1. März 1947 wurde der Artikel IV faktisch aufgehoben.
Datum: 19. September 1945
Dwight D. Eisenhower
General of the Army, U.S.A.,
Oberster Befehlshaber der Amerikanischen Streitkräfte in Europa
Nachdem alles aufgrund der Rechtsgrundlage der Haager Landkriegsordnung nach Artikel 43 in Verbindung mit 55 und 56 organisiert war, wurde eine künstliche Verfassung mit demokratischer Rechtstäuschung bis heute vorgenommen.
Wie bereits aus der Herleitung der Entstehung der bay. Verfassung klar zu erkennen (was das Bayerische Staatsministerium bestätigt), ist die genannte bayerische Verfassung eben NICHT demokratisch entstanden, wie in der Verfassung selbst behauptet wird.
Nach 1945 wurde von den Alliierten bestimmt!!!, wer Ministerpräsident, Ministerrat, Mitglied der Landesversammlung sein darf (siehe Befehl von Eisenhower oben).
D.h. dass, wie bekannt, nicht durch demokratische Wahlen diese Damen und Herren vom Souverän, dem u.a. bayerischen Volk, gewählt wurden.
Dies wiederum ist aber die Grundlage für eine DEMOKRATIE und eine demokratische durch das Volk legitimierte Verfassung.
Egal was auch immer in jeglicher dieser Landesverfassungen angegeben wird – es gab nach dem Krieg keine Wahlen vom Volk, die irgendwelche Minister oder Staatsoberhäupter gewählt hätten. Es gab auch keine korrekte verfassungsgebende Versammlung in Bayern!
Die Folge daraus ist: wir haben und hatten mindestens seit 1945 keine Demokratie in unserem schönen Vaterland (ausgenommen Mitteldeutschland (DDR) zwischen 1945 – 1968) . Wir haben eine Diktatur, bzw. eine Parteiendiktatur in Deutschland und mittlerweile in Europa.
Sämtliche Grundlagen für eine Demokratie gehen fehl und wird dem Deutsch-Michel nur vorgegaukelt, was neben dem Fussball im Fernsehen auch heute noch so nebenbei zur Kenntnis genommen wird – die werden das schon richtig machen, die da oben.
Gesamtdeutsch ist es das Gleiche mit dem Grundgesetz, so geschehen, 1949 als Diktat von den Alliierten genehmigt, der Parlamentarische Rat durfte nur über bestimmte Artikel mitberaten (siehe Rede von Carlo Schmidt), und 1990 nach Erlöschen durch Entzug des Art. 23 durch den Rechtsakt des US-Aussenministers auf der Pariser Konferenz (16. – 19. Juli 1990). Nach dem 17.07.1990 wurde dem Deutsch-Michel dieses erloschene Grundgesetz (GG) am 03.10.1990 als Fragment ohne Bestand auch noch als “Verfassung” verkauft, welches sich das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung gegeben hat!!!
Sie erinnern sich beide Deutsche Staaten waren bereits aufgelöst, als die beiden “Leichen” miteinander “Hochzeit” gefeiert haben, wobei die neuen Bundesländer in der künstlichen Form des SMAD-Befehls-Nr. 5, durch die Volkskammer der DDR am 14.08.1990 beschlossen, zum 14.10.1990 wiedererstanden sind. D.h. die nichtmehr vorhandene DDR brachte ihre Mitgift der Länder erst 11 Tage später ein. Das vereinigte Wirtschaftsgebiet wurde fusioniert und durch den 2plus4 Vertrag haben die Alliierten bestätigt, dass sie sich nun wieder lieb haben und Deutschland nicht souverän ist sondern nur so angesehen wird.
Die Krönung der Lüge und der Täuschung!
Nebenbei bemerkt – im Zuge dieses Rechtsaktes am 17.07.1990 wurde auch bestimmt, dass die tatsächliche Verfassung der ehem. DDR in ein VERFASSUNGSGESETZ umgewandelt wurde. Nur durch diesen Klimmzug war es möglich, im Zuge der (nie stattgefundenen) Wiedervereinigung diese ehem. Verfassung der DDR ausser Kraft zu setzen (per Gesetz/Vertrag). Eine tatsächliche Verfassung könnte man nun mal nicht einfach so per Gesetz von irgendwelchen “Nichtgewählten” liquidieren.
(Anmerkung: hier geht es natürlich um die 1968-Verfassung der DDR – die 1949iger Verfassung gilt weiterhin in Mitteldeutschland kann aber aufgrund der Suspedierung durch Veto der drei Westalliierten 1949 keine völkerrechtliche Rechtskraft entwickeln).
Schon gewusst? – Diese Verfassung der DDR hatte in ihrem letzten Artikel einen wichtigen Punkt: jeder Art. dieser DDR-Verfassung übt ab Gültigkeit sofort unmittelbares Recht aus!!
Antwortbrief des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst